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NFL 2025-1-3409 – Flugbeschränkungen im Luftraum Bremen: Temporäre ED-R „Stoneage“ für Militärübung eingerichtet

Zuletzt aktualisiert am 4. März 2025
Im deutschen Luftraum kommt es regelmäßig zu temporären Flugbeschränkungen, insbesondere im Zusammenhang mit militärischen Übungen oder sicherheitsrelevanten Ereignissen. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat nun eine neue Beschränkung für den Luftraum über Bremen bekanntgegeben: Die temporäre „ED-R Stoneage“ wird an mehreren Tagen im Zeitraum vom 31. März bis 10. April 2025 aktiviert, um eine militärische Übung zu ermöglichen. Diese Maßnahme hat erhebliche Auswirkungen auf den Luftverkehr und betrifft sowohl bemannte als auch unbemannte Luftfahrzeuge.

Räumliche und zeitliche Ausdehnung der Flugbeschränkung

Die Flugbeschränkungszone ED-R Stoneage erstreckt sich innerhalb des Fluginformationsgebiets (FIR) Bremen. Ihre genaue seitliche Begrenzung wird durch folgende Koordinaten definiert:

  • 52°57’00“N, 09°53’00“E
  • 53°00’00“N, 09°55’00“E
  • 53°02’20“N, 09°59’30“E
  • 52°58’40“N, 10°10’30“E
  • 52°59’45“N, 10°15’00“E
  • 52°51’00“N, 10°15’00“E
  • 52°45’22“N, 10°16’02“E
  • 52°42’50“N, 09°58’10“E
  • 52°45’00“N, 09°58’00“E
  • 52°49’00“N, 09°57’00“E
  • 52°55’00“N, 09°55’30“E
  • 52°57’00“N, 09°53’00“E

Vertikale Begrenzung

Die Flugbeschränkung gilt in einer Höhe von FL140 (ca. 4.267 m) bis FL200 (ca. 6.096 m). Dies bedeutet, dass sich die Einschränkungen auf mittlere Höhenbereiche beschränken, was insbesondere für den allgemeinen Luftverkehr von Bedeutung ist.

Aktivierungszeiten der Flugbeschränkung

Die Zone wird an den folgenden Tagen und Uhrzeiten aktiv sein:

  • 31. März – 04. April 2025:
    • 07:00 – 09:00 UTC
    • 12:00 – 14:00 UTC
  • 07. April – 10. April 2025:
    • 07:00 – 09:00 UTC
    • 12:00 – 14:00 UTC

Alle Luftfahrzeugbetreiber müssen sicherstellen, dass sie ihre Flugpläne entsprechend anpassen und alternative Routen in Betracht ziehen.

Art der Flugbeschränkungen und Ausnahmen

Während der Aktivierungszeiten ist jeglicher Luftverkehr innerhalb der ED-R Stoneage untersagt, einschließlich des Betriebs von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen (Drohnen). Dies betrifft insbesondere private und gewerbliche Drohnenflüge, die sich in den letzten Jahren immer weiter verbreitet haben.

Von den Beschränkungen ausgenommen sind:

  1. Militärische Luftfahrzeuge sowie Luftfahrzeuge, die im Auftrag der Bundeswehr operieren.
  2. Staatsluftfahrzeuge, die für Regierungs- und diplomatische Missionen unterwegs sind.
  3. Polizeiflüge, sofern sie für Einsätze erforderlich sind.
  4. Rettungs- und Katastrophenschutzflüge, darunter auch Feuerwehr- und Such- und Rettungsflüge.
  5. Ambulanzflüge, insbesondere für medizinische Notfälle und Organtransporte.
  6. IFR-Flüge (Instrumentenflugregeln), allerdings nur nach vorheriger Genehmigung durch die zuständige Flugverkehrskontrollstelle.

Piloten, die sich in der Nähe des betroffenen Luftraums befinden oder diesen durchqueren müssen, sollten sich frühzeitig über ihre geplanten Routen informieren und gegebenenfalls mit der Flugsicherung abstimmen.


Quellverweise:
NFL (der Link erfordert ein Abo bei Eisenschmidt)

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