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NFL 2025-1-3330 – Neue Regelungen für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln am Flughafen Hamburg

Zuletzt aktualisiert am 13. Januar 2025
Zum 20. März 2025 tritt eine überarbeitete und wegweisende Verordnung in Kraft: Die 166. Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (DVO), die sich auf die Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln (Visual Flight Rules, VFR) zum und vom Flughafen Hamburg konzentriert. Die Verordnung, verabschiedet am 9. Dezember 2024, ersetzt die bestehende Regelung aus dem Jahr 1996 und enthält präzisierte Anweisungen für Piloten und Fluglotsen.

Hintergrund der Verordnung

Die Verordnung basiert auf den rechtlichen Grundlagen des Luftverkehrsgesetzes (§ 32 Abs. 4 und 4c) und der Luftverkehrs-Ordnung (§ 33 Abs. 2). Diese Vorschriften wurden zuletzt im Dezember 2023 aktualisiert, um aktuellen Anforderungen der Luftsicherheit und Umweltschutzstandards gerecht zu werden. Die Verordnung wurde im Benehmen mit dem Umweltbundesamt erlassen, um sicherzustellen, dass die Flugverfahren umweltfreundlich und mit geringstmöglichen Lärmbelästigungen umgesetzt werden.

Ziele und Bedeutung der neuen Regelungen

  1. Präzisierung der Flugverfahren: Die Verordnung legt klare Flugkorridore und Meldepunkte für Piloten fest, um die Sicherheit und Effizienz des Flugverkehrs zu gewährleisten.
  2. Senkung der Umweltbelastungen: Durch optimierte Flugrouten sollen Emissionen und Lärmbelastungen reduziert werden.
  3. Erhöhung der Verkehrssicherheit: Die Einführung verbindlicher Meldepunkte und Warteschleifen verbessert die Koordination zwischen Piloten und Fluglotsen, insbesondere in stark frequentierten Lufträumen wie dem Hamburger Raum.

Die wesentlichen Änderungen

Die Verordnung beschreibt detailliert die Verfahren für:

  • Pflichtmeldepunkte: Acht spezifische Punkte, wie der Yachthafen Wedel (HOTEL) und das Autobahnkreuz Hamburg-Ost (DELTA), wurden definiert, um Piloten klare Orientierungshilfen zu geben.
  • Anflugverfahren: Es werden spezifische Kursanweisungen in Grad für die Routenführung vom letzten Pflichtmeldepunkt bis zur Landung festgelegt. Dabei spielt die Kommunikation mit der Flugplatzkontrollstelle eine zentrale Rolle.
  • Warteschleifen: Drei standardisierte Warteschleifen nordöstlich, südwestlich und westlich des Flughafens Hamburg sind vorgesehen, um eine sichere Staffelung des Luftverkehrs zu ermöglichen.
  • Abflugverfahren: Detaillierte Kursbeschreibungen und Kurvenanweisungen gewährleisten einen sicheren und geordneten Abflug aus dem Hamburger Luftraum.

Technische Details

  • Meldepunkte: Die Pflichtmeldepunkte wurden so gewählt, dass sie markante, leicht identifizierbare geografische Referenzen darstellen. Beispiele sind Brücken, Autobahnkreuze und markante Bauwerke.
  • Flughöhenbegrenzung: Alle An- und Abflüge müssen unter 2500 Fuß durchgeführt werden.
  • Kommunikation: Eine Sprechfunkverbindung mit der Flugplatzkontrollstelle Hamburg ist spätestens fünf Minuten vor Erreichen eines Pflichtmeldepunkts aufzunehmen.

Auswirkungen der neuen Regelung

  1. Für Piloten: Die Verordnung bietet klare Orientierung. Gleichzeitig müssen Piloten die neuen Routen und Verfahren sorgfältig studieren, um den Vorschriften zu entsprechen.
  2. Für Anwohner: Die Optimierung der Flugrouten und die strikte Begrenzung der Flughöhen versprechen eine Reduzierung von Lärm- und Umweltbelastungen.
  3. Für die Flugsicherung: Die Einführung von standardisierten Verfahren erleichtert die Arbeit der Fluglotsen und minimiert das Risiko von Zwischenfällen im zunehmend dichter werdenden Luftverkehr.

Quellverweise:
NFL (der Link erfordert ein Abo bei Eisenschmidt)

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