I. Allgemeine Regelungen für Flugbeschränkungsgebiete
- Durchflugbedingungen
Flugbeschränkungsgebiete dürfen grundsätzlich nicht durchflogen werden, außer:- Die Beschränkungen erlauben dies explizit.
- Eine allgemeine oder Einzelfallgenehmigung durch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) oder die Flugverkehrskontrollstelle liegt vor.
- Militärische oder Rettungsflüge wurden entsprechend koordiniert und genehmigt.
- IFR- und VFR-Flüge
- IFR-Flüge können bei inaktiven Aktivitäten im Gebiet freigegeben werden.
- VFR-Flüge benötigen eine Anfrage und Bestätigung, wobei eine dauerhafte Funkbereitschaft zur Kommunikation mit der Flugverkehrskontrolle vorgeschrieben ist.
- Bekanntmachung von Änderungen
- Änderungen an zeitlicher Wirksamkeit oder vertikalen Begrenzungen werden durch NOTAM (Notice to Airmen) veröffentlicht.
- Flugbetrieb auf Flugplätzen in Beschränkungsgebieten
- Lokale Regelungen für Flugplätze, Segelfluggelände oder Luftsportgeräte werden zwischen den Nutzern und den zuständigen Stellen abgestimmt.
- Koordinaten und Zeitangaben
- Koordinaten basieren auf dem geodätischen Bezugssystem WGS 84.
- Zeitangaben erfolgen in UTC, mit Hinweisen auf Mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ).
- ICAO-Luftraumklassifizierung
- Standard-ICAO-Regeln gelten, es sei denn, spezifische Bedingungen für Luftraumnutzer wurden festgelegt.
II. Übersicht der Gebiete mit Flugbeschränkungen
1. ED-R 1 (Garching)
- Umfang: Radius von 0,8 sm um Punkt 48°16’07″N 11°40’28″E.
- Höhenbegrenzung: Erdoberfläche bis 3600 Fuß über NN.
- Zeitraum: 24 Stunden täglich, auch an Feiertagen.
- Besonderheit: IFR-Flüge sind von der Beschränkung ausgenommen.
2. ED-R 3 (Geesthacht/Krümmel)
- Umfang: Radius von 1,1 sm um Punkt 53°24’25″N 10°25’10″E.
- Höhenbegrenzung: Erdoberfläche bis 2200 Fuß über NN.
- Zeitraum: 24 Stunden täglich.
3. ED-R 4 (Wannsee)
- Umfang: Sektor mit 2 sm Radius um Punkt 52°24’38″N 13°07’46″E.
- Höhenbegrenzung: Erdoberfläche bis 2200 Fuß über NN.
- Zeitraum: 24 Stunden täglich.
4. ED-R 5 (Biblis)
- Umfang: Radius von 0,8 sm um Punkt 49°42’34″N 8°24’56″E.
- Höhenbegrenzung: Erdoberfläche bis 2300 Fuß über NN.
- Zeitraum: 24 Stunden täglich.
5. ED-R 6 (Brokdorf)
- Umfang: Radius von 0,8 sm um Punkt 53°51’08″N 9°20’42″E.
- Höhenbegrenzung: Erdoberfläche bis 2000 Fuß über NN.
- Zeitraum: 24 Stunden täglich.
6. ED-R 8 (Emsland)
- Umfang: Radius von 0,8 sm um Punkt 52°28’19″N 7°19’16″E.
- Höhenbegrenzung: Erdoberfläche bis 2100 Fuß über NN.
- Zeitraum: 24 Stunden täglich.
III. Besondere Regelungen für militärische Übungen
ED-R 10 (Todendorf-Putlos)
- Sektoren A bis E: Unterschiedliche Ausdehnungen mit Höhenbegrenzungen von 3000 Fuß bis zu 40000 Fuß über NN.
- Zeitraum: Montag 07:00 UTC bis Samstag 14:00 UTC.
- Erweiterte Aktivierungszeiten an Wochenenden und Feiertagen werden per NOTAM bekanntgegeben.
IV. Auswirkungen und Hinweise für Piloten
- Piloten, die in der Nähe von Flugbeschränkungsgebieten operieren, sollten sich regelmäßig über NOTAMs und Flugfunk über die Aktivierung dieser Gebiete informieren.
- Für Rettungs- und militärische Flüge gelten Ausnahmen, jedoch nur nach vorheriger Koordination.
- Die neuen Festlegungen sollen ein hohes Maß an Sicherheit gewährleisten, insbesondere in Gebieten mit potenziellen Gefahren wie Schießübungen, Sprengungen oder militärischen Manövern.
Diese Änderungen markieren einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Luftverkehrsüberwachung und Sicherheitsstandards. Piloten sind angehalten, sich vor dem 20. März 2025 mit den neuen Regelungen vertraut zu machen.
Quellverweise:
NFL (der Link erfordert ein Abo bei Eisenschmidt)