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NFL 2025-1-3340 – Flugbeschränkungen zur 61. Münchner Sicherheitskonferenz (MSC) 2025

Zuletzt aktualisiert am 25. Januar 2025
Die Münchner Sicherheitskonferenz (MSC) gehört zu den bedeutendsten internationalen Treffen im Bereich der Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Aufgrund des hohen Schutzbedarfs für hochrangige Politiker, Diplomaten und Militärvertreter werden vom 13. bis 16. Februar 2025 temporäre Flugbeschränkungen im Luftraum über München eingerichtet. Diese Maßnahme wird durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) in Zusammenarbeit mit der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH und den bayerischen Sicherheitsbehörden koordiniert.

Details der Flugbeschränkungen (ED-R München)

1. Geografische und zeitliche Ausdehnung

  • Seitliche Begrenzung:
    • Ein Kreis mit einem Radius von 3 nautischen Meilen (NM) um die Koordinaten 48°07’59“ N, 011°33’53“ O (München Innenstadt, Bereich des Tagungsortes).
  • Vertikale Begrenzung:
    • Vom Boden (GND) bis FL100 (10.000 Fuß über Meeresspiegel).
  • Aktivierungszeiten:
    • Beginn: 13. Februar 2025, 06:00 UTC
    • Ende: 16. Februar 2025, 18:00 UTC

2. Art der Flugbeschränkungen

Innerhalb des festgelegten Gebiets sind alle Flüge untersagt, einschließlich:

  • Privat- und Sportflüge
  • Drohnen- und Modellflugbetrieb
  • Unbemannte Luftfahrtsysteme (UAS)

Ausnahmen gelten ausschließlich für:

  • Staatsluftfahrzeuge im Zusammenhang mit der Sicherheitskonferenz
  • Flüge der Polizei oder im Auftrag der Polizei
  • Rettungs- und Katastrophenschutzflüge
  • Ambulanzflüge
  • IFR-Flüge (Instrumentenflugregeln) oberhalb von 5000 Fuß MSL

3. Kommunikation und Genehmigungspflicht

Durchfluggenehmigungen nach §17 LuftVO werden nicht erteilt.m der Luftraumstruktur sowie eine detaillierte Flugvorbereitung sind essenziell, um sichere und reibungslose Flüge zu gewährleisten.

VFR-Flüge (Sichtflugregeln) innerhalb des Sperrgebiets müssen vorab bei der Polizeihubschrauberstaffel Bayern angemeldet werden.

Die Anmeldung erfolgt über Frequenz 135,600 MHz („Police Info“) vor dem Einflug.

Während des Aufenthalts im Sperrgebiet ist eine dauerhafte Funkbereitschaft auf dieser Frequenz erforderlich.


Quellverweise:
NFL (der Link erfordert ein Abo bei Eisenschmidt)

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