Hintergrund und Ziel der Maßnahme
Temporäre Flugbeschränkungen – sogenannte ED-R (Restricted Areas) – werden immer dann eingerichtet, wenn in einem bestimmten Gebiet Flugbewegungen aus Sicherheitsgründen eingeschränkt oder untersagt werden müssen. Diese Maßnahmen können militärische Übungen, Großveranstaltungen, Staatsbesuche oder Katastrophenschutzübungen betreffen.
Das nun festgelegte Gebiet „ED-R Stendal“ liegt im nördlichen Sachsen-Anhalt, etwa zwischen den Städten Stendal, Tangermünde und Havelberg, und wird dem Fluginformationsgebiet Bremen zugeordnet. Der Luftraum umfasst eine seitliche Ausdehnung von mehreren Zehn Kilometern und gilt von 2 500 Fuß über Grund bis zur Flugfläche 150 (etwa 15 000 Fuß Höhe).
Nach Angaben der Bekanntmachung dient die Maßnahme voraussichtlich der Durchführung von Übungen oder sicherheitsrelevanten Einsätzen im Auftrag der Bundeswehr oder verbundener staatlicher Stellen.
Zeiträume der Sperrung
Die Flugbeschränkung tritt an mehreren Tagen aktiv in Kraft. Konkret gelten die Einschränkungen:
- 27. November 2025: 07:00–17:00 UTC
- 28. November 2025: 07:00–14:00 UTC
- 01. bis 05. Dezember 2025: jeweils 07:00–17:00 UTC
- 08. und 09. Dezember 2025: jeweils 07:00–17:00 UTC
In diesen Zeitfenstern ist der betroffene Luftraum für den zivilen Luftverkehr vollständig gesperrt. Außerhalb dieser Zeiten ist der Luftraum wieder regulär nutzbar. Piloten sollten die Aktivierung tagesaktuell über die Flugvorbereitungsdienste (NOTAM) oder über Langen Information auf den Frequenzen 119.825 MHz bzw. 132.650 MHz abfragen.
Wer darf weiterhin fliegen?
Grundsätzlich gilt ein Flugverbot für alle Luftfahrzeuge, Flugmodelle und unbemannte Luftfahrtsysteme. Von dieser Regelung sind nur bestimmte Flüge ausgenommen, wenn sie vorab durch die zuständige Flugsicherungsstelle genehmigt wurden. Dazu zählen:
- Militärische Flüge sowie Flüge im Auftrag der Bundeswehr
- Staatsluftfahrzeuge
- Polizeiflüge
- Flüge im Rahmen von Rettungs- und Katastrophenschutzeinsätzen
- Ambulanzflüge
- Flüge nach Instrumentenflugregeln (IFR)
Diese Ausnahmen gelten nur, sofern eine ausdrückliche Freigabe durch die Flugsicherung erteilt wurde.
Bedeutung für die Allgemeine Luftfahrt
Für Privatpiloten, Flugschulen und Luftsportler ist die Maßnahme von besonderer Bedeutung, da sie sowohl VFR-Flüge als auch den Einsatz von Drohnen betrifft. Gerade im norddeutschen Raum, wo viele Sichtflüge über offene Landschaften und entlang der Elbe stattfinden, kann die Sperrung den Flugverkehr deutlich einschränken.
Piloten sollten daher bei der Flugplanung im Zeitraum Ende November bis Anfang Dezember die Aktivierungszeiten des Gebiets ED-R Stendal unbedingt prüfen.
Fazit
Zwischen dem 27. November und 9. Dezember 2025 ist der Luftraum über Stendal zeitweise für den zivilen Luftverkehr gesperrt. Betroffen sind sowohl VFR-Flüge als auch Drohnen- und Modellflugbetrieb. Piloten sollten in der Flugvorbereitung zwingend prüfen, ob das Gebiet ED-R Stendal aktiviert ist, und gegebenenfalls Umflüge einplanen.
Quellverweise:
NFL (der Link erfordert ein Abo bei Eisenschmidt)
