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NFL 2024-1-3309 – Bekanntmachung zur Festlegung von Gefahrengebieten für die Luftfahrt

Zuletzt aktualisiert am 23. Dezember 2024
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat gemäß § 29 Abs. 1 des Luftverkehrsgesetzes die Einrichtung von Gefahrengebieten bekanntgegeben. Diese Gebiete liegen regelmäßig außerhalb des deutschen Hoheitsgebiets über der Hohen See und dienen der Sicherheit in militärischen Übungszonen. Nachfolgend werden die festgelegten Gebiete umfassend beschrieben, ergänzt durch Hinweise für Luftfahrzeugführer und technische Details.

I. Allgemeines zur Festlegung von Gefahrengebieten

  1. Lage der Gefahrengebiete: Die Gefahrengebiete befinden sich regelmäßig über der Hohen See außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland. Sie decken strategisch relevante Zonen für militärische Übungen ab.
  2. Gefahren für die Luftfahrt: Die Gefahrengebiete werden für Aktivitäten wie Artillerieschießen, Luftkampf-Übungen und militärische Trainingsflüge genutzt. Aufgrund dieser Gefahren werden Luftfahrzeugführer dringend gebeten, die Gebiete zu meiden oder sich vorher mit der zuständigen Flugsicherung abzustimmen.
  3. Hinweise für Luftfahrzeugführer:
    • Die Durchquerung dieser Gebiete ist mit erheblichen Risiken verbunden.
    • Kontrollierte Flüge können im Bedarfsfall von der Flugsicherung freigegeben werden.
    • Unkontrollierte Flüge erhalten über den Fluginformationsdienst (FIS) Auskunft.
  4. Kommunikation von Änderungen: Zeitliche oder räumliche Änderungen der Gefahrengebiete werden über NOTAMs (Notice to Airmen) bekanntgegeben.
  5. Technische Angaben:
    • Koordinaten: Angaben im geodätischen Bezugssystem WGS 84.
    • Zeiten: In koordinierter Weltzeit (UTC), Angaben für Sommerzeit (MESZ) in Klammern.
  6. Gültigkeit: Die zeitliche Wirksamkeit der Gebiete schließt gesetzliche Feiertage aus, sofern nicht anders angegeben.

II. Details zu den Gefahrengebieten

1. ED-D19 (Todendorf-Putlos):

  • Sektor A:
    • Seitliche Begrenzung: 54°34’00“N bis 10°35’00“O.
    • Höhen: Meeresspiegel bis 40.000 Fuß über NN.
  • Sektor B:
    • Seitliche Begrenzung: 54°34’00“N bis 10°59’00“O.
    • Höhen: Meeresspiegel bis 4.000 Fuß (erweiterbar auf 40.000 Fuß).
    • Zeitliche Wirksamkeit: Montag 07:00 UTC bis Samstag 14:00 UTC, erweiterbar per NOTAM.

2. ED-D28 (Ostsee-Schönhagen):

  • Seitliche Begrenzung: Umfasst Gebiete in der Nähe von Schönhagen, Koordinaten: 54°45’00“N bis 10°50’12“O.
  • Höhen: Meeresspiegel bis 48.000 Fuß.
  • Zeitliche Wirksamkeit: Montag bis Freitag 07:00–17:00 UTC.

3. ED-D41 (Sylt):

  • Sektor A:
    • Seitliche Begrenzung: Sylt und Umgebung, 54°55’02“N bis 08°02’05“O.
    • Höhen: Meeresspiegel bis 48.000 Fuß.
  • Sektor B:
    • Seitliche Begrenzung: An der deutsch-dänischen Grenze.
    • Höhen: 5.000 Fuß bis 48.000 Fuß.

4. ED-D44 (Helgoland):

  • Seitliche Begrenzung: Umfasst Helgoland, Koordinaten: 54°40’00“N bis 06°30’00“O.
  • Höhen: Meeresspiegel bis Flugfläche 660.
  • Zeitliche Wirksamkeit: Montag 07:00 UTC bis Freitag 17:00 UTC.

5. ED-D46 (Nordsee):

  • Seitliche Begrenzung: Ausgedehnte Gebiete in der Nordsee, Koordinaten: 55°00’00“N bis 06°30’00“O.
  • Höhen: Meeresspiegel bis Flugfläche 660.
  • Zeitliche Wirksamkeit: Montag 07:00 UTC bis Freitag 17:00 UTC.

6. ED-D47 (Rügen):

  • Sektor A bis C:
    • Seitliche Begrenzung: Rügen und Umgebung, 54°40’00“N bis 14°19’29“O.
    • Höhen: Variiert zwischen Meeresspiegel und Flugfläche 500.
    • Zeitliche Wirksamkeit: Montag 07:00 UTC bis Freitag 17:00 UTC.

7. ED-D100 (Borkum):

  • Sektor A:
    • Seitliche Begrenzung: Umfasst Gebiete bei Borkum, Koordinaten: 55°00’00“N bis 06°30’00“O.
    • Höhen: 5.500 Fuß über NN bis Flugfläche 660.
    • Zeitliche Wirksamkeit: Montag bis Freitag, Erweiterung per NOTAM möglich.

8. ED-D45 (Amrum):

  • Seitliche Begrenzung: Umfasst die Region um Amrum, spezifische Koordinaten auf Anfrage im Luftfahrthandbuch (AIP).
  • Höhen: Meeresspiegel bis Flugfläche 500.
  • Zeitliche Wirksamkeit: Montag 07:00 UTC bis Freitag 17:00 UTC, Erweiterungen durch NOTAM möglich.

III. Empfehlungen für Luftfahrzeugführer

Luftfahrzeugführer sollten folgende Maßnahmen beachten:

  1. Planung: Informieren Sie sich vorab über die Aktivität der Gefahrengebiete und planen Sie alternative Routen.
  2. Kommunikation: Halten Sie Kontakt mit der Flugsicherung, insbesondere bei notwendigen Überflügen.
  3. Aktualisierungen: Nutzen Sie die Informationen aus NOTAMs und dem Fluginformationsdienst (FIS).

Die genauen Daten und zusätzliche Informationen zu den genannten Gebieten sind im Luftfahrthandbuch (AIP) nachzulesen. Änderungen werden kontinuierlich von der Deutschen Flugsicherung GmbH bekanntgegeben.


Quellverweise:
NFL (der Link erfordert ein Abo bei Eisenschmidt)

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