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NFL 2025-1-3336 – Vorübergehende Flugbeschränkungen für militärische Übung „MAGDAY 02-25“

Zuletzt aktualisiert am 25. Januar 2025
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat für den 15. Januar 2025 eine Bekanntmachung zur temporären Festlegung von Flugbeschränkungsgebieten und Gefahrenzonen anlässlich der militärischen Übung „MAGDAY 02-25“ veröffentlicht. Diese Maßnahmen betreffen verschiedene Fluginformationsgebiete (FIRs) in Deutschland, darunter Langen, München und das obere Fluginformationsgebiet Rhein. Die betroffenen Lufträume sind an bestimmten Tagen für zivile Luftfahrzeuge gesperrt, um eine sichere Durchführung der militärischen Übung zu gewährleisten. Nicht teilnehmende Luftfahrzeuge dürfen diese Gebiete nur mit ausdrücklicher Genehmigung überfliegen.

Details der Flugbeschränkungen

1. Allgemeine Regelungen für die betroffenen Gebiete

Während der Aktivierungszeiten sind alle nicht an der Übung beteiligten Flüge untersagt. Ausnahmen gelten für:

  • Staatsluftfahrzeuge
  • Flüge der Polizei
  • Rettungs- und Katastrophenschutzflüge
  • Ambulanzflüge
  • Flüge nach Instrumentenflugregeln (IFR) mit vorheriger Genehmigung durch die zuständige Flugverkehrskontrollstelle

Piloten können eine Durchfluggenehmigung über Sprechfunk anfragen.

2. Aktivierungszeiten der Flugbeschränkungsgebiete

Die Übung findet an zwei Tagen statt:

  • 18. Februar 2025
  • 20. Februar 2025
  • Jeweils von 08:00 UTC bis 12:00 UTC

3. Betroffene Lufträume und Koordinaten

Für die Übung „MAGDAY 02-25“ werden verschiedene temporäre Flugbeschränkungsgebiete eingerichtet:

Flugbeschränkungsgebiet „ED-R MAGDAY Fight“ (FL100 – FL660)

  • Dieses Gebiet erstreckt sich über Teile des deutschen Luftraums mit Übergängen an die französische und luxemburgische Grenze.
  • Genaue Koordinaten sind in der offiziellen Bekanntmachung angegeben.

Flugbeschränkungsgebiet „ED-R MAGDAY Admin“ (FL100 – FL660)

  • Umfasst einen großen Bereich im Süden Deutschlands mit Zentren über Baden-Württemberg und Bayern.
  • Dieses Gebiet dient hauptsächlich der organisatorischen und logistischen Unterstützung der militärischen Übung.

Flugbeschränkungsgebiet „ED-R MAGDAY Corridor Low/Medium/High“ (FL110 – FL150, FL270 – FL280, FL430 – FL450)

  • Definiert Korridore in verschiedenen Höhenbereichen für die geplanten Flugbewegungen der militärischen Übung.
  • Diese Korridore erstrecken sich über mehrere FIRs und ermöglichen kontrollierte Luftoperationen innerhalb des Übungszeitraums.

Rechtliche Konsequenzen bei Zuwiderhandlungen

Piloten, die sich nicht an die genannten Flugbeschränkungen halten, müssen mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

  • Verstöße gegen die angeordneten Flugbeschränkungen werden nach § 62 des Luftverkehrsgesetzes geahndet.
  • Neben möglichen Bußgeldern kann es auch zu weitergehenden rechtlichen Verfahren kommen.

Fazit und Handlungsempfehlungen für Piloten

Die Einrichtung dieser Flugbeschränkungsgebiete ist eine notwendige Maßnahme, um die Sicherheit des Luftverkehrs während der militärischen Übung zu gewährleisten.

Piloten sollten folgende Maßnahmen ergreifen:

  • NOTAMs vor jedem Flug gründlich prüfen, um sicherzustellen, dass geplante Routen nicht durch die Übungsgebiete führen.
  • Eine Durchfluggenehmigung beantragen, falls ein Flug durch die betroffenen Lufträume unvermeidbar ist.
  • Alternative Flugrouten einplanen, um Verzögerungen oder Umwege zu vermeiden.
  • ATC-Anweisungen genau befolgen, insbesondere in den angrenzenden Lufträumen.

Die militärische Übung „MAGDAY 02-25“ erfordert eine engagierte Flugplanung und erhöhte Aufmerksamkeit von Piloten in den betroffenen Regionen. Ein frühzeitiges Studium der Luftraumstruktur sowie eine detaillierte Flugvorbereitung sind essenziell, um sichere und reibungslose Flüge zu gewährleisten.


Quellverweise:
NFL (der Link erfordert ein Abo bei Eisenschmidt)

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