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NFL 2025-1-3382 – Temporäre Flugbeschränkung über Peenemünde: Luftraumsperrung für Forschungsprojekt

Zuletzt aktualisiert am 22. Februar 2025
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat eine vorübergehende Luftraumbeschränkung über dem Gebiet ED-R Peenemünde im Fluginformationsgebiet Bremen erlassen. Die Maßnahme tritt am 24. Februar 2025 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2025. Der eingeschränkte Luftraum dient als Schutzmaßnahme für ein laufendes Forschungsprojekt, das in diesem Zeitraum durchgeführt wird. Alle nicht beteiligten Luftfahrzeuge sowie Drohnen und Flugmodelle dürfen das Gebiet nicht befliegen.

Details der Flugbeschränkung

Räumliche Begrenzung

Das beschränkte Gebiet erstreckt sich über folgende Koordinaten:

  • 54°10’15”N 013°41’37”E
  • 54°20’26”N 013°47’26”E
  • 54°20’08”N 013°53’04”E
  • 54°07’17”N 013°55’30”E
  • 54°06’08”N 013°52’15”E
  • 54°08’35”N 013°43’30”E
  • 54°10’15”N 013°41’37”E (Schließung des Gebiets)

Das Gebiet umfasst damit eine regionale Zone über der Ostsee in der Nähe von Peenemünde, einem Standort mit einer langen Historie im Bereich der Luft- und Raumfahrtforschung.

Vertikale Begrenzung

Die Flugbeschränkung gilt vom Boden (GND) bis zu einer Höhe von 5.000 Fuß MSL (ca. 1.524 Meter über dem mittleren Meeresspiegel).

Zeitraum der Nutzung

Die Flugbeschränkung ist in drei Phasen unterteilt:

  • 24. Februar 2025 – 29. März 2025: täglich von 07:00 bis 17:00 Uhr UTC
  • 30. März 2025 – 25. Oktober 2025: täglich von 06:00 bis 18:00 Uhr UTC
  • 26. Oktober 2025 – 31. Dezember 2025: täglich von 07:00 bis 17:00 Uhr UTC

Die tatsächliche Aktivierung der Luftraumbeschränkung wird durch NOTAMs (Notice to Airmen) bekannt gegeben, um Piloten über aktuelle Nutzungszeiten zu informieren.

Wer darf den Luftraum über Peenemünde nutzen?

Innerhalb des festgelegten Luftraums sind grundsätzlich alle Flugbewegungen verboten, mit Ausnahme von Flugzeugen, die direkt am Forschungsprojekt beteiligt sind.

Folgende Luftfahrzeuge sind nach vorheriger Genehmigung durch die zuständige Flugsicherungsstelle von den Beschränkungen ausgenommen:

  • Staatsluftfahrzeuge
  • Einsatzflüge der Streitkräfte
  • Flüge der Polizei
  • Rettungs- und Katastrophenschutzflüge
  • Ambulanzflüge

Für alle anderen Luftfahrzeuge, einschließlich privater und gewerblicher Flüge sowie Drohnen, besteht ein absolutes Flugverbot. Durchfluggenehmigungen nach §17 LuftVO werden nicht erteilt.

Hintergrund des Forschungsprojekts

Obwohl in der offiziellen Bekanntmachung keine genauen Details zum Forschungsprojekt angegeben wurden, ist Peenemünde ein geschichtsträchtiger Standort, der in der Vergangenheit für militärische und zivile Luft- und Raumfahrtforschung genutzt wurde. Mögliche Tests könnten sich auf aerodynamische Untersuchungen, neue Luftfahrtsysteme oder unbemannte Flugtechnologien beziehen.

Ähnliche Flugbeschränkungen wurden in der Vergangenheit für Drohnenversuche, Raketenstarts und militärische Erprobungen verhängt. Aufgrund der Nähe zur Ostsee könnte das Forschungsprojekt auch maritime oder satellitengestützte Anwendungen umfassen.


Quellverweise:
NFL (der Link erfordert ein Abo bei Eisenschmidt)

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