Wichtige Änderungen im Überblick
In der neuen AIC wurden zahlreiche Änderungen vorgenommen, um die Flugplanung zu optimieren und die Kommunikation zwischen Pilotinnen, Piloten und den zuständigen Behörden zu verbessern. Die wichtigsten Neuerungen umfassen:
✅ Überarbeitete Formulierungen zur besseren Verständlichkeit
✅ Flugplanabgabe: Einführung neuer Regeln für AFIL-Flugpläne ins Ausland
✅ Sammelflüge: Präzisierungen zur Abflugmeldung für Gruppenflüge
✅ Alarmdienst und Landemeldungen: Anpassungen an die Verfahren für das Schließen von Flugplänen
✅ Streichung veralteter Begriffe und Routen
Diese Änderungen sollen die Effizienz steigern, Verzögerungen vermeiden und die Sicherheitsstandards für den österreichischen Luftraum weiter erhöhen.
Allgemeine Regeln zur Flugplanabgabe
1. Verpflichtung zur Bestätigung eines Flugplans vor Abflug
Falls ein Flugplan nicht direkt bei der AIS/ARO Wien abgegeben wurde, ist der Pilot in Command (PIC) dazu verpflichtet, vor dem Abflug zu bestätigen, dass der Flugplan bei der Flugsicherung verfügbar ist.
2. Flugpläne für aufeinanderfolgende VFR-Flüge
Für wiederholte VFR-Flüge, beispielsweise für Fallschirmspringerabsetzflüge oder Luftfahrtveranstaltungen, kann ein Sammelflugplan abgegeben werden. Dadurch entfällt die Verpflichtung zur individuellen Abflug- und Landemeldung für jeden einzelnen Flug.
Achtung:
Bei Sammelflugplänen wird kein Flugalarmdienst ausgelöst, wenn eine Landemeldung ausbleibt, da die Gesamtflugdauer fiktiv angegeben wird.
Fristen für die Flugplanabgabe
Damit eine reibungslose Koordination gewährleistet ist, müssen Flugpläne rechtzeitig vor dem geplanten Abflug eingereicht werden. Die neuen Vorlaufzeiten sind:
- Maximal 120 Stunden vor dem geplanten Abflug
- Mindestens 3 Stunden vor EOBT für Flüge mit möglicher ATFM-Maßnahme
- Mindestens 30 Minuten vor EOBT für Inlandsflüge nach Sichtflugregeln (VFR)
- Mindestens 60 Minuten vor EOBT für alle anderen Flugpläne
Ausgenommen von diesen Fristen sind Rettungsflüge und andere Notfalleinsätze.
Optimierte Verfahren für die Flugplanabgabe
1. Abgabe über AIS/ARO Wien
Flugpläne, die per Fax eingereicht werden, werden erst nach einer telefonischen Bestätigung bearbeitet. Unvollständige oder fehlerhafte Flugpläne werden abgelehnt.
Tipp:
Pilotinnen und Piloten wird empfohlen, ihre Flugpläne über das Online-Portal Homebriefing abzugeben. Dies ermöglicht eine schnellere Bearbeitung und bietet zudem die Möglichkeit, Wetterdaten und NOTAMs abzurufen.
2. Flugplanabgabe während des Fluges (AFIL)
Unter besonderen Umständen (z. B. unerwartete Wetteränderungen) kann ein Flugplan während des Fluges über die Frequenz des Fluginformationsdienstes (FIS) abgegeben werden.
🚨 Wichtig:
Flugpläne für Flüge ins Ausland (Z-AFIL) werden nicht mehr akzeptiert. Dies betrifft auch weiterführende Flugpläne nach einer Zwischenlandung.
Verpflichtung zur Abflug- und Landemeldung
1. Abflugmeldung
Die Pilotin oder der Pilot muss für alle VFR-Flüge mit Flugplan eine Startmeldung übermitteln – es sei denn, der Abflug erfolgt von einem kontrollierten Flugplatz.
Mögliche Wege zur Übermittlung:
📞 Telefonisch: AIS/ARO Wien (+43 5 1703 3211)
🌐 Online: Homebriefing
📡 Funk: Frequenz des Fluginformationsdienstes (FIS)
2. Landemeldung & Flugalarmdienst
Wird eine Landemeldung nicht übermittelt, wird automatisch 30 Minuten nach der geplanten Landung ein Such- und Rettungseinsatz ausgelöst.
❗ Ausnahmen:
- Landungen auf einem kontrollierten Flugplatz (die Flugsicherung übernimmt die Meldung)
- Flüge mit eingeschränktem Flugplan
- Sammelflüge
👉 Tipp für Piloten:
Falls eine Landemeldung nicht möglich ist, kann sie kurz vor der Landung per Funk übermittelt werden.
Flugplanpflicht bei Sichtflügen ins Ausland
Für grenzüberschreitende VFR-Flüge ist ein Flugplan zwingend erforderlich. Austro Control empfiehlt, stets die aktuellen Luftfahrtpublikationen zu konsultieren, da sich diese Vorschriften kurzfristig ändern können.
Wichtige Punkte:
- Ein- und Ausflug aus der Kontrollzone (CTR) müssen mit den veröffentlichten Meldepunkten erfolgen.
- DCT (Direct Routing) ist für Grenzüberflüge nicht zulässig.
Sonderregelungen für IFR-Flüge & Trainingsflüge
1. Änderungen für IFR-Flüge
- Die IFR-Trainingsroute „STO NERDU“ wurde entfernt.
- IFR-Flüge müssen klar strukturierte Flugrouten enthalten, einschließlich der SID (Standard Instrument Departure) oder STAR (Standard Arrival Route).
2. Anpassungen für Formationsflüge
Bei Formationsflügen mit einem gemeinsamen Flugplan müssen nun alle teilnehmenden Luftfahrzeuge mit Kennzeichen und Flugzeugtyp im Flugplan angegeben werden.
Achtung:
Formationsflüge sind nur nach Sichtflugregeln (VFR) zulässig. In manchen Nachbarländern sind gemeinsame Flugpläne für Formationen nicht erlaubt.
Fazit: Mehr Klarheit, mehr Effizienz, mehr Sicherheit
Die überarbeitete AIC A 4/25 bringt viele wichtige Änderungen für die allgemeine Luftfahrt in Österreich. Besonders hervorzuheben sind:
✈ Optimierte Flugplanfristen für eine bessere Planung
✈ Neue Regeln für AFIL-Flugpläne zur Vermeidung von Missverständnissen
✈ Präzisere Vorgaben für Sammelflüge und Formationsflüge
✈ Strengere Regelungen für Landemeldungen, um unnötige Rettungseinsätze zu verhindern
Pilotinnen und Piloten sollten sich mit diesen Neuerungen vertraut machen, um ihre Flüge effizienter zu planen und mögliche Verzögerungen oder Strafen zu vermeiden. Die vollständige AIC ist auf der Webseite der Austro Control verfügbar.
Quellverweise:
AustroControl