Geografische Ausdehnung der Sperrzone
Die ED-R-Zone „Reichenhall“ liegt südlich von Traunstein in der Nähe der deutsch-österreichischen Grenze und erstreckt sich über ein großes Gebiet im Voralpenraum. Die Koordinaten beschreiben ein unregelmäßiges Polygon, das u. a. folgende Orte betrifft:
- Reichenhall und Umgebung
- Berchtesgadener Land
- Teile des Chiemgaus und angrenzende Gebiete im östlichen Oberbayern
Die seitliche Begrenzung erfolgt durch elf definierte Punkte mit genauen geografischen Koordinaten. Eine Visualisierung der Zone ist in gängigen Flugplanungs-Apps und in den aktualisierten ICAO-Karten abrufbar.
Die vertikale Ausdehnung reicht von FL110 (ca. 3.350 m MSL) bis FL150 (ca. 4.570 m MSL) und betrifft somit ausschließlich den oberen Luftraum. VFR-Verkehr ist daher nicht direkt betroffen, es sei denn, Sichtflüge im Hochgebirge reichen in diese Höhen.
Zeitliche Aktivierung – mehrere Tage mit intensiver Nutzung
Die Zone wird an insgesamt acht Tagen im Juli 2025 aktiviert, jeweils in den frühen Morgenstunden bis zum Nachmittag:
- 01. bis 03. Juli 2025: täglich von 06:00 bis 16:00 UTC
- 04. Juli 2025: 06:00 bis 11:00 UTC
- 07. bis 10. Juli 2025: täglich von 06:00 bis 16:00 UTC
- 11. Juli 2025: 06:00 bis 11:00 UTC
In diesem Zeitraum ist das Gebiet für zivile Flüge grundsätzlich gesperrt, mit wenigen Ausnahmen. Die Aktivierung erfolgt durch NOTAM, die tagesaktuell eingesehen werden sollten.
Wer darf das Gebiet trotzdem nutzen?
Flugbewegungen innerhalb der ED-R „Reichenhall“ sind während der Aktivierungszeiten nur nach vorheriger Genehmigung durch die zuständige Flugverkehrskontrollstelle zulässig – typischerweise München Radar.
Zugelassene Flüge sind ausschließlich:
- Militärische Luftfahrzeuge sowie solche im Auftrag der Bundeswehr
- Staatsluftfahrzeuge
- Polizeiflüge
- Rettungs- und Katastrophenschutzeinsätze
- Ambulanzflüge
- IFR-Flüge, sofern sie genehmigt wurden
Auswirkungen auf den Luftverkehr
Allgemeine Luftfahrt (VFR)
Da sich die vertikale Ausdehnung der Zone ausschließlich auf FL110 bis FL150 beschränkt, sind VFR-Flüge im Regelfall nicht betroffen. Lediglich Sichtflüge im Hochgebirge oder spezielle Höhenmissionen (z. B. Wetterballons, Segelflug in Wellenaufwind) könnten eingeschränkt sein.
Geschäfts- und Linienflugverkehr (IFR)
Der kontrollierte IFR-Verkehr, insbesondere zwischen Österreich und dem süddeutschen Raum, muss mit Umroutungen, Staffelungsanpassungen oder Wartezeiten rechnen. Die DFS und Eurocontrol veröffentlichen entsprechende Routen-Alternativen. Besonders betroffen könnten Flüge auf den Routen nach und von Salzburg, Innsbruck oder München sein.
Empfehlung für Flugvorbereitung
- Tägliches NOTAM-Briefing durchführen – insbesondere bei IFR-Flügen durch Süddeutschland.
- Aktuelle ICAO-Karten und elektronische Flugplanungsdienste wie SkyDemon, ForeFlight, Garmin Pilot oder das AIS-Portal der DFS verwenden.
- Bei Unklarheiten vorab mit ATC (München Radar) Kontakt aufnehmen.
- Flüge, die in der Nähe des Sperrgebiets verlaufen, sollten möglichst zeitlich oder geografisch umgeplant werden.
Fazit: Temporäre Zone mit erheblicher Relevanz für den oberen Luftraum
Die neue ED-R „Reichenhall“ ist ein typisches Beispiel dafür, wie militärische Übungen punktuell in den zivilen Flugverkehr eingreifen können – insbesondere im komplexen Luftraum Südostbayerns. Für IFR-Flüge bedeutet das erhöhte Aufmerksamkeit und genaue Flugplanung, VFR-Verkehr bleibt größtenteils unbehelligt.
Die Maßnahme zeigt auch: Wer sicher fliegen will, muss über tagesaktuelle Luftraumbeschränkungen stets informiert sein – und mit der DFS, ATC und den Flugplanungsdiensten im engen Austausch bleiben.
Quellverweise:
NFL (der Link erfordert ein Abo bei Eisenschmidt)