Hintergrund der Maßnahme
Vorübergehende Flugbeschränkungen – in der Luftfahrt bekannt als „ED-R“ (Restricted Area) – werden regelmäßig durch das Bundesministerium für Verkehr in Zusammenarbeit mit der Deutschen Flugsicherung (DFS) erlassen. Sie dienen dazu, bestimmte Gebiete vorübergehend für den zivilen Luftverkehr zu sperren, wenn dort sicherheitsrelevante oder militärische Aktivitäten stattfinden.
Das jetzt veröffentlichte Gebiet ED-R Bremerhaven liegt im Zuständigkeitsbereich des Fluginformationsgebiets Bremen. Es umfasst einen Radius von lediglich 0,5 nautischen Meilen (rund 900 Meter) um den Koordinatenpunkt 53°32’50‘‘N, 008°35’10‘‘O und erstreckt sich vertikal vom Boden (GND) bis 1 000 Fuß über Grund (AGL) – also rund 300 Meter Höhe.
Diese relativ geringe Ausdehnung lässt darauf schließen, dass es sich um ein lokal begrenztes Schutzgebiet handelt, möglicherweise im Zusammenhang mit militärischen Einrichtungen, sicherheitsrelevanten Infrastrukturen oder besonderen Operationen im Bereich der Häfen und Werften an der Nordseeküste.
Dauer und zeitliche Gültigkeit
Die Flugbeschränkung gilt über einen ungewöhnlich langen Zeitraum – vom 27. Oktober 2025 um 00:00 Uhr UTC bis zum 18. März 2026 um 23:59 Uhr UTC. Damit erstreckt sich die Maßnahme über fast fünf Monate, also weit über den typischen Zeitraum kurzfristiger Sperrungen hinaus.
Solch langfristige Beschränkungen sind häufig mit umfangreichen Projekten oder Sicherheitsmaßnahmen verbunden, die nicht nur kurzfristige Ereignisse betreffen. Dazu können unter anderem militärische Tests, bauliche Aktivitäten in sicherheitskritischen Bereichen, Überwachungsoperationen oder auch Infrastrukturmaßnahmen im Umfeld von Häfen und Energieanlagen gehören.
Art der Flugbeschränkungen
Innerhalb des Gebiets ED-R Bremerhaven sind alle Flüge verboten – unabhängig von der Art des Luftfahrzeugs oder der Höhe. Das Flugverbot gilt ausdrücklich auch für den Betrieb von Drohnen und Flugmodellen, die in Deutschland grundsätzlich der Sichtflugregelung (VLOS) unterliegen.
Von diesem generellen Flugverbot ausgenommen sind nur:
- Militärische Luftfahrzeuge und Flüge im Auftrag der Bundeswehr
- Staatsluftfahrzeuge, also beispielsweise Maschinen der Bundesregierung oder anderer staatlicher Institutionen
- Polizeiflüge
- Flüge im Rettungs- oder Katastrophenschutz
- Ambulanzflüge
Diese Ausnahmen gelten nur dann, wenn die betreffenden Flüge im Rahmen offizieller Einsätze erfolgen oder eine ausdrückliche Genehmigung vorliegt.
Bedeutung für die Allgemeine Luftfahrt und den Drohnenbetrieb
Für die Allgemeine Luftfahrt ist das neue Gebiet zwar klein, aber sicherheitsrelevant. Gerade in der Region Bremerhaven – die durch regen Luftsportbetrieb, Hubschraubereinsätze und Küstenflüge geprägt ist – sollten Piloten und Drohnenbetreiber die Veröffentlichung besonders beachten.
Drohnenpiloten sind verpflichtet, vor jedem Flug zu prüfen, ob sich der geplante Flugort innerhalb eines gesperrten Luftraums befindet. Viele moderne Drohnen erkennen ED-R-Zonen automatisch und verweigern den Start. Dennoch bleibt die rechtliche Verantwortung immer beim Piloten. Verstöße können schwerwiegende Folgen haben: Nach § 62 Luftverkehrsgesetz wird der unerlaubte Betrieb in einem gesperrten Gebiet strafrechtlich verfolgt und kann Geld- oder Freiheitsstrafen nach sich ziehen.
Warum Bremerhaven?
Die Wahl Bremerhavens als Standort einer längeren Flugbeschränkung ist kein Zufall. Die Stadt an der Nordseeküste ist ein bedeutender logistischer und militärischer Knotenpunkt. Hier befinden sich mehrere Einrichtungen der Bundeswehr, des Küstenwachsystems und der Deutschen Marine, ebenso wie strategisch wichtige Hafenanlagen für den Export und Import von militärischem Gerät.
In der Vergangenheit wurden in der Region bereits mehrfach temporäre Flugverbotszonen eingerichtet, etwa bei Marineübungen, Spezialtransporteinsätzen oder zur Absicherung internationaler Schiffsbewegungen. Auch die Nähe zu sensiblen Offshore-Strukturen – wie Windparks und Unterseekabeln – kann eine Rolle spielen, wenn es um den Schutz vor Störungen durch Drohnen geht.
Kommunikation und Informationsquellen
Piloten können den aktuellen Status des Flugbeschränkungsgebiets über Langen Information auf den Frequenzen 119.825 MHz und 132.650 MHz erfragen. Zudem wird die Aktivierung tagesaktuell in den NOTAMs (Notice to Airmen) veröffentlicht.
Wie bei allen ED-R-Gebieten ist das Luftfahrtinformationsblatt (AIP SUP) entscheidend für eine rechtssichere Flugplanung. Die Deutsche Flugsicherung (DFS) weist darauf hin, dass die Sperrung nur in den angegebenen Koordinaten und Höhenbereichen gilt und außerhalb dieser Grenzen keine Einschränkungen bestehen.
Fazit
Mit der Einrichtung der ED-R Bremerhaven schafft das Bundesministerium für Verkehr ein zeitlich befristetes, aber sicherheitsrelevantes Flugverbot über einem begrenzten Areal im Norden Deutschlands. Die Maßnahme dient dem Schutz staatlicher und militärischer Aktivitäten in der Küstenregion und betrifft vor allem die zivile und unbemannte Luftfahrt.
Für Privatpiloten und Drohnenbetreiber gilt: Wer in der Region Bremerhaven fliegen möchte, sollte zwischen Ende Oktober 2025 und Mitte März 2026 besonders sorgfältig prüfen, ob sich der geplante Flugort innerhalb der aktiven Sperrzone befindet. Die konsequente Beachtung solcher Flugbeschränkungen trägt entscheidend dazu bei, Sicherheit, Ordnung und Schutz sensibler Infrastrukturen im deutschen Luftraum zu gewährleisten.
Quellverweise:
NFL (der Link erfordert ein Abo bei Eisenschmidt)