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NFL 2025-1-3373 – Flugbeschränkungen über Grafenau: Militärische Übung führt zu temporären Luftraumeinschränkungen

Zuletzt aktualisiert am 22. Februar 2025
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat eine vorübergehende Flugbeschränkung für den Luftraum über Grafenau im Fluginformationsgebiet München angekündigt. Grund dafür ist eine militärische Übung, die im Zeitraum vom 25. März bis 3. April 2025 stattfinden wird. In dieser Zeit wird ein Gebiet mit Flugbeschränkungen (ED-R Grafenau) eingerichtet, in dem zivile Luftfahrzeuge, Drohnen und Flugmodelle nicht operieren dürfen.

Details der Flugbeschränkung

1. Räumliche und vertikale Begrenzung

Das gesperrte Gebiet erstreckt sich über folgende Koordinaten:

📍 Seitliche Begrenzung:

  • 49°06’38“N 012°50’06“E
  • 49°03’08“N 013°10’24“E
  • 48°48’34“N 013°45’38“E
  • 48°37’14“N 013°45’55“E
  • 48°36’55“N 013°20’41“E
  • 48°47’22“N 012°59’55“E
  • 48°51’09“N 012°59’46“E
  • 48°56’47“N 012°50’33“E
  • 49°06’38“N 012°50’06“E

📏 Vertikale Begrenzung:
Das Gebiet erstreckt sich vom Boden (GND) bis zu einer Höhe von 8.000 Fuß (ca. 2.440 Meter) über Normalnull.

2. Zeitliche Wirksamkeit

Die Flugbeschränkung tritt an mehreren Tagen in Kraft:

  • 25.03.2025: 07:00 UTC – 24:00 UTC
  • 26.03.2025: 00:00 UTC – 24:00 UTC
  • 27.03.2025: 00:00 UTC – 21:00 UTC
  • 01.04.2025: 06:00 UTC – 24:00 UTC
  • 02.04.2025: 00:00 UTC – 24:00 UTC
  • 03.04.2025: 00:00 UTC – 10:00 UTC

In diesen Zeiträumen ist kein ziviler Luftverkehr in diesem Gebiet erlaubt.

3. Betroffene Luftfahrzeuge

Während der Übung sind alle Flüge in diesem Bereich untersagt, mit einigen wenigen Ausnahmen. Erlaubt sind nur:

  • Militärische Luftfahrzeuge und Flüge im Auftrag der Bundeswehr.
  • Staatsluftfahrzeuge.
  • Flüge der Polizei.
  • Flüge für Rettungs- und Katastrophenschutzeinsätze.
  • Ambulanzflüge.
  • Instrumentenflüge (IFR), sofern sie vorher von der zuständigen Flugsicherung genehmigt wurden.

Zivilflugzeuge, Sportflieger, Drohnen oder Modellflugzeuge dürfen in diesem Bereich nicht operieren.

Hintergrund der Maßnahme

Militärische Flugübungen erfordern kontrollierte Lufträume, um Gefahren für die zivile Luftfahrt zu minimieren. Solche Sperrzonen werden regelmäßig für Kampfjet-Übungen, taktische Luftoperationen oder andere Manöver der Bundeswehr eingerichtet. Die temporäre Sperrung dient der Flugsicherheit und der störungsfreien Durchführung der Übungen.

Die DFS Deutsche Flugsicherung und die Luftwaffenbehörden raten allen Piloten und Luftfahrtunternehmen, sich vor geplanten Flügen über aktuelle Notams (Notice to Airmen) zu informieren, um unerwartete Luftraumbeschränkungen zu vermeiden.


Quellverweise:
NFL (der Link erfordert ein Abo bei Eisenschmidt)

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