Übersicht der betroffenen Gebiete
1. ED-R Nordenham
- Seitliche Begrenzung: Kreis mit einem Radius von 2,5 nautischen Meilen (NM) um die Koordinaten 53°30’00“N 008°30’00“E.
- Vertikale Begrenzung: Vom Boden (GND) bis 3000 Fuß über Grund (AGL).
- Zeitraum: 25. März bis 5. April 2025.
- Frequenz für Statusabfrage: 128,525 MHz (FIS Langen).
Diese Zone betrifft die Region Wesermarsch in Niedersachsen und liegt in unmittelbarer Nähe zu sensiblen Industrieanlagen und militärischen Einrichtungen, weshalb temporäre Luftraumbeschränkungen dort häufiger vorkommen.
2. ED-R Hude
- Seitliche Begrenzung: Ein komplex definiertes Gebiet um Hude mit mehreren Kreisbögen und Linienverbindungen. Zentrum der Zone ist ebenfalls 53°30’00“N 008°30’00“E.
- Vertikale Begrenzung: GND bis 3000 Fuß AGL.
- Zeitraum: 25. März bis 5. April 2025.
- Frequenz für Statusabfrage: 128,525 MHz (FIS Langen).
- Wichtiger Hinweis: Bereits erteilte Durchfluggenehmigungen für das angrenzende ED-R 41 „Unterweser“ gelten nicht automatisch für ED-R Hude. Separate Genehmigung erforderlich.
ED-R Hude ist aufgrund seiner Lage südwestlich von Bremen besonders relevant für den Durchgangsverkehr im nordwestdeutschen Raum.
3. ED-R Fulda
- Seitliche Begrenzung: Kreis mit 2,5 NM Radius um 50°32’32“N 009°41’23“E.
- Vertikale Begrenzung: GND bis 3000 Fuß AGL.
- Zeitraum: 25. März bis 5. April 2025.
- Frequenz für Statusabfrage: 119,150 MHz (FIS Langen).
Die Zone betrifft das hessische Mittelgebirge und könnte insbesondere VFR-Flüge in der Rhön-Region beeinflussen.
4. ED-R Niederaichbach
- Seitliche Begrenzung: Kreis mit 2,5 NM Radius um 48°36’12“N 012°17’35“E.
- Vertikale Begrenzung: GND bis 4000 Fuß AGL.
- Zeitraum: 25. März bis 5. April 2025.
- Frequenz für Statusabfrage: 120,650 MHz (FIS Langen).
Diese Zone liegt in Bayern, östlich von Landshut, und betrifft auch Strecken in Richtung österreichische Grenze oder zu beliebten Flugzielen in Südostbayern.
Hintergrund der Maßnahme
Temporäre Flugbeschränkungsgebiete (ED-R – „Restricted Areas“) werden eingerichtet, wenn sicherheitsrelevante oder besonders schutzbedürftige Ereignisse stattfinden. Dies kann militärische Übungen, diplomatische Staatsbesuche, sicherheitskritische Infrastrukturen oder großräumige Veranstaltungen betreffen. Eine offizielle Begründung für die aktuellen Zonen liegt nicht vor, jedoch lässt die gleichzeitige Aktivierung mehrerer ED-R-Gebiete auf eine überregionale Sicherheitslage oder ein nationales Manöver schließen.
Was müssen Piloten beachten?
- Flugvorbereitung: Vor jedem Flug innerhalb des betroffenen Zeitraums ist eine gründliche Luftraumrecherche erforderlich. Die Nutzung von aktuellen Luftfahrtnachrichten (NOTAMs) und Kartenmaterial ist Pflicht.
- Kontakt zu FIS: Die jeweils angegebene Frequenz des Fluginformationsdienstes (Langen FIS) sollte genutzt werden, um die Aktivität der Sperrgebiete abzufragen – insbesondere, da die Aktivierung dynamisch sein kann.
- Keine automatische Freigabe durch Nachbarzonen: Piloten müssen beachten, dass eine Durchfluggenehmigung für ein benachbartes ED-R-Gebiet nicht automatisch den Durchflug durch ein angrenzendes weiteres ED-R-Gebiet erlaubt. Für jedes Gebiet ist eine separate Genehmigung erforderlich.
Fazit
Die vorübergehende Einrichtung der vier neuen ED-R-Zonen stellt eine nicht unerhebliche Einschränkung für Verkehr im unteren Luftraum dar. Besonders Piloten in der Allgemeinen Luftfahrt, die spontane Ausflüge oder Schulungsflüge durchführen möchten, sollten in diesem Zeitraum verstärkt auf die Luftraumstruktur achten. Wer sich rechtzeitig informiert und ggf. mit FIS in Kontakt tritt, kann auch während der Aktivierung sicher navigieren.
Für aktuelle Informationen empfiehlt sich die tägliche Konsultation der DFS NOTAMs sowie die Nutzung elektronischer Tools wie DFS AIS-Portal, SkyDemon, ForeFlight oder vergleichbarer Anwendungen.
Quellverweise:
NFL (der Link erfordert ein Abo bei Eisenschmidt)