Pilot-Hub News

Aktualisierung: US-Adresse für Inhaber von FAA-Lizenzen

Zuletzt aktualisiert am 30. März 2025
Die Federal Aviation Administration (FAA) hat neue Anforderungen für Inhaber von FAA-Pilotenlizenzen mit Wohnsitz außerhalb der USA eingeführt. Diese Bestimmungen verlangen, dass betroffene Personen eine physische Adresse in den Vereinigten Staaten angeben oder einen sogenannten "U.S. Agent for Service" benennen.

Hintergrund der neuen Vorschrift

Am 11. Oktober 2024 veröffentlichte die FAA das Advisory Circular AC 3-1, das detaillierte Anleitungen zur Einhaltung der neuen Regelungen bietet. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Kommunikation zwischen der FAA und den Lizenzinhabern zu verbessern und sicherzustellen, dass wichtige Dokumente und Mitteilungen zuverlässig zugestellt werden können.

Optionen zur Erfüllung der Anforderungen

Es gibt zwei Hauptwege, um den neuen Anforderungen nachzukommen:

  1. Angabe einer US-Privatadresse: Wenn Sie über eine physische Adresse in den USA verfügen, können Sie diese der FAA mitteilen. Es ist wichtig sicherzustellen, dass an diese Adresse gesendete Post zuverlässig empfangen und bearbeitet wird. In diesem Fall ist die Benennung eines „U.S. Agent for Service“ nicht erforderlich. Adressänderungen können über die Standardverfahren auf der FAA-Website vorgenommen werden.​
  2. Benennung eines „U.S. Agent for Service“: Für diejenigen ohne eigene US-Adresse besteht die Möglichkeit, einen Dienstleister zu beauftragen, der als offizieller Vertreter fungiert. Mehrere Unternehmen bieten diesen Service an, darunter Valiair und Qualit Air. Mitglieder der Aircraft Owners and Pilots Association (AOPA) können bei einigen Anbietern Rabatte erhalten. ​

Verwendung des „U.S. Agent for Service System“ (USAS)

Die FAA hat ein Online-Tool namens „U.S. Agent for Service System“ (USAS) entwickelt, über das die Benennung des US-Vertreters erfolgen soll. Das System soll ab dem 2. April 2025 verfügbar sein. Weitere Informationen und Anleitungen zur Nutzung des USAS-Systems finden Sie auf der offiziellen FAA-Website. ​

Wichtige Fristen und Übergangsregelungen

Die FAA hat die Fristen für die Einhaltung der neuen Vorschriften wie folgt festgelegt:​

  • Für Antragsteller neuer Zertifikate, Berechtigungen oder Genehmigungen: Die Frist zur Benennung eines US-Vertreters wurde vom 6. Januar 2025 auf den 2. April 2025 verlängert. ​
  • Für bestehende Inhaber von Zertifikaten, Berechtigungen oder Genehmigungen: Die Frist bleibt der 7. Juli 2025. Nach diesem Datum dürfen betroffene Personen ohne Benennung eines US-Vertreters ihre Zertifikatsprivilegien nicht mehr ausüben.​

Anforderungen an die physische Adresse

Die von der FAA geforderte physische Adresse muss sich in einem der US-Bundesstaaten, dem District of Columbia oder einem US-Territorium befinden. Postfächer, militärische Postadressen, Briefkastenadressen und Geschäftsadressen, die nicht gleichzeitig Wohnadressen sind, werden nicht akzeptiert. Es ist entscheidend, dass die angegebene Adresse zuverlässig ist und wichtige Mitteilungen der FAA empfangen werden können.​

Zusammenfassung

Die neuen Anforderungen der FAA zielen darauf ab, die Kommunikation mit Lizenzinhabern außerhalb der USA zu verbessern. Betroffene Personen sollten rechtzeitig entweder eine gültige US-Adresse angeben oder einen „U.S. Agent for Service“ benennen, um den neuen Vorschriften zu entsprechen und sicherzustellen, dass sie weiterhin ihre Zertifikatsprivilegien ausüben können.​


Quellverweise:
AOPA

Noch kein Mitglied? Jetzt registrieren: