Was bedeutet herabgesetzte Pistenstaffelung?
Normalerweise müssen Flugzeuge nach Start oder Landung eine bestimmte Mindestdistanz voneinander einhalten, bevor die Bahn für das nächste Luftfahrzeug freigegeben wird. Diese Distanz wird durch die Pistenstaffelung definiert.
Mit der neuen Regelung werden diese Mindestabstände verringert, sodass nachfolgende Flugzeuge früher starten oder landen können. Dadurch lassen sich Kapazitäten besser nutzen, was insbesondere für kleinere und mittelgroße Flughäfen mit gemischtem Flugverkehr von Vorteil ist.
Kategorisierung der Luftfahrzeuge
Die neue Staffelung unterscheidet drei Kategorien von Luftfahrzeugen:
- Kategorie 1: Einmotorige Propellerflugzeuge mit einer höchstzulässigen Startmasse (MTOM) von bis zu 2.000 kg.
- Kategorie 2:
- Einmotorige Propellerflugzeuge mit einer MTOM zwischen 2.000 kg und 7.000 kg.
- Zweimotorige Propellerflugzeuge mit einer MTOM von unter 7.000 kg.
- Kategorie 3: Alle anderen Luftfahrzeuge, einschließlich Verkehrsflugzeuge und größere Jets.
Diese Einteilung ist entscheidend, da die reduzierte Pistenstaffelung je nach Flugzeugtyp unterschiedliche Mindestabstände vorsieht.
Voraussetzungen für die Anwendung
Damit die herabgesetzte Staffelung sicher umgesetzt werden kann, müssen bestimmte meteorologische und operationelle Bedingungen erfüllt sein:
✔ Mindestsichtweite: Die Bodensicht muss mindestens 5 Kilometer betragen.
✔ Wolkendecke: Die Hauptwolkenuntergrenze darf nicht unter 1.000 Fuß liegen.
✔ Rückenwindbegrenzung: Die Rückenwindkomponente darf maximal 5 Knoten betragen.
✔ Bremswirkung: Die Piste muss trocken oder frei von Verunreinigungen (wie Eis, Schneematsch oder Wasser) sein.
✔ Bodenüberwachung: Die Flugsicherung muss geeignete Mittel zur Distanzbeurteilung zwischen Luftfahrzeugen nutzen können, entweder durch optische Landmarken oder elektronische Systeme.
✔ Verkehrsinformationen: Nachfolgende Luftfahrzeuge müssen über vorausfliegende Flugzeuge informiert werden.
✔ Wirbelschleppen-Staffelung: Die Wirbelschleppen von größeren Luftfahrzeugen müssen weiterhin berücksichtigt werden.
Die Staffelung wird nicht angewendet, wenn ein Flugzeug gerade gestartet ist und ein weiteres Flugzeug zuvor gelandet ist.
Mindestabstände bei reduzierter Pistenstaffelung
Die nachfolgenden Staffelungswerte gelten für startende und landende Flugzeuge:
Landende Luftfahrzeuge
- Kategorie 1 folgt auf Kategorie 1 oder 2:
- Das vorausfliegende Flugzeug muss mindestens 600 Meter hinter der Schwelle passiert haben.
- Kategorie 2 folgt auf Kategorie 1 oder 2:
- Das vorausfliegende Flugzeug muss mindestens 1.500 Meter hinter der Schwelle passiert haben.
- Kategorie 1-3 folgt auf Kategorie 3:
- Das vorausfliegende Flugzeug muss mindestens 2.400 Meter hinter der Schwelle passiert haben.
Startende Luftfahrzeuge
- Kategorie 1 folgt auf Kategorie 1 oder 2:
- Das vorausfliegende Flugzeug muss mindestens 600 Meter von der Startposition entfernt sein.
- Kategorie 2 folgt auf Kategorie 1 oder 2:
- Das vorausfliegende Flugzeug muss mindestens 1.500 Meter entfernt sein.
- Kategorie 1-3 folgt auf Kategorie 3:
- Das vorausfliegende Flugzeug muss mindestens 2.400 Meter entfernt sein.
Diese Werte zeigen, dass insbesondere kleinere Flugzeuge von der neuen Staffelung profitieren, da sie bereits deutlich kürzere Abstände einhalten können.
Anwendungsbereiche und betroffene Flughäfen
Die herabgesetzte Pistenstaffelung wird nicht an allen deutschen Flughäfen angewendet, sondern nur an ausgewählten Standorten mit geeigneten Voraussetzungen.
Flugplätze mit genereller Anwendung (alle Kategorien):
✔ Braunschweig (RWY 08/26)
✔ Dortmund (RWY 06/24)
✔ Friedrichshafen (RWY 06/24)
✔ Karlsruhe/Baden-Baden (RWY 03/21)
✔ Lahr (RWY 03/21)
✔ Mönchengladbach (RWY 13/31)
✔ Paderborn/Lippstadt (RWY 06/24)
Flugplätze mit Staffelung für Kategorie 1 & 2:
✔ Dortmund (RWY 06/24)
✔ Friedrichshafen (RWY 06/24)
✔ Karlsruhe/Baden-Baden (RWY 03/21)
✔ Lahr (RWY 03/21)
✔ Paderborn/Lippstadt (RWY 06/24)
Flugplätze mit Staffelung für Kategorie 3:
✔ Karlsruhe/Baden-Baden (RWY 03/21)
Diese Auswahl zeigt, dass mittelgroße Regionalflughäfen und kleinere Verkehrsflughäfen von dieser Maßnahme profitieren werden.
Fazit
Die Einführung der herabgesetzten Pistenstaffelung an ausgewählten deutschen Flughäfen stellt einen wichtigen Fortschritt in der Effizienzsteigerung des Flugbetriebs dar. Durch die optimierte Nutzung der Start- und Landebahnen können Wartezeiten verringert und die Gesamtkapazität der Flughäfen besser ausgeschöpft werden.
Besonders kleinere Luftfahrzeuge profitieren von kürzeren Abständen, während gleichzeitig die Sicherheit durch klare Regeln und geeignete meteorologische Bedingungen gewährleistet bleibt.
Piloten, Fluggesellschaften und Flugplatzbetreiber sollten sich mit den neuen Staffelungsregeln vertraut machen und diese aktiv in ihre Flugvorbereitungen und Abläufe integrieren, um von den Vorteilen der effizienteren Nutzung der Start- und Landebahnen zu profitieren.
Quellverweise:
NFL (der Link erfordert ein Abo bei Eisenschmidt)