Pilot-Hub Kompass

Zuverlässigkeits- überprüfung (ZÜP)

Die Zuverlässigkeitsüberprüfung ist ein zentrales Instrument zur Gewährleistung der Sicherheit im Luftverkehr. Sie dient der Überprüfung der Vertrauenswürdigkeit von Personen, die in sicherheitsrelevanten Bereichen der Luftfahrt tätig sind – insbesondere Pilotinnen und Piloten sowie Personen mit Zugang zu sicherheitskritischen Infrastrukturen. Je nach Land gibt es Unterschiede in der rechtlichen Grundlage, dem Verfahren und der Gültigkeitsdauer.
Nachfolgend erläutern wir Dir hierzu alle wichtigen Details.

Was ist die ZÜP?

Die Sicherheit in der Luftfahrt hängt maßgeblich davon ab, dass nur vertrauenswürdige Personen Zugang zu sicherheitskritischen Bereichen erhalten. Deshalb gibt es in Deutschland, Österreich und der Schweiz Verfahren zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit – auch wenn sie nicht in jedem Land denselben Namen tragen.

 

Österreich – Gleichwertige Sicherheitsüberprüfung 

In Österreich ist ein Sicherheitsüberprüfungsverfahren – verpflichtend für:

  • Personen mit sicherheitsrelevantem Zugang (z. B. Flughafenvorfeld)

  • Flugpersonal im gewerblichen Luftverkehr (z. B. ATO-Schüler:innen)

  • Bewerber:innen, die sicherheitskritische Funktionen übernehmen

Ablauf:
Antragstellung erfolgt über das Unternehmensserviceportal (USP). Zuständig ist das BMK – Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie.

Gültigkeit: 5 Jahre
➡️ BMK – Informationen zur Luftsicherheitsprüfung
➡️ USP – Online-Antragstellung

 

Schweiz – Sicherheitsprüfung durch das BAZL

Auch in der Schweiz gibt es kein eigenständiges „ZÜP“-Verfahren, jedoch eine Sicherheitsprüfung durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL), u. a. für:

  • Flugpersonal mit gewerblichem Hintergrund

  • Personen mit Zutritt zu Sicherheitszonen (z. B. Flughäfen)

  • Bewerber:innen in bestimmten luftfahrtbezogenen Berufen

Ablauf:
Die Überprüfung erfolgt im Rahmen des Lizenzierungs- oder Beschäftigungsverfahrens und umfasst Angaben zu Wohnsitz, beruflichem Werdegang (5 Jahre), Strafregister u. v. m.

Gültigkeit: 3 Jahre
➡️ BAZL – Aviation Security

 

Deutschland – ZÜP gemäß § 7 LuftSiG

Um mit einer Pilotenausbildung beginnen zu können, muss die Zuverlässigkeit des Bewerbers nachgewiesen werden. Neben der Abgabe einer Straffreiheitserklärung (auszufüllen bei der Flugschule) und einer Auskunft nach § 30 Absatz 8 StVo aus dem Fahrereignungsregister (nicht bei UL) muss zu guter Letzt eine Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) gemäß § 7 Luftsicherheitsgesetz erfolgen.  

Die Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) ist ein Verfahren, das gemäß § 7 des deutschen Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG) durchgeführt wird, um die Vertrauenswürdigkeit von Personen zu überprüfen, die im Bereich der Luftfahrt tätig sind. Diese Überprüfung ist notwendig, um die Sicherheit im Luftverkehr zu gewährleisten und potenzielle Sicherheitsrisiken durch unzuverlässige Personen zu minimieren. 

Die Hauptziele der Zuverlässigkeitsüberprüfung sind: 

  • Sicherheitsgewährleistung: Sicherstellung, dass nur vertrauenswürdige Personen Zugang zu sicherheitsrelevanten Bereichen und Informationen haben. 
  • Terrorabwehr: Prävention von Terrorismus und anderen sicherheitsrelevanten Straftaten im Luftverkehr. 
  • Sicherheitskultur: Förderung einer allgemeinen Sicherheitskultur innerhalb der Luftfahrtindustrie. 

Bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung werden verschiedene Aspekte der betroffenen Person analysiert: 

  • Identitätsfeststellung: Überprüfung der persönlichen Daten und Identitätsnachweise. 
  • Strafregister: Einsicht in das polizeiliche Führungszeugnis, um sicherzustellen, dass keine relevanten Vorstrafen vorliegen. 
  • Ermittlungsverfahren: Überprüfung, ob gegen die Person laufende Ermittlungs- oder Strafverfahren vorliegen. 
  • Weitere Sicherheitsrelevante Informationen: Erhebung zusätzlicher Informationen von Sicherheitsbehörden und anderen relevanten Stellen. 

Durchführung der ZÜP: 

Die Überprüfung wird von der zuständigen Luftsicherheitsbehörde durchgeführt. Im Rahmen der Überprüfung müssen die betroffenen Personen bestimmte Dokumente vorlegen und eine Erklärung über laufende Ermittlungs- oder Strafverfahren abgeben. In bestimmten Fällen kann die Prüfung auch internetgestützt erfolgen, wobei die Identität des Bewerbers sicher festgestellt werden muss. 

Die ZÜP ist notwendig für verschiedene Personengruppen im Luftverkehr, einschließlich: 

  • Luftfahrzeugführer 
  • Personen, die Zugang zu Sicherheitsbereichen an Flughäfen haben 
  • Mitarbeiter von Luftfahrtunternehmen, die sicherheitsrelevante Tätigkeiten ausüben 

Die ZÜP ist 5 Jahre gültig und muss danach erneuert werden. Sie muss bei der für den eigenen Wohnsitz zuständigen Luftsicherheitsbehörde beantragt werden. 

Und wo beantrage ich eine ZÜP in Deutschland?

Weitere Informationen zur Beantragung der ZÜP können unter folgendem Link gefunden werden:

Hier klicken!
Die ZÜP kann in diesem Bundesland über folgenden Link online beantragt werden:

ZÜP beim Serviceportal Hamburg online beantragen
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