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NFL 2024-1-3310 – Neue Flugplatzverkehrszone (ATZ) für Essen/Mülheim (EDLE)

Zuletzt aktualisiert am 23. Dezember 2024
Ab dem 20. März 2025 tritt eine neue Flugplatzverkehrszone (ATZ) rund um den Verkehrslandeplatz Essen/Mülheim (EDLE) in Kraft. Diese Maßnahme wurde vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr beschlossen, um den Flugplatzverkehr besser zu schützen und die Sicherheit im Luftraum zu erhöhen. Wesentlich ist dabei eine klare Regel: Piloten dürfen die ATZ nur betreten, wenn sie den Flughafen Essen/Mülheim anfliegen oder von dort starten möchten.

Was bedeutet die Einführung der ATZ konkret?

Eine Flugplatzverkehrszone (ATZ) ist ein besonders geschützter Bereich des Luftraums um einen Flugplatz. Sie wird eingerichtet, um Flugbewegungen im unmittelbaren Umfeld des Flughafens sicherer und besser koordinierbar zu machen. Piloten sind verpflichtet, diese Zone zu meiden, es sei denn, sie planen:

  • Eine Landung am Flughafen Essen/Mülheim.
  • Einen Start vom Flughafen Essen/Mülheim.

Dies bedeutet, dass Durchflüge ohne vorherige Genehmigung oder ohne klaren Bezug zum Flugplatzbetrieb untersagt sind. Diese Regelung schützt den Luftraum vor potenziellen Gefahren durch unkoordinierten Flugverkehr und reduziert das Risiko von Kollisionen.


Details der ATZ Essen/Mülheim

  1. Räumliche Ausdehnung:
    Die ATZ ist durch geografische Koordinaten genau definiert:
    • 51°24’19’’N 06°52’41’’E
    • 51°26’44’’N 06°57’50’’E
    • 51°24’26’’N 07°00’34’’E
    • 51°22’00’’N 06°55’26’’E
    Vertikal erstreckt sich die Zone:
    • Von der Erdoberfläche bis zu einer Höhe von 1500 Fuß über Normalnull (NN).
  2. Zeitliche Wirksamkeit:
    Die ATZ ist aktiv während der Betriebszeiten des Flughafens Essen/Mülheim. Piloten müssen sich im Vorfeld über die genauen Zeiten informieren.

Verpflichtungen für Piloten

  1. Meidung der ATZ:
    Piloten dürfen die ATZ nicht durchfliegen, wenn sie nicht beabsichtigen, innerhalb der Zone zu landen oder zu starten.
  2. Meldepflicht bei Ein- und Ausflug:
    • Ein Einflug muss spätestens fünf Minuten vorher bei der Flugplatzinformationsstelle „ESSEN/MÜHLHEIM RADIO“ gemeldet werden.
    • Ein Ausflug muss spätestens fünf Minuten danach ebenfalls dort gemeldet werden.

Diese Maßnahmen dienen dazu, die Flugplatzinformationsstelle stets über die aktuellen Flugbewegungen in der ATZ zu informieren und Konflikte zu vermeiden.


Warum wurde die ATZ eingerichtet?

Der Hauptzweck der ATZ ist der Schutz des Flugplatzverkehrs. Die steigende Bedeutung von Verkehrslandeplätzen wie Essen/Mülheim für die regionale Luftfahrt macht es notwendig, klare Regeln für den unmittelbaren Luftraum festzulegen.
Die ATZ soll:

  • Den Flugverkehr sicherer machen, indem unnötige Durchflüge verhindert werden.
  • Eine bessere Abstimmung zwischen den Piloten und der Flugplatzleitung ermöglichen.
  • Das Risiko von gefährlichen Annäherungen oder Kollisionen minimieren.

Durch diese Maßnahmen wird der Flughafenbetrieb effizienter und sicherer gestaltet.


Ausnahmen von der Regelung

Die folgenden Einsatzflüge sind von den Vorgaben zur ATZ ausgenommen:

  • Polizeiflüge der Bundes- und Landespolizei.
  • Primäreinsatzflüge von Rettungshubschraubern.

In diesen Fällen wird empfohlen, die Flugplatzinformationsstelle über die Flugabsichten zu informieren, sofern der Einsatz dies zulässt. Weitere Ausnahmen können durch die zuständige Landesluftfahrtbehörde (Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 26 Luftfahrt) genehmigt werden.


Empfohlene Verhaltensweisen innerhalb der ATZ

Um die Sicherheit zu erhöhen, wird Piloten empfohlen, ihre Eigengeschwindigkeit auf 100 Knoten (185 km/h) zu begrenzen. Dies erleichtert die Navigation und verbessert die Steuerbarkeit in dem stark frequentierten Luftraum.


Quellverweise:
NFL (der Link erfordert ein Abo bei Eisenschmidt)

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