Ziel der Maßnahme: Schutz während spezieller Flugbetriebsphasen
Temporäre Flugbeschränkungen wie ED-R-Zonen („Restricted Areas“) sind in Deutschland und Europa ein bewährtes Mittel, um spezielle Luftfahrttätigkeiten räumlich abzusichern. Ob es sich im konkreten Fall um militärische Manöver, spezielle Flugerprobungen oder Luftsicherheitsmaßnahmen handelt, wird in der Bekanntmachung selbst nicht näher erläutert. Aufgrund der ausdrücklichen Ausnahmegenehmigungen für militärische und staatliche Luftfahrzeuge ist jedoch ein Einsatz mit Bezug zur Bundeswehr sehr wahrscheinlich.
Technische Details der Zone ED-R Rostock
Seitliche Begrenzung:
- Zentrum: 54°15′27″ N, 12°10′10″ O
- Radius: 1 nautische Meile (ca. 1,85 km) um den Bezugspunkt
Vertikale Begrenzung:
- Erde (GND) bis 1.000 Fuß über Grund (AGL)
→ Das entspricht etwa 300 Metern Höhe über dem Gelände
Zeitliche Wirksamkeit:
- Beginn: 30. Mai 2025, 00:00 Uhr UTC
- Ende: 6. Juni 2025, 23:59 Uhr UTC
→ Gültigkeit also über einen Zeitraum von sieben Tagen
Flugbetrieb innerhalb des ED-R-Gebiets
Verboten sind sämtliche Flüge, einschließlich:
- bemannter VFR- und IFR-Flüge,
- Flüge mit Flugmodellen,
- Betrieb von Drohnen (UAS, Unmanned Aircraft Systems).
Ausgenommen von der Sperrung sind:
- militärische Luftfahrzeuge und solche im Auftrag der Bundeswehr,
- Staatsluftfahrzeuge (z. B. Regierungs- oder diplomatische Maschinen),
- Flüge der Polizei,
- Rettungs- und Katastrophenschutzeinsätze,
- Ambulanz- und medizinische Notfallflüge.
Wichtig: Es gibt keine Durchfluggenehmigungsmöglichkeit für zivile Luftfahrzeuge innerhalb des gesperrten Zeitraums. Flüge müssen den Luftraum weiträumig umplanen.
Quellverweise:
NFL (der Link erfordert ein Abo bei Eisenschmidt)