Was ist ein Sichtanflug nach IFR?
Ein Sichtanflug bezeichnet einen Anflug unter IFR-Bedingungen, bei dem der Pilot auf das vollständige Instrumentenanflugverfahren verzichtet und den Anflug stattdessen mit Erdsicht durchführt. Dabei können Teile des Anflugverfahrens oder der gesamte Anflug basierend auf visuellen Referenzen erfolgen. Der Pilot muss dafür jedoch eine entsprechende Freigabe der Flugverkehrskontrolle einholen.
Voraussetzungen für die Freigabe eines Sichtanflugs
Die Regelungen setzen klare Bedingungen für die Durchführung von Sichtanflügen fest:
- Erdsicht: Der Pilot muss jederzeit eine ausreichende Sicht auf den Boden haben.
- Hauptwolkenuntergrenze: Diese muss mindestens in oder über der Höhe des Anfangsanflugsegments liegen, oder das Flugzeug muss sich bereits unterhalb dieser Grenze befinden.
- Meldung durch den Piloten: Falls der Pilot während des Instrumentenanflugverfahrens meldet, dass die Wetterbedingungen einen Sichtanflug ermöglichen, kann die Flugverkehrskontrolle die Freigabe erteilen. Alternativ kann die Flugverkehrskontrolle einen Sichtanflug vorschlagen, dem der Pilot zustimmen muss.
Hinweis: Sichtanflüge sind auch unter Instrumentenflugwetterbedingungen erlaubt, sofern die oben genannten Bedingungen erfüllt sind.
Verantwortung des Piloten
Mit der Erteilung der Freigabe für einen Sichtanflug wird die Verantwortung zur Einhaltung der Hindernisfreiheit vollständig auf den Piloten übertragen. Dies bedeutet, dass der Pilot sicherstellen muss, dass keine Hindernisse oder Geländeformationen eine Gefahr darstellen. Zudem ist der Pilot dafür verantwortlich, dass der Sichtanflug sicher und gemäß den Vorschriften durchgeführt wird.
Besonderheiten bei der Durchführung von Sichtanflügen
- Radarführungen: Sichtanflüge während eines radargeführten Anflugs sind erst möglich, wenn der Pilot den Flugplatz oder das vorausfliegende Luftfahrzeug in Sicht gemeldet hat.
- Pistenwechsel: Ein Pistenwechsel im Endanflug ist nur zulässig, wenn die Bedingungen für einen Sichtanflug erfüllt sind.
- Verkehrslage: Die Freigabe eines Sichtanflugs hängt von der Verkehrslage und möglichen Lärmschutzbestimmungen ab.
Verfahren für Piloten
Piloten, die einen Sichtanflug planen, sollten folgende Punkte beachten:
- Anfrage: Sichtanflüge müssen aktiv bei der Flugverkehrskontrolle beantragt werden. Beispiele für die Kommunikation lauten:
- „Request visual approach runway [designator].“
- „Request vectors for visual approach runway [designator].“
- Bestätigung: Sobald die Bedingungen für einen Sichtanflug erfüllt sind, ist dies der Flugverkehrskontrolle mitzuteilen:
- „Able to accept visual approach runway [designator].“
- Selbstständige Trennung: Piloten sind für die Hindernisfreiheit und die Staffelung zu anderen Luftfahrzeugen verantwortlich, wenn diese Pflicht durch die Flugverkehrskontrolle übertragen wurde.
Verfahren für die Flugverkehrskontrolle
Die Flugverkehrskontrolle kann Piloten einen Sichtanflug anbieten, um den Verkehrsfluss zu beschleunigen. Voraussetzung hierfür ist, dass die gemeldete Hauptwolkenuntergrenze die erforderlichen Kriterien erfüllt. Beispiele für die Kommunikation seitens der Kontrolle lauten:
- „Advise able to accept visual approach runway [designator].“
Zusätzlich kann die Flugverkehrskontrolle individuelle Fehlanflugverfahren zuweisen, insbesondere bei Pistenwechseln im Endanflug.
Einschränkungen und Flugbeschränkungen
Aufgrund von Lärmschutzbestimmungen oder anderen lokalen Flugbeschränkungen können Sichtanflüge zeitweise oder für bestimmte Pisten untersagt sein. Ausnahmen gelten jedoch für:
- Prioritätsflüge (STS/SAR),
- medizinische Flüge (HOSP) und
- Kalibrierungsflüge (FLTCK).
Sicherheits- und Staffelungsregeln
Die Einhaltung der Staffelung zu anderen Luftfahrzeugen wird primär von der Flugverkehrskontrollstelle sichergestellt. Am Tag kann diese Verantwortung auf den Piloten übertragen werden, der dann selbstständig die Staffelung beibehält, beispielsweise durch Anweisungen wie:
- „Number 2, follow [aircraft type] at [position], maintain own separation.“
Fazit
Die neuen Vorschriften für Sichtanflüge nach IFR bringen klare Regelungen und Verantwortlichkeiten mit sich. Sie fördern die Flexibilität und Effizienz im Flugverkehr, indem sie es Piloten ermöglichen, Sichtanflüge durchzuführen, sobald die Bedingungen dies zulassen. Gleichzeitig übertragen sie den Piloten eine größere Verantwortung für die Sicherheit und Hindernisfreiheit.
Piloten sollten sich mit den neuen Anforderungen und Verfahren vertraut machen, um diese sicher und effizient umsetzen zu können. Die Flugverkehrskontrolle unterstützt dabei durch präzise Kommunikation und die Sicherstellung der Staffelung, wo erforderlich.
Quellverweise:
NFL (der Link erfordert ein Abo bei Eisenschmidt)