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NFL 2025-1-3358 – Neue Flugbeschränkungsgebiete in Deutschland: Was Piloten wissen müssen

Zuletzt aktualisiert am 5. Februar 2025
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat am 4. Februar 2025 neue Flugbeschränkungsgebiete (ED-R – Restricted Areas) festgelegt. Diese Gebiete sind für die Luftfahrt nur unter bestimmten Bedingungen überfliegbar und dienen unter anderem der Sicherheit von Bodenanlagen, militärischen Übungen und Forschungsvorhaben. Die neuen Regelungen sind insbesondere für Piloten der allgemeinen Luftfahrt von Bedeutung, da sie die Nutzung von Lufträumen in bestimmten Regionen Deutschlands einschränken. In diesem Artikel erklären wir die wichtigsten Neuerungen und was Piloten beachten müssen.

Allgemeine Regelungen für Flugbeschränkungsgebiete (ED-R)

Grundsätzliches Flugverbot – mit Ausnahmen

Gebiete mit Flugbeschränkungen dürfen nicht durchflogen werden, außer unter folgenden Bedingungen:

Explizite Genehmigung in den Verordnungen
Freigabe durch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF)
Freigabe durch die zuständige Flugverkehrskontrollstelle
Militärische Luftfahrzeuge mit gesonderter Erlaubnis
Rettungsflüge nach vorheriger Absprache mit der zuständigen Behörde

Durchflugmöglichkeiten für IFR- und VFR-Flüge

  • IFR- und VFR-Flüge können nach vorheriger Freigabe durch die zuständige Flugverkehrskontrollstelle ein Flugbeschränkungsgebiet durchqueren.
  • Voraussetzung ist, dass keine gefährlichen Aktivitäten in diesem Gebiet stattfinden.
  • VFR-Piloten müssen ständige Funkverbindung auf der Frequenz der zuständigen Flugverkehrsdienststelle halten, um über kurzfristige Änderungen informiert zu werden.

Veröffentlichung und Änderungen von Flugbeschränkungsgebieten

  • Änderungen der zeitlichen Wirksamkeit oder der vertikalen Begrenzungen werden durch NOTAMs (Notice to Airmen) veröffentlicht.
  • Die ICAO-Luftraumklassifizierung bleibt grundsätzlich bestehen, jedoch können Sonderregelungen für bestimmte Nutzergruppen innerhalb der Gebiete gelten.

Neue und bestehende Flugbeschränkungsgebiete (ED-R) in Deutschland

Die neuen und aktualisierten Flugbeschränkungsgebiete umfassen zahlreiche militärische Übungsräume, Testgebiete für unbemannte Luftfahrzeugsysteme (UAS) und Schutzbereiche für Bodenanlagen. Nachfolgend eine Auswahl der wichtigsten ED-R-Gebiete:

1. ED-R 1 (Garching)

  • Seitliche Begrenzung: Kreis mit 0,8 sm Radius
  • Untere Begrenzung: Erdoberfläche
  • Obere Begrenzung: 3.600 Fuß über NN
  • Zeitliche Wirksamkeit: 24 Stunden täglich, auch an Feiertagen
  • Anmerkung: IFR-Flüge sind von der Beschränkung ausgenommen

2. ED-R 3 (Geesthacht/Krümmel)

  • Seitliche Begrenzung: Kreis mit 1,1 sm Radius
  • Obere Begrenzung: 2.200 Fuß über NN
  • Zeitliche Wirksamkeit: 24 Stunden täglich, auch an Feiertagen
  • Anmerkung: IFR-Flüge sind ausgenommen

3. ED-R 4 (Wannsee)

  • Seitliche Begrenzung: Mehrere definierte Koordinaten mit 2 sm Radius
  • Obere Begrenzung: 2.200 Fuß über NN
  • Zeitliche Wirksamkeit: 24 Stunden täglich
  • Anmerkung: IFR-Flüge sind weiterhin erlaubt

4. ED-R 5 (Biblis)

  • Seitliche Begrenzung: Kreis mit 0,8 sm Radius
  • Obere Begrenzung: 2.300 Fuß über NN
  • Zeitliche Wirksamkeit: 24 Stunden täglich
  • Anmerkung: IFR-Flüge ausgenommen

5. ED-R 6 (Brokdorf)

  • Seitliche Begrenzung: Kreis mit 0,8 sm Radius
  • Obere Begrenzung: 2.000 Fuß über NN
  • Zeitliche Wirksamkeit: 24 Stunden täglich
  • Anmerkung: IFR-Flüge erlaubt

6. ED-R 7 (Brunsbüttel)

  • Seitliche Begrenzung: Kreis mit 0,8 sm Radius
  • Obere Begrenzung: 2.000 Fuß über NN
  • Zeitliche Wirksamkeit: 24 Stunden täglich

7. ED-R 10 (Todendorf-Putlos)

Das größte neue Flugbeschränkungsgebiet mit mehreren Sektoren:

  • Sektor A – E:
    • Begrenzungen zwischen 3.000 und 40.000 Fuß über NN
    • Zeitliche Wirksamkeit: Montag bis Samstag – bei Bedarf Erweiterung an Wochenenden

Was bedeutet das für Piloten der allgemeinen Luftfahrt?

1. Sorgfältige Flugplanung ist erforderlich

Piloten müssen vor jedem Flug sicherstellen, dass die Route keine aktiven Flugbeschränkungsgebiete kreuzt. Dazu sind NOTAMs und das Luftfahrthandbuch (AIP) regelmäßig zu prüfen.

2. VFR-Flüge mit Funkverbindung

VFR-Flieger können in manchen Fällen Flugbeschränkungsgebiete mit vorheriger Freigabe durchfliegen, müssen aber auf der zugewiesenen Frequenz hörbereit bleiben, um kurzfristige Änderungen zu erhalten.

3. Ausweichrouten beachten

Da einige ED-R-Gebiete 24 Stunden am Tag aktiv sind, sollten Piloten alternative Flugrouten vorbereiten.

4. Beachtung der ICAO-Luftraumklassifizierung

Die ICAO-Luftraumklassifizierung bleibt bestehen, doch spezielle Nutzergruppen – etwa das Militär oder UAS-Operationen – unterliegen Sonderregelungen.


Fazit

Besonders für Sportpiloten, Geschäftsflieger und Flugschulen ist es entscheidend, die aktuellen Regelungen und NOTAMs regelmäßig zu prüfen.

Empfohlene Maßnahmen für Piloten:

Vor jedem Flug die aktuelle NOTAM-Lage checken
Funkfrequenzen der zuständigen Flugsicherung bereithalten
Alternative Routen vorbereiten, um ED-R-Gebiete zu umgehen
Bei Unsicherheiten Rücksprache mit der DFS halten

Die vollständige Liste aller betroffenen Gebiete sowie die genauen Koordinaten sind in der Bekanntmachung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr sowie in den NOTAM-Publikationen der DFS Deutsche Flugsicherung zu finden.


Quellverweise:
NFL (der Link erfordert ein Abo bei Eisenschmidt)

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