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NFL 2026-1-3969 – Neue Funkausfallverfahren für IFR-Piloten: Bundesaufsichtsamt veröffentlicht aktualisierte Regelungen

Zuletzt aktualisiert am 19. Juli 2026
Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) hat die deutschen Verfahren bei Ausfall der Funkverbindung umfassend aktualisiert. Die neue Bekanntmachung tritt am 9. Juli 2026 in Kraft und ersetzt die bisherige Regelung aus dem Frühjahr 2026. Ziel ist es, IFR-Piloten bei einem der kritischsten Ereignisse im Instrumentenflug – dem vollständigen Ausfall der Funkkommunikation – klare und einheitliche Handlungsanweisungen zu geben. Besonders betroffen sind Anflüge über RNAV-STARs sowie flugplatzspezifische Verfahren für große deutsche Verkehrsflughäfen wie Frankfurt, München, Berlin Brandenburg, Leipzig/Halle, Hannover oder Friedrichshafen. Die neuen Vorgaben erhöhen die Standardisierung und schaffen mehr Klarheit für Besatzungen und Fluglotsen gleichermaßen.

Funkausfall gehört zu den seltensten – aber anspruchsvollsten Notfällen

Ein vollständiger Ausfall der Funkverbindung zählt glücklicherweise zu den seltenen Ereignissen im modernen Luftverkehr. Dennoch gehört er zu den Szenarien, auf die IFR-Piloten besonders intensiv vorbereitet werden.

Fällt die Kommunikation mit der Flugsicherung aus, kann der Flug nicht einfach nach eigenem Ermessen fortgesetzt werden. Stattdessen greifen international standardisierte Verfahren, die sicherstellen sollen, dass Flugverkehrskontrolle und Pilot trotz fehlender Kommunikation möglichst vorhersehbar handeln.

Die Grundlage hierfür bilden die europäischen SERA-Vorschriften sowie nationale Ergänzungen, die auf die jeweiligen Flugverfahren eines Landes abgestimmt sind.

Die neue Bekanntmachung ersetzt die bisherige Regelung

Mit Wirkung zum 9. Juli 2026 hebt das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung die bisherige NfL 2026-1-3854 auf und ersetzt sie durch eine aktualisierte Fassung.

Die neuen Vorschriften berücksichtigen insbesondere die zunehmende Verbreitung moderner RNAV-Verfahren sowie komplexer Standard Arrival Routes (STARs), bei denen klassische Funkausfallverfahren teilweise nicht mehr ausreichen würden.

Transpondercode 7600 bleibt der erste Schritt

An der grundlegenden Reaktion bei einem Funkausfall ändert sich nichts.

Sobald der Pilot feststellt, dass keine Funkverbindung mehr besteht, ist unverzüglich der Transpondercode 7600 einzustellen.

Damit erkennt die Flugsicherung sofort, dass ein Kommunikationsausfall vorliegt, und kann entsprechende Schutzmaßnahmen für den übrigen Verkehr treffen. Gleichzeitig folgt der Pilot den veröffentlichten Verfahren für seinen Flugweg und sein Anflugverfahren.

Klare Regeln für moderne RNAV-Anflüge

Ein Schwerpunkt der neuen Bekanntmachung liegt auf modernen RNAV-STARs.

Immer mehr Verkehrsflughäfen setzen heute auf satellitengestützte Anflugverfahren mit zahlreichen Wegpunkten und kontinuierlichen Sinkprofilen. Damit diese Verfahren auch bei einem Funkausfall sicher abgeflogen werden können, beschreibt die Bekanntmachung erstmals detailliert, wie sich Piloten in verschiedenen Freigabesituationen verhalten müssen.

Wurde beispielsweise bereits eine Transition oder eine „Direct-to“-Freigabe erteilt, wird das Verfahren entlang der freigegebenen Route einschließlich aller veröffentlichten Höhen- und Geschwindigkeitsbeschränkungen fortgesetzt, bevor anschließend der veröffentlichte Instrumentenanflug geflogen wird.

Neue Verfahren für mehrere deutsche Flughäfen

Besondere Aufmerksamkeit widmet die neue Regelung verschiedenen deutschen Verkehrsflughäfen mit komplexen Anflugstrukturen.

Zu den ausdrücklich geregelten Flugplätzen gehören:

  • Frankfurt/Main
  • Berlin Brandenburg
  • Leipzig/Halle
  • München
  • Hannover
  • Friedrichshafen
  • Nürnberg
  • Köln/Bonn
  • Erfurt-Weimar
  • Memmingen
  • Speyer

Für jeden dieser Plätze werden individuelle Verfahren beschrieben, die sich an den jeweiligen RNAV-Einflugstrecken, Holdingverfahren und Instrumentenanflügen orientieren.

