Hintergrund der neuen Regelung
Die DFS ist für die Bereitstellung von Flugsicherungsdiensten im deutschen Luftraum verantwortlich. Dazu zählen unter anderem:
- Bezirkskontrolldienste (En-Route-Kontrolle)
- Anflugkontrolldienste
- Flugplatzkontrolldienste
- Flugalarmdienste
Die neuen Regelungen wurden auf Grundlage der Flugsicherungs-Durchführungsverordnung veröffentlicht und ersetzen frühere Bekanntmachungen. Mit Blick auf zunehmende Digitalisierung, Kosteneffizienz und flexible Verkehrsanforderungen wurden bestimmte Prozesse überarbeitet, ohne die flugbetriebliche Sicherheit zu beeinträchtigen.
Kontrollzentralen bleiben durchgehend besetzt
Positiv für den bundesweiten IFR- und kontrollierten VFR-Verkehr ist, dass die vier deutschen Kontrollzentralen weiterhin durchgehend besetzt sind. Das bedeutet, dass die Anflug- und Bezirkskontrolldienste weiterhin ohne zeitliche Unterbrechung erbracht werden. Konkret betrifft dies die Zentren:
- Bremen
- Langen
- München
- Karlsruhe
Bremen, Langen und München übernehmen sowohl Anflug- als auch Bezirkskontrolle. Karlsruhe ist ausschließlich für die Bezirkskontrolle zuständig. Die Frequenzen und sektoralen Details bleiben wie im Luftfahrthandbuch veröffentlicht.
Damit ist garantiert, dass auch nächtliche Überführungs- und Frachtflüge, Ambulanzflüge oder IFR-Schulungen weiterhin die gewohnte Infrastruktur nutzen können.
Flugplatzkontrolldienste an deutschen Flughäfen
Neben den Kontrollzentralen wurden auch die Flugplatzkontrolldienste neu veröffentlicht. Dabei unterscheidet die DFS zwischen Flughäfen mit H24-Betrieb und solchen mit eingeschränkten oder anmeldepflichtigen Zeitfenstern.
H24-Flugbetrieb an 13 deutschen Flughäfen
An den wichtigsten internationalen Verkehrsflughäfen werden weiterhin rund um die Uhr (H24) Kontrolldienste angeboten. Dazu gehören unter anderem:
- Berlin-Brandenburg
- Düsseldorf
- München
- Hamburg
- Frankfurt
- Köln/Bonn
- Stuttgart
Auch zentrale Logistik- und Frachtstandorte wie Leipzig/Halle oder Münster/Osnabrück bleiben durchgehend kontrolliert. Für Airlines und Charterbetriebe bedeutet dies Planungssicherheit ohne zusätzliche Abstimmungsprozesse.
Besondere Regelungen an Saarbrücken und Dresden
Abweichende Betriebsmodelle gelten für Saarbrücken (EDDR) und Dresden (EDDC):
Saarbrücken
Saarbrücken verfügt über definierte tägliche Zeitfenster für die Flugplatzkontrolle. Der Betrieb beginnt am frühen Morgen und endet am späten Abend. Die lokalen Flugbeschränkungen aus AD 2.20 bleiben weiterhin gültig.
Dresden
Dresden erhält eine zweigeteilte Regelung:
- tagsüber regulärer Kontrollbetrieb
- nachts On-Request-Verfahren
Im On-Request-Zeitraum müssen Flüge spätestens bis 22:00 UTC (21:00 UTC im Sommer) beantragt werden. Ohne fristgerechte Anmeldung kann kein kontrollierter Flugbetrieb stattfinden. Not- oder Ausweichlandungen werden an benachbarte Plätze wie Leipzig umgeleitet.
Das Dresdner Modell ist vor allem für Ambulanzflüge, Wartungsüberführungen oder technische Nachtflüge interessant, da es kontrollierten Verkehr auch außerhalb der Hauptzeit ermöglicht – allerdings unter Voranmeldung.
Bedeutung für die Allgemeine Luftfahrt
Für die nichtgewerbliche Luftfahrt ergeben sich mehrere praktische Effekte:
- Routen- und Zeitplanung wird insbesondere für Schulungsbetriebe und IFR-Trainings relevanter, da nicht mehr jeder Platz rund um die Uhr kontrolliert ist.
- On-Request-Verfahren erfordern proaktives Handeln und rechtzeitige Koordination.
- PPR/NOTAM-Beobachtung gewinnt an Bedeutung, da Betreiber zusätzlich eigene Regelungen veröffentlichen können.
- Ausweichstrategien müssen im Vorfeld geprüft werden, um nächtliche Ausweichsituationen sicher abzudecken.
Da Flugalarmdienste stets parallel mit den Flugsicherungsdiensten aktiv sind, bleibt die Meldekette zur Suche und Rettung jederzeit gewährleistet.
Fazit
Mit den neuen Betriebszeiten stellt die DFS ein stabiles, rund um die Uhr verfügbares IFR-Überwachungssystem sicher, kombiniert mit flexiblen Flugplatzkontrolldiensten an ausgewählten Standorten. Für das Gros des gewerblichen Verkehrs ändert sich wenig, doch für Teile der Allgemeinen Luftfahrt werden Planung, Voranmeldung und NOTAM-Überwachung künftig wichtiger. Wer frühzeitig checkt, telefoniert und koordiniert, fliegt auch 2026 problemlos im deutschen Luftraum.
Quellverweise:
NFL (der Link erfordert ein Abo bei Eisenschmidt)
