Bedeutung der herabgesetzten Pistenstaffelung
Die Pistenstaffelung regelt die Abstände zwischen Flugzeugen, die dieselbe Start- oder Landebahn nutzen. Durch eine herabgesetzte Staffelung können nachfolgende Flugzeuge schneller starten oder landen, sofern dies unter Berücksichtigung der Luftfahrtsicherheit möglich ist. Eine solche Regelung ist besonders an stark frequentierten Flughäfen von Bedeutung, da sie hilft, Kapazitäten optimal zu nutzen und Verzögerungen zu reduzieren.
Einteilung der Luftfahrzeuge
Die DFS unterscheidet für die Anwendung der herabgesetzten Pistenstaffelung drei Kategorien von Luftfahrzeugen:
- Kategorie 1 umfasst einmotorige Propellerflugzeuge mit einer höchstzulässigen Startmasse (MTOM) von bis zu 2.000 kg.
- Kategorie 2 umfasst einmotorige Propellerflugzeuge mit einer MTOM von über 2.000 kg, jedoch unter 7.000 kg, sowie zweimotorige Propellerflugzeuge mit einer MTOM unter 7.000 kg.
- Kategorie 3 umfasst alle anderen Luftfahrzeuge, einschließlich großer Passagier- und Frachtflugzeuge.
Voraussetzungen für die Anwendung der herabgesetzten Staffelung
Die Regelung zur herabgesetzten Pistenstaffelung darf nur angewendet werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Dazu zählen insbesondere:
- Die Sichtweite am Boden muss mindestens 5 km betragen, und die Hauptwolkenuntergrenze darf nicht unter 1.000 Fuß liegen.
- Die Rückenwindkomponente darf nicht größer als 5 Knoten sein.
- Eine wirbelschleppenbedingte Mindeststaffelung muss weiterhin eingehalten werden.
- Die DFS setzt entweder Landmarken oder ein Bodenüberwachungssystem ein, um die Position der Luftfahrzeuge präzise bestimmen zu können.
- Das nachfolgende Luftfahrzeug erhält Verkehrsinformationen über die vorausfliegende Maschine.
- Die Pistenoberfläche darf nicht durch Ablagerungen wie Schnee, Eis, Schneematsch oder Wasser beeinträchtigt sein.
- Falls ein Pistenzustandsbericht im Global Reporting Format (GRF) vorliegt, darf die herabgesetzte Staffelung nur angewendet werden, wenn die gemeldeten Pistenzustandscodes 5 oder 6 betragen, was eine ausreichend griffige Piste bedeutet.
Mindestabstände zwischen Luftfahrzeugen bei Landungen
Die nachfolgenden Staffelungsabstände gelten für ankommende Flugzeuge, die auf derselben Piste landen:
- Ein Luftfahrzeug der Kategorie 1 darf die Pistenschwelle überqueren, wenn das vorausfliegende Flugzeug der Kategorie 1 oder 2 bereits gelandet ist und einen Punkt mindestens 600 Meter hinter der Schwelle passiert hat. Alternativ darf das nachfolgende Flugzeug die Schwelle überqueren, wenn das vorausfliegende Flugzeug abgehoben hat und sich mindestens 600 Meter von der Schwelle entfernt in der Luft befindet.
- Ein Luftfahrzeug der Kategorie 2 darf die Pistenschwelle überqueren, wenn das vorausfliegende Flugzeug der Kategorie 1 oder 2 gelandet ist und mindestens 1.500 Meter hinter der Schwelle passiert hat oder bereits abgehoben hat und diesen Abstand zur Schwelle erreicht hat.
- Ein Luftfahrzeug, unabhängig von seiner Kategorie, darf die Pistenschwelle überqueren, wenn das vorausfliegende Flugzeug der Kategorie 3 entweder mindestens 2.400 Meter hinter der Schwelle passiert hat oder abgehoben hat und diesen Abstand erreicht hat.
Mindestabstände zwischen Luftfahrzeugen bei Starts
Für den Start von aufeinanderfolgenden Flugzeugen gelten folgende Mindestabstände:
- Ein Luftfahrzeug der Kategorie 1 darf starten, wenn das vorher gestartete Luftfahrzeug der Kategorie 1 oder 2 bereits abgehoben hat und sich mindestens 600 Meter von der Startposition entfernt in der Luft befindet.
- Ein Luftfahrzeug der Kategorie 2 darf starten, wenn das vorher gestartete Luftfahrzeug der Kategorie 1 oder 2 bereits abgehoben hat und mindestens 1.500 Meter von der Startposition entfernt ist.
- Ein Luftfahrzeug, unabhängig von seiner Kategorie, darf starten, wenn das vorher gestartete Luftfahrzeug der Kategorie 3 bereits abgehoben hat und sich mindestens 2.400 Meter von der Startposition entfernt in der Luft befindet.
Flughäfen mit Anwendung der herabgesetzten Pistenstaffelung
Die neue Regelung wird an mehreren internationalen Verkehrsflughäfen in Deutschland angewendet, darunter:
- Berlin-Brandenburg
- Bremen
- Dresden
- Düsseldorf
- Frankfurt Main
- Hamburg
- Hannover
- Köln/Bonn
- Leipzig/Halle
- München
- Münster/Osnabrück
- Nürnberg
- Saarbrücken
- Stuttgart
An diesen Flughäfen wird die herabgesetzte Staffelung auf bestimmten Pisten angewendet, wobei in Einzelfällen spezifische Einschränkungen bestehen. So ist beispielsweise die Anwendung auf einigen Bahnen nur tagsüber gestattet oder nur für bestimmte Luftfahrzeugkategorien zugelassen.
Vorteile der neuen Regelung
Die Einführung der herabgesetzten Pistenstaffelung bietet mehrere Vorteile für den deutschen Luftverkehr:
- Flughäfen können mehr Flugbewegungen pro Stunde abwickeln, was zu einer besseren Nutzung der Infrastruktur führt.
- Privat- und Regionalflieger profitieren von kürzeren Wartezeiten und einer optimierten Slot-Vergabe.
- Verspätungen können reduziert werden, insbesondere an stark frequentierten Flughäfen.
- Die Optimierung des Flugverkehrs trägt zu einer insgesamt besseren Planbarkeit und effizienteren Abläufen bei.
Sicherheit bleibt oberste Priorität
Trotz der Reduzierung der Staffelungsabstände bleibt die Sicherheit der oberste Maßstab. Die DFS stellt sicher, dass keine kritischen Risiken entstehen, indem weiterhin wirbelschleppenbedingte Mindeststaffelungen eingehalten werden und die Anwendung nur unter optimalen Bedingungen erfolgt.
Die herabgesetzte Pistenstaffelung ist ein wichtiger Schritt zur Effizienzsteigerung im deutschen Luftverkehr und zeigt, wie durch präzisere Abläufe die Kapazitäten besser genutzt werden können, ohne die Sicherheit zu gefährden.
Quellverweise:
NFL (der Link erfordert ein Abo bei Eisenschmidt)