Frankfurt erhält besonders detaillierte Verfahren

Am umfangreichsten fallen erneut die Vorgaben für den Flughafen Frankfurt aus.

Hier wird exakt festgelegt, wie sich Luftfahrzeuge auf den verschiedenen RNAV-STARs zu verhalten haben.

Je nachdem, ob bereits eine Sinkfreigabe unter FL130 vorliegt oder nicht, muss entweder zunächst ein Holding über veröffentlichten Wegpunkten wie SPESA, MAMBU, UNOKO, EMGOD, ROLIS oder KERAX geflogen werden oder der Pilot setzt den Anflug unmittelbar entlang der freigegebenen Standardeinflugstrecke fort.

Auch für den Fall eines Funkausfalls während eines bereits eingeleiteten Fehlanfluges beschreibt die neue Bekanntmachung konkrete Alternativen für den weiteren Anflug.

Berlin Brandenburg berücksichtigt moderne STAR-Strukturen

Auch für den Hauptstadtflughafen BER wurden die Verfahren detailliert beschrieben.

Abhängig davon, über welche STAR der Anflug erfolgt – beispielsweise KETAP, OGBER, ATGUP, NUKRO oder KLF – unterscheiden sich Holdingverfahren, Sinkflug und der Übergang auf das eigentliche Instrumentenanflugverfahren.

Die Veröffentlichung trägt damit der hohen Bedeutung satellitengestützter Navigation Rechnung, die inzwischen an vielen deutschen Verkehrsflughäfen den Standard darstellt.

München, Leipzig und Hannover ebenfalls angepasst

Auch an anderen großen Flughäfen wurden die Verfahren präzisiert.

Für München gelten weiterhin klassische Verfahren über konventionelle Einflugstrecken mit anschließendem Holding auf FL080 vor Einleitung des Instrumentenanfluges.

Leipzig/Halle beschreibt detaillierte Abläufe für mehrere RNAV-Einflugstrecken einschließlich definierter Höhen- und Wegpunktvorgaben.

In Hannover unterscheiden sich die Verfahren je nach Betriebsrichtung sowie den jeweils verwendeten RNAV-Anflugstrecken und enthalten zusätzlich Geschwindigkeitsbegrenzungen während der Ausrichtung auf den Endanflug.

Auch Fehlanflüge werden berücksichtigt

Besondere Bedeutung kommt den Regelungen für Funkausfälle während eines Missed Approaches zu.

Gerade in dieser Phase befinden sich Flugzeug und Besatzung häufig bereits in einer erhöhten Arbeitsbelastung.

Die neue Bekanntmachung stellt klar, dass in diesen Fällen gegebenenfalls auf ein anderes veröffentlichtes Instrumentenanflugverfahren gewechselt werden muss, wenn das ursprünglich vorgesehene Verfahren aufgrund seiner Struktur nicht erneut genutzt werden kann.

Dadurch sollen Konflikte mit anderem Verkehr vermieden und eine möglichst vorhersehbare Flugführung gewährleistet werden.

Keine Experimente bei Funkausfall

Die wichtigste Botschaft der neuen Regelung lautet unverändert:

Bei einem Kommunikationsausfall wird nicht improvisiert.

Piloten sollen konsequent den veröffentlichten Verfahren folgen und keine eigenständigen Abweichungen vornehmen. Genau diese Vorhersehbarkeit ermöglicht es der Flugsicherung, den übrigen Verkehr entsprechend zu staffeln und Konflikte zu vermeiden.

Die veröffentlichten Verfahren sind deshalb fester Bestandteil der Flugvorbereitung und sollten insbesondere von IFR-Piloten regelmäßig wiederholt werden.

Fazit

Mit der neuen Bekanntmachung modernisiert das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung die deutschen Funkausfallverfahren und passt sie an die heutigen RNAV-basierten Anflugstrukturen an. Besonders an großen Verkehrsflughäfen werden die Abläufe präziser beschrieben und stärker standardisiert.

Für Instrumentenpiloten bedeutet dies vor allem mehr Klarheit und höhere Vorhersehbarkeit in einer ohnehin außergewöhnlichen Situation. Wer IFR fliegt, sollte die neuen Verfahren kennen und die flugplatzspezifischen Besonderheiten bereits im Rahmen der Flugvorbereitung berücksichtigen. Ein Funkausfall bleibt zwar ein seltenes Ereignis – gut vorbereitet zu sein, gehört jedoch zu den Grundlagen professioneller Airmanship.eichen der eigentlichen Wetterminima deutlich verändert.


Quellverweise:
NFL

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