Ziel der EU-Meldeverordnung: Mehr Sicherheit durch Just Culture
Die europäische Meldeverordnung verfolgt ein klares Ziel: Sicherheitsrelevante Ereignisse sollen offen und ohne Angst vor Konsequenzen gemeldet werden können. Der dafür maßgebliche Grundsatz nennt sich „Just Culture“ – eine gerechte Fehlerkultur, in der nicht das Fehlverhalten einzelner sanktioniert, sondern strukturelle oder systemische Ursachen erkannt und beseitigt werden sollen.
Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ist in Deutschland die zuständige Stelle für die Entgegennahme solcher Meldungen in der Allgemeinen Luftfahrt. Im Jahr 2023 gingen dort über 15.000 Ereignismeldungen ein – ein klares Zeichen dafür, dass das System aktiv genutzt wird.
Was muss gemeldet werden?
Laut der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1018 sind Ereignisse zu melden, die die Sicherheit von Luftfahrzeugen, Besatzung, Passagieren oder Dritten gefährdet haben oder hätten gefährden können. Dazu zählen unter anderem:
Flugbetrieb und äußere Einflüsse
- Verlust der Steuerbarkeit oder unkontrollierte Fluglagen
- Flug mit nicht lufttüchtigem Luftfahrzeug
- Notlandungen außerhalb von Flugplätzen
- Beinahekollisionen (z. B. mit anderen Luftfahrzeugen, Drohnen, Vögeln, Lasern)
- Blitzschlag, gefährliche Turbulenzen, Vereisung
Technische Defekte
- Ausfall von Triebwerk, Propeller oder Flugsteuerung
- Strukturelle Schäden am Luftfahrzeug
- Brandgefahr durch Flüssigkeitsaustritte
- Vibrationen oder ungewöhnliche Geräusche
Kommunikation & Notfälle
- Fehlkommunikation mit der Flugsicherung
- Luftraumverletzungen
- Rauch, Feuer, giftige Gase an Bord
- Handlungsunfähigkeit des Piloten
Spezielle Ereignisse bei Ballonen
- Leckagen oder Verlust von Traggas
- Ausfall entscheidender Komponenten wie der Zündflamme
Wer soll melden?
Die Verordnung verpflichtet nicht nur professionelle Akteure zur Meldung – auch Privatpilotinnen und -piloten, Flugleiter, Eigentümer von Luftfahrzeugen oder sogar Luftfahrtbegeisterte, die sicherheitsrelevante Beobachtungen machen, sind angehalten, Ereignisse zu melden. Denn jede einzelne Meldung kann dabei helfen, ein umfassenderes Lagebild zu erhalten und Risiken zu erkennen, bevor sie sich zu Unfällen entwickeln.
So funktioniert die Meldung – einfach und digital
Die Meldung erfolgt über das Europäische Aviation Reporting Portal (ECCAIRS2) unter:
👉 www.aviationreporting.eu
Der Ablauf ist denkbar einfach:
- „Report an Occurrence“ wählen
- „Report without registration“ anklicken
- „Germany (CAA)“ auswählen
- „I report on my personal behalf“
- Meldeformular „Allgemeine Luftfahrt (Einzelperson)“ ausfüllen und absenden
Optional kann man Kontaktdaten für Rückfragen angeben. Diese werden nicht gespeichert oder veröffentlicht und dienen lediglich zur Klärung bei Bedarf.
Was passiert mit der Meldung?
Die Daten werden durch das Luftfahrt-Bundesamt zunächst anonymisiert, analysiert und fließen in die sicherheitsrelevante Auswertung auf europäischer Ebene ein. Die EU-Agentur EASA (European Union Aviation Safety Agency) nutzt die Daten, um Trends zu erkennen, Sicherheitswarnungen auszugeben oder regulatorische Maßnahmen zu entwickeln.
Ein entscheidender Punkt: Die Meldungen sind nicht strafbewehrt. Es geht nicht darum, Schuldige zu suchen, sondern Ursachen zu verstehen und Gefahren zu vermeiden. Eine offene Fehlerkultur schützt langfristig alle Beteiligten im Luftverkehr.
Sonderfall: Meldungen an die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU)
Unfälle und schwere Störungen (wie Triebwerksausfall oder Beinahe-Zusammenstöße) müssen zusätzlich unverzüglich an die BFU (Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung) gemeldet werden. Die BFU ist unabhängig und führt eigene Untersuchungen durch, deren Erkenntnisse öffentlich dokumentiert werden.
👉 Weitere Informationen: www.bfu-web.de
Fazit: Jede Meldung zählt
Ereignismeldungen sind kein bürokratisches Ärgernis, sondern ein zentraler Bestandteil gelebter Sicherheitskultur in der Luftfahrt. Sie geben wertvolle Hinweise auf potenzielle Gefahrenquellen und ermöglichen es den Behörden, proaktiv statt reaktiv zu handeln.
Wer ein sicherheitsrelevantes Ereignis beobachtet oder erlebt, sollte nicht zögern – die Verfahren sind einfach, anonym und wirkungsvoll. Denn:
Sicherheit beginnt mit Kommunikation.
Weiterführende Links:
- Meldeportal: www.aviationreporting.eu
- Infos vom Luftfahrt-Bundesamt: www.lba.de/Ereignismeldungen
- Unfallmeldung BFU: www.bfu-web.de
Quellverweise:
LBA