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NFL 2025-1-3383 – Erweiterte Luftraumbeschränkungen über Friesland: ED-R 201A und ED-R 301A für militärische Übung gesperrt

Zuletzt aktualisiert am 22. Februar 2025
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat am 18. Februar 2025 eine vorübergehende Erweiterung der Luftraumbeschränkungen für die Gebiete ED-R 201A (TRA-Friesland 1) und ED-R 301A (TRA-Friesland 2) bekannt gegeben. Diese Maßnahme betrifft den 4. April 2025, an dem diese Lufträume von 06:00 UTC bis 17:15 UTC für den allgemeinen Luftverkehr gesperrt sein werden.

Hintergrund der Sperrung

Die TRA-Friesland (Temporary Reserved Airspace) ist ein temporär reservierter Luftraum, der häufig für militärische Übungen der Luftwaffe genutzt wird. ED-R 201A und ED-R 301A sind regulär als Übungslufträume für den militärischen Flugbetrieb vorgesehen, jedoch wird die zeitliche Wirksamkeit für den 4. April 2025 ausgeweitet.

Die Sperrung betrifft vor allem zivile Luftfahrzeuge, darunter Privat- und Geschäftsflieger, Segelflugzeuge und Drohnen, die den Bereich während des angegebenen Zeitraums nicht befliegen dürfen.

Geografische Lage der ED-R 201A und ED-R 301A

Die Übungsgebiete ED-R 201A und ED-R 301A liegen in der nordwestlichen Region Deutschlands, über der Nordsee und Teilen Frieslands. Diese Lufträume werden regelmäßig für Trainingsmissionen genutzt, insbesondere für:

  • Luftkampfübungen von Kampfjets
  • Taktische Manöver für Luftbetankungen
  • Szenarien für elektronische Kriegsführung

Während der Aktivierung sind keine zivilen Flüge erlaubt, außer für speziell genehmigte Einsatzflüge.

Welche Luftfahrzeuge sind betroffen?

Von der Sperrung betroffen sind alle zivilen Luftfahrzeuge, einschließlich:

  • Privat- und Geschäftsflugzeuge
  • Segelflugzeuge
  • Ultraleichtflugzeuge
  • Drohnen und andere unbemannte Luftfahrtsysteme

Ausnahmen gelten ausschließlich für:

  • Militärische Luftfahrzeuge, die an der Übung teilnehmen
  • Staatsluftfahrzeuge
  • Flüge der Polizei und des Rettungsdienstes
  • Ambulanzflüge
  • Katastrophenschutzflüge

Durchfluggenehmigungen werden nicht erteilt.

Was bedeutet diese Änderung für den Luftverkehr?

Die Erweiterung der zeitlichen Nutzung dieser Lufträume bedeutet für zivile Piloten und Luftfahrtunternehmen eine erhöhte Planungsanforderung. Es wird dringend empfohlen, vor einem geplanten Flug die aktuellen NOTAMs (Notice to Airmen) zu prüfen, um ungewollte Verstöße gegen die Sperrung zu vermeiden.

Fazit

Die temporäre Erweiterung der ED-R 201A und ED-R 301A am 4. April 2025 ist eine Maßnahme zur Durchführung militärischer Luftwaffenübungen und erfordert strikte Einhaltung durch die zivile Luftfahrt. Alle Piloten sollten sich frühzeitig über aktuelle Luftraumänderungen informieren, um Beeinträchtigungen im Luftverkehr zu vermeiden..


Quellverweise:
NFL (der Link erfordert ein Abo bei Eisenschmidt)

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