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Erhebung von Anfluggebühren für Kleinflugzeuge vorerst abgewendet

Zuletzt aktualisiert am 10. März 2025
Die allgemeine Luftfahrt in Deutschland stand vor einer potenziellen finanziellen Mehrbelastung: Eine geplante Änderung der Flugsicherungsbeauftragungsverordnung (FSBV) sollte die Befreiung von Anfluggebühren für Kleinflugzeuge mit einer maximalen Abflugmasse (MTOM) unter 2.000 kg aufheben. Die Umsetzung dieser Maßnahme hätte ab dem 1. März 2025 zu zusätzlichen Kosten für Piloten und Luftfahrzeughalter geführt – insbesondere beim Anflug auf Regionalflughäfen mit Kontrollzonen. Dank eines schnellen und entschlossenen Einsatzes mehrerer Luftfahrtverbände konnte diese Änderung jedoch verhindert werden. Die Anfluggebühren für betroffene Flugzeuge bleiben somit vorerst ausgesetzt.

Hintergrund: Die geplante Änderung der Gebührenregelung

Bisher sah die FSBV (§ 8 Abs. 7) eine Befreiung von Anfluggebühren für Luftfahrzeuge unter 2.000 kg vor. Dies bedeutete, dass insbesondere Privatpiloten, Flugschulen und kleinere Luftfahrtunternehmen keine zusätzlichen Kosten für Landungen an regionalen Flughäfen mit Kontrollzonen tragen mussten.

Ende Februar 2025 wurde jedoch eine Nachricht für Luftfahrer (NfL) veröffentlicht, die das Ende dieser Gebührenbefreiung ankündigte. Wäre diese Änderung in Kraft getreten, hätte sie bedeutet, dass Piloten bei jedem Anflug auf einen Regionalflughafen mit Kontrollzone eine Gebühr von rund 20 Euro entrichten müssten.

Dies hätte nicht nur eine finanzielle Mehrbelastung für Privatpiloten bedeutet, sondern möglicherweise auch zu einer Verringerung der Nutzung regionaler Flughäfen durch Kleinflugzeuge geführt. Besonders Flugschulen und Luftsportvereine hätten unter den zusätzlichen Kosten gelitten, da Trainingsflüge regelmäßig kontrollierte Flugplätze nutzen.

Engagierter Widerstand durch Luftfahrtverbände

Die geplante Einführung dieser Anfluggebühren wurde von mehreren bedeutenden Luftfahrtorganisationen in Deutschland als unakzeptabel eingestuft. In einem koordinierten Vorgehen setzten sich folgende Verbände für eine Rücknahme der Entscheidung ein:

  • IDRF (Interessengemeinschaft der regionalen Flugplätze)
  • ADV (Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen)
  • AOPA Germany (Aircraft Owners and Pilots Association)
  • DAeC (Deutscher Aero Club e.V.)

Durch eine enge Zusammenarbeit dieser Organisationen konnte ausreichend politischer und öffentlicher Druck aufgebaut werden, um die geplante Maßnahme zu stoppen. Die Entscheidung, die Gebührenbefreiung zu streichen, wurde daraufhin revidiert.

Ausblick: Was bedeutet das für die allgemeine Luftfahrt?

Obwohl die Anhebung der Anfluggebühren vorerst vom Tisch ist, bleibt das Thema für die Zukunft relevant. Der Deutsche Aero Club (DAeC) hat angekündigt, die weitere Entwicklung genau zu verfolgen und sich bei Bedarf an einer gemeinsamen Positionierung der Verbände zu beteiligen. Zudem wird er seine Mitglieder rechtzeitig über neue Entwicklungen informieren.

Es bleibt abzuwarten, ob in der Zukunft erneut eine Anpassung der Gebührenregelungen für Kleinflugzeuge diskutiert wird. Piloten und Luftfahrtorganisationen sollten daher aufmerksam bleiben und sich weiterhin für faire und praxisnahe Regelungen in der Luftfahrt einsetzen.


Quellverweise:
DAEC

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