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NFL 2025-1-3406 – Neue Regelungen und Verfahren für Flugpläne und Sonderflüge

Zuletzt aktualisiert am 4. März 2025
Die allgemeine Luftfahrt unterliegt kontinuierlichen Anpassungen und neuen Regelungen, insbesondere in Bezug auf Flugplanungen, Luftverkehrsmanagement und Priorisierungsmechanismen. Kürzlich wurden neue Bestimmungen für besondere Flugstatus, ATFM-Beschränkungen (Air Traffic Flow Management) und Anforderungen für spezielle Einsätze im deutschen Luftraum veröffentlicht. Diese Änderungen haben erhebliche Auswirkungen auf Piloten, Luftfahrtunternehmen und Behörden.

Neue Regelungen für besondere Flugstatus (STS)

Besondere Flüge, die aufgrund ihrer Dringlichkeit oder ihres staatlichen Auftrags eine Sonderbehandlung benötigen, können mit speziellen Statuscodes (STS) im Flugplan markiert werden. Dazu gehören:

  1. STS/SAR-Flüge (Such- und Rettungsdienst): Diese Einsätze haben höchste Priorität und sind von ATFM-Beschränkungen automatisch befreit.
  2. STS/STATE-Flüge: Militärische, zoll- oder polizeiliche Luftfahrzeuge, sowohl ziviler als auch militärischer Registrierung, die für staatliche Zwecke operieren. Diese sind nicht automatisch von ATFM-Beschränkungen befreit, können aber unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung erhalten.
  3. STS/ATFMX: Flüge, die unter besonders dringenden Umständen durchgeführt werden müssen, wie z. B. bei akuter Lebensgefahr (medizinische Notfälle, Transplantationsflüge mit lebenden Organen) oder Katastrophenhilfe.

Um STS/ATFMX nutzen zu können, müssen Piloten und Flugplanaufgeber ein Online-Meldeverfahren über das AIS-Portal der Deutschen Flugsicherung (DFS) durchführen. Alternativ kann in Ausnahmefällen eine E-Mail an das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) gesendet werden.

Neue Anforderungen für Flugpläne und Luftfahrtausrüstung

Zusätzlich zu den Statuscodes gibt es neue Vorgaben für die Eintragung von Navigations- und Kommunikationsausrüstungen in Flugplänen:

  • RNAV- und RNP-Spezifikationen: Die präzise Angabe von Navigationsausrüstungen (z. B. RNAV 10, RNAV 5 GNSS, RNP 4) wird detaillierter geregelt.
  • Funk- und Datenkommunikation: Flugzeuge müssen spezifische Angaben über ihre Kommunikationsfähigkeiten machen, insbesondere im Hinblick auf CPDLC (Controller Pilot Data Link Communications).
  • Überwachungssysteme: Angaben zu Transpondern, ADS-B-Ausrüstung und Mode-S-Systemen sind nun verpflichtend. Zudem sind spezielle Codes für Ausnahmegenehmigungen (z. B. EUADSBX) erforderlich.

Verfahren zur Flugplanaufgabe und Bearbeitung

Die Flugplanaufgabe in Deutschland erfolgt über die zentrale Meldestelle der DFS. Dabei müssen verschiedene Vorgaben beachtet werden:

  • Zeitrahmen für die Einreichung: Flugpläne müssen mindestens 60 Minuten und höchstens 120 Stunden vor dem Abflug eingereicht werden.
  • Koordination mit dem IFPS (Integrated Initial Flight Plan Processing System): IFR-Flüge innerhalb des europäischen Luftraums müssen vorab von EUROCONTROL validiert werden.
  • Verarbeitung durch ARO (Air Traffic Services Reporting Office): Flugpläne können telefonisch, per Fax oder über das AIS-Portal der DFS eingereicht werden.

Eine zentrale Neuerung betrifft Flüge von und zu stark frequentierten Flughäfen. Diese benötigen eine „Airport Slot-ID“, die im Flugplan unter der Kenngruppe „RMK/ASL“ angegeben werden muss. Ohne diesen Eintrag kann der Flugplan abgelehnt werden.

Erweiterte Anforderungen für Notfallausrüstungen

Flugzeuge müssen in ihren Flugplänen genau angeben, welche Not- und Überlebensausrüstungen an Bord sind. Dazu gehören:

  • Rettungswesten: Angabe von fluoreszierenden oder beleuchteten Modellen.
  • Schlauchboote: Anzahl, Tragfähigkeit und Art.
  • Notrufsignale: Frequenzen (z. B. 121,5 MHz) und automatische Notsender (ELT).

Diese Angaben sind entscheidend für Such- und Rettungseinsätze und müssen in Notfallsituationen sofort verfügbar sein.

Fazit

Die neuen Regelungen im deutschen und europäischen Luftraum erhöhen die Sicherheit und Effizienz der allgemeinen Luftfahrt. Besonders betroffen sind Notfallflüge, Rettungsmissionen und staatliche Einsätze, für die neue Priorisierungsmechanismen eingeführt wurden. Piloten und Fluggesellschaften müssen sich auf eine detailliertere Flugplanung und strengere Anforderungen an die Bordausrüstung einstellen. Wer sich nicht an diese Vorgaben hält, riskiert Verzögerungen oder gar die Ablehnung seines Flugplans.


Quellverweise:
NFL (der Link erfordert ein Abo bei Eisenschmidt)

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