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Aktualisierung: US-Adresse für Inhaber von FAA-Lizenzen

Zuletzt aktualisiert am 2. Juni 2025
Die Federal Aviation Administration (FAA) hat neue Anforderungen für Inhaber von FAA-Pilotenlizenzen mit Wohnsitz außerhalb der USA eingeführt. Diese Bestimmungen verlangen, dass betroffene Personen eine physische Adresse in den Vereinigten Staaten angeben oder einen sogenannten "U.S. Agent for Service" benennen.

Stand: 2. Juni 2025 – Hintergrund der neuen Vorschrift

Am 11. Oktober 2024 veröffentlichte die FAA das Advisory Circular AC 3-1, das detaillierte Anleitungen zur Einhaltung der neuen Regelungen bietet. Ziel ist es, die Kommunikation zwischen der FAA und ausländischen Lizenzinhabern zu verbessern und sicherzustellen, dass wichtige Dokumente zuverlässig zugestellt werden.


Optionen zur Erfüllung der Anforderungen

Es gibt zwei Hauptwege, um den neuen Anforderungen zu entsprechen:

  1. Angabe einer US-Privatadresse:
    Wer über eine physische Adresse in den USA verfügt, kann diese der FAA mitteilen. Wichtig ist, dass an diese Adresse gesendete Post zuverlässig empfangen und bearbeitet wird. Die Benennung eines „U.S. Agent for Service“ ist dann nicht erforderlich. Änderungen der Adresse können online über die FAA-Webseite gemeldet werden.
  2. Benennung eines „U.S. Agent for Service“:
    Für Personen ohne eigene US-Adresse besteht die Möglichkeit, einen Dienstleister zu beauftragen. Zu den etablierten Anbietern gehören beispielsweise Valiair und Qualit Air. Mitglieder der Aircraft Owners and Pilots Association (AOPA) können bei einigen Anbietern Rabatte erhalten.
    Eine besonders komfortable Lösung findet sich hier: DesignatedFAAAgent.com. Diese wurde speziell für Piloten außerhalb der USA entwickelt. Der Anbieter richtet sich gezielt an General Aviation- und Berufspiloten und übernimmt alle Formalitäten zur Registrierung als offizieller U.S. Agent bei der FAA. Die Webseite enthält außerdem aktuelle Informationen und praktische Anleitungen zur Einhaltung der neuen Vorschriften.


Verwendung des „U.S. Agent for Service System“ (USAS)

Die FAA hat ein zentrales Online-Tool namens „U.S. Agent for Service System“ (USAS) eingeführt, über das die Benennung des Vertreters erfolgen muss. Das System ist seit dem 2. April 2025 verfügbar.

Website: https://usas.faa.gov


Wichtige Fristen und Übergangsregelungen

  • Neue Antragsteller (Zertifikate, Berechtigungen, Genehmigungen):
    Die Frist zur Benennung eines US-Vertreters wurde vom 6. Januar auf den 2. April 2025 verlängert.
  • Bestehende Lizenzinhaber:
    Die Übergangsfrist endet am 7. Juli 2025. Ab diesem Datum dürfen Personen ohne US-Vertreter ihre FAA-Zertifikatsprivilegien nicht mehr ausüben.


Anforderungen an die US-Adresse

Die angegebene Adresse muss in einem US-Bundesstaat, dem District of Columbia oder einem US-Territorium liegen. Postfächer, militärische APO-/FPO-Adressen, sowie rein geschäftliche oder Briefkastenadressen ohne Wohnsitzfunktion werden nicht akzeptiert. Entscheidend ist, dass die Zustellung wichtiger FAA-Mitteilungen gesichert ist.


Fazit

Die neuen FAA-Regelungen sollen sicherstellen, dass wichtige Mitteilungen auch internationale Piloten zuverlässig erreichen. Wer außerhalb der USA lebt, sollte rechtzeitig handeln:

  • Entweder eine gültige US-Adresse angeben,
  • oder einen qualifizierten „U.S. Agent for Service“ beauftragen – z. B. über DesignatedFAAAgent.com.

Nur so bleiben die FAA-Lizenzen auch nach dem 7. Juli 2025 uneingeschränkt gültig.​


Quellverweise:
AOPA

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