Allgemeine Regelungen für Flugbeschränkungsgebiete (ED-R)
Grundsätzliches Flugverbot – mit Ausnahmen
Gebiete mit Flugbeschränkungen dürfen nicht durchflogen werden, außer unter folgenden Bedingungen:
✔ Explizite Genehmigung in den Verordnungen
✔ Freigabe durch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF)
✔ Freigabe durch die zuständige Flugverkehrskontrollstelle
✔ Militärische Luftfahrzeuge mit gesonderter Erlaubnis
✔ Rettungsflüge nach vorheriger Absprache mit der zuständigen Behörde
Durchflugmöglichkeiten für IFR- und VFR-Flüge
- IFR- und VFR-Flüge können nach vorheriger Freigabe durch die zuständige Flugverkehrskontrollstelle ein Flugbeschränkungsgebiet durchqueren.
- Voraussetzung ist, dass keine gefährlichen Aktivitäten in diesem Gebiet stattfinden.
- VFR-Piloten müssen ständige Funkverbindung auf der Frequenz der zuständigen Flugverkehrsdienststelle halten, um über kurzfristige Änderungen informiert zu werden.
Veröffentlichung und Änderungen von Flugbeschränkungsgebieten
- Änderungen der zeitlichen Wirksamkeit oder der vertikalen Begrenzungen werden durch NOTAMs (Notice to Airmen) veröffentlicht.
- Die ICAO-Luftraumklassifizierung bleibt grundsätzlich bestehen, jedoch können Sonderregelungen für bestimmte Nutzergruppen innerhalb der Gebiete gelten.
Neue und bestehende Flugbeschränkungsgebiete (ED-R) in Deutschland
Die neuen und aktualisierten Flugbeschränkungsgebiete umfassen zahlreiche militärische Übungsräume, Testgebiete für unbemannte Luftfahrzeugsysteme (UAS) und Schutzbereiche für Bodenanlagen. Nachfolgend eine Auswahl der wichtigsten ED-R-Gebiete:
1. ED-R 1 (Garching)
- Seitliche Begrenzung: Kreis mit 0,8 sm Radius
- Untere Begrenzung: Erdoberfläche
- Obere Begrenzung: 3.600 Fuß über NN
- Zeitliche Wirksamkeit: 24 Stunden täglich, auch an Feiertagen
- Anmerkung: IFR-Flüge sind von der Beschränkung ausgenommen
2. ED-R 3 (Geesthacht/Krümmel)
- Seitliche Begrenzung: Kreis mit 1,1 sm Radius
- Obere Begrenzung: 2.200 Fuß über NN
- Zeitliche Wirksamkeit: 24 Stunden täglich, auch an Feiertagen
- Anmerkung: IFR-Flüge sind ausgenommen
3. ED-R 4 (Wannsee)
- Seitliche Begrenzung: Mehrere definierte Koordinaten mit 2 sm Radius
- Obere Begrenzung: 2.200 Fuß über NN
- Zeitliche Wirksamkeit: 24 Stunden täglich
- Anmerkung: IFR-Flüge sind weiterhin erlaubt
4. ED-R 5 (Biblis)
- Seitliche Begrenzung: Kreis mit 0,8 sm Radius
- Obere Begrenzung: 2.300 Fuß über NN
- Zeitliche Wirksamkeit: 24 Stunden täglich
- Anmerkung: IFR-Flüge ausgenommen
5. ED-R 6 (Brokdorf)
- Seitliche Begrenzung: Kreis mit 0,8 sm Radius
- Obere Begrenzung: 2.000 Fuß über NN
- Zeitliche Wirksamkeit: 24 Stunden täglich
- Anmerkung: IFR-Flüge erlaubt
6. ED-R 7 (Brunsbüttel)
- Seitliche Begrenzung: Kreis mit 0,8 sm Radius
- Obere Begrenzung: 2.000 Fuß über NN
- Zeitliche Wirksamkeit: 24 Stunden täglich
7. ED-R 10 (Todendorf-Putlos)
Das größte neue Flugbeschränkungsgebiet mit mehreren Sektoren:
- Sektor A – E:
- Begrenzungen zwischen 3.000 und 40.000 Fuß über NN
- Zeitliche Wirksamkeit: Montag bis Samstag – bei Bedarf Erweiterung an Wochenenden
Was bedeutet das für Piloten der allgemeinen Luftfahrt?
1. Sorgfältige Flugplanung ist erforderlich
Piloten müssen vor jedem Flug sicherstellen, dass die Route keine aktiven Flugbeschränkungsgebiete kreuzt. Dazu sind NOTAMs und das Luftfahrthandbuch (AIP) regelmäßig zu prüfen.
2. VFR-Flüge mit Funkverbindung
VFR-Flieger können in manchen Fällen Flugbeschränkungsgebiete mit vorheriger Freigabe durchfliegen, müssen aber auf der zugewiesenen Frequenz hörbereit bleiben, um kurzfristige Änderungen zu erhalten.
3. Ausweichrouten beachten
Da einige ED-R-Gebiete 24 Stunden am Tag aktiv sind, sollten Piloten alternative Flugrouten vorbereiten.
4. Beachtung der ICAO-Luftraumklassifizierung
Die ICAO-Luftraumklassifizierung bleibt bestehen, doch spezielle Nutzergruppen – etwa das Militär oder UAS-Operationen – unterliegen Sonderregelungen.
Fazit
Besonders für Sportpiloten, Geschäftsflieger und Flugschulen ist es entscheidend, die aktuellen Regelungen und NOTAMs regelmäßig zu prüfen.
Empfohlene Maßnahmen für Piloten:
✔ Vor jedem Flug die aktuelle NOTAM-Lage checken
✔ Funkfrequenzen der zuständigen Flugsicherung bereithalten
✔ Alternative Routen vorbereiten, um ED-R-Gebiete zu umgehen
✔ Bei Unsicherheiten Rücksprache mit der DFS halten
Die vollständige Liste aller betroffenen Gebiete sowie die genauen Koordinaten sind in der Bekanntmachung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr sowie in den NOTAM-Publikationen der DFS Deutsche Flugsicherung zu finden.
Quellverweise:
NFL (der Link erfordert ein Abo bei Eisenschmidt)