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NFL 2025-1-3489 – Einheitliche Regeln für Airshows, Flugtage & Wettbewerbe: Neue Grundsätze für Luftfahrtveranstaltungen in Deutschland

Zuletzt aktualisiert am 24. Mai 2025
Am 21. Mai 2025 wurden im „Nachrichten für Luftfahrer“ (NfL 2025-1-3489) die aktualisierten gemeinsamen Grundsätze des Bundes und der Länder zur Genehmigung öffentlicher Luftfahrtveranstaltungen veröffentlicht. Ziel ist eine bundeseinheitliche, rechtssichere und risikominimierende Durchführung von Flugtagen, Kunstflug-Events und Luftsportwettbewerben.

Warum braucht es neue einheitliche Regeln?

Luftfahrtveranstaltungen wie Flugtage, Airshows oder Wettbewerbe mit Motor- und Segelflugzeugen, Helikoptern, Fallschirmspringern oder Drohnen erfreuen sich großer Beliebtheit beim Publikum und bieten zugleich eine Bühne für Technik, Präzision und fliegerisches Können. Gleichzeitig sind sie mit erhöhtem Gefährdungspotenzial verbunden – sowohl für Beteiligte als auch für Zuschauer.

Die nun veröffentlichten Grundsätze konkretisieren bestehende Vorschriften des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) und der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) und schaffen einheitliche Standards für Antrag, Durchführung, Aufsicht und Sicherheit bei Veranstaltungen, an denen Luftfahrzeuge beteiligt sind.

Anwendungsbereich und Zuständigkeit

Die Genehmigungspflicht betrifft alle öffentlichen Veranstaltungen mit Luftfahrzeugen – unabhängig davon, ob diese bemannt oder unbemannt betrieben werden. Dazu zählen:

  • Schauvorstellungen (z. B. Kunstflugdarbietungen)
  • Wettbewerbsflüge
  • Formations- oder Verbandsflüge

Keine Genehmigung nach § 24 LuftVG benötigen dagegen:

  • Nicht-öffentliche Veranstaltungen
  • Events mit reinen Flugmodellen, UAS oder nicht-motorgetriebenen Luftsportgeräten ohne Passagierbeförderung

Diese sind jedoch unter Umständen anzeigepflichtig und können luftraumrelevant sein (z. B. durch die DFS via NOTAM).

Genehmigungsverfahren: Antrag und Anforderungen

Antragstellung

Ein Antrag auf Genehmigung ist spätestens acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde zu stellen. Bei länderübergreifenden Veranstaltungen koordiniert das Bundesverkehrsministerium im Einvernehmen mit den Ländern die Zuständigkeit.

Der Antrag muss folgende Punkte umfassen:

  • Veranstaltungsort und -zeitraum
  • Geplante Flugvorführungen oder Wettbewerbe
  • Sicherheitskonzept und Versicherungsnachweis
  • Angaben zum Veranstaltungsleiter

Besondere Anforderungen

Je nach Art der Veranstaltung können zusätzliche Auflagen oder Maßnahmen erforderlich sein, z. B.:

  • Notfallplanung und Unfallmeldesystem
  • Lärmschutzmaßnahmen
  • Veröffentlichung relevanter Flugsicherungsdaten spätestens zwei Stunden vor Beginn (NOTAM-Pflicht)

Veranstaltungsleiter: zentrale Verantwortungsperson

Der Veranstalter muss eine fachlich qualifizierte Person als Veranstaltungsleiter benennen. Diese ist für die Durchführung, Überwachung und Dokumentation verantwortlich. Zu seinen Pflichten gehören u. a.:

  • Anwesenheit vor Ort und Flugaufsicht während der Veranstaltung
  • Schulung und Information aller teilnehmenden Luftfahrzeugführer
  • Kontrolle der Lizenzen, Versicherungen und Lufttüchtigkeit der eingesetzten Luftfahrzeuge
  • Sofortige Unterbindung von Programmpunkten bei Verstößen oder Gefahren

Ein Veranstaltungsleiter darf während der Veranstaltung nicht selbst fliegen oder gleichzeitig als Betriebsleiter tätig sein.

Mindeststandards für teilnehmende Piloten

Teilnehmer müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Gültige Lizenz und Berechtigungen
  • Ausreichende Übung und Erfahrung mit den geplanten Flugmanövern
  • Dokumentation über das offizielle Kontrollblatt

Auch ausländische Piloten müssen sich den deutschen Mindestanforderungen unterwerfen – selbst wenn ihre nationale Vorführerlaubnis weniger streng wäre.

Sicherheitsauflagen: Mindestabstände, Höhen, Wetter

In einem separaten Abschnitt sind konkrete betriebliche Sicherheitsanforderungen geregelt:

  • Mindestabstände zwischen Flugzeugen und Zuschauerlinie
  • Sicherheitslinien im Gelände
  • Höchstgeschwindigkeiten und Mindestflughöhen
  • Sicht- und Wetterbedingungen für Vorführungen
  • Verbot bestimmter Flüge bei unzureichenden Bedingungen

Sonderregelungen für Spezialdisziplinen

Eigene Bestimmungen gelten für:

  • Kunstflug mit strahlgetriebenen Luftfahrzeugen
  • Formationskunstflug
  • Fallschirmsprünge
  • Flugmodelle und UAS über 25 kg
  • Nicht an der Vorführung beteiligte Luftfahrzeuge, die sich im Luftraum bewegen

Diese unterliegen erhöhten Anforderungen an Koordination, Technik und Sicherheit.

Fazit: Einheitlicher Rahmen stärkt die Sicherheit

Die neuen gemeinsamen Grundsätze stellen sicher, dass Luftfahrtveranstaltungen bundesweit nach vergleichbaren Standards geplant und durchgeführt werden. Sie fördern die Rechtssicherheit für Veranstalter, reduzieren Risiken für Teilnehmende und Zuschauer – und stärken damit auch das Vertrauen in die öffentliche Wahrnehmung von Airshows und Flugtagen.

Veranstalter sollten sich frühzeitig mit der zuständigen Luftfahrtbehörde abstimmen, um Verzögerungen oder Ablehnungen im Genehmigungsverfahren zu vermeiden. Die neuen Regeln bieten dabei eine klare Orientierung für eine sichere und professionelle Durchführung.


Quellverweise:
NFL (der Link erfordert ein Abo bei Eisenschmidt)

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