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NFL 2025-1-3519 – Temporäre Flugbeschränkungen rund um Ramstein: Militärübung führt zu Luftraumsperrung vom 24. bis 27. Juni 2025

Zuletzt aktualisiert am 14. Juni 2025
Im Zuge einer militärischen Übung hat das Bundesministerium für Verkehr am 11. Juni 2025 eine Bekanntmachung über die temporäre Festlegung eines Flugbeschränkungsgebiets im südwestdeutschen Luftraum veröffentlicht. Das betroffene Areal rund um den US-Stützpunkt Ramstein Air Base liegt im Zuständigkeitsbereich des Fluginformationsgebiets (FIR) Langen und betrifft insbesondere die Allgemeine Luftfahrt, Drohnenbetreiber und Modellflieger im Raum Rheinland-Pfalz und Saarland. Die Maßnahme wurde offiziell unter der Bezeichnung ED-R Ramstein in den Nachrichten für Luftfahrer (NfL 2025-1-3519) publiziert.

Räumliche Abgrenzung des Flugbeschränkungsgebiets

Die geografische Lage der temporären Flugverbotszone erstreckt sich südwestlich von Kaiserslautern in einem polygonal definierten Areal mit folgenden Koordinaten:

  • Nordwestlich: 49°37′30″ N / 07°31′01″ O
  • Südlich: 49°26′12″ N / 07°40′58″ O
  • Südwestlich: 49°25′57″ N / 07°30′32″ O
  • Westlich: 49°33′00″ N / 07°24′22″ O
  • Zurück über weitere Eckpunkte bis zum Ausgangskoordinatensatz

Das Gebiet liegt unmittelbar in der Nähe der Ramstein Air Base, einer der wichtigsten militärischen Liegenschaften der NATO in Europa und logistisches Drehkreuz für transatlantische Truppenbewegungen.

Vertikale Begrenzung:
Von GND (Boden) bis 3600 Fuß über NN – was einer Höhe von ca. 1100 Meter über dem Meeresspiegel entspricht. Das bedeutet, die Sperrung betrifft ausschließlich den unteren Luftraum, insbesondere für VFR-Flüge, Segelflugzeuge, Helikopter und Drohnen.


Aktivierungszeiträume

Die Flugbeschränkungen gelten nicht dauerhaft, sondern innerhalb definierter Zeitfenster an vier aufeinanderfolgenden Tagen:

24. Juni 2025

  • 10:00 – 12:00 UTC
  • 14:00 – 17:00 UTC
  • 19:00 – 24:00 UTC

25. Juni 2025

  • 00:00 – 02:00 UTC
  • 10:00 – 12:00 UTC
  • 14:00 – 17:00 UTC
  • 19:00 – 24:00 UTC

26. Juni 2025

  • 00:00 – 02:00 UTC
  • 10:00 – 12:00 UTC
  • 14:00 – 17:00 UTC
  • 19:00 – 24:00 UTC

27. Juni 2025

  • 00:00 – 02:00 UTC

Besonders zu beachten ist die teilweise Aktivierung in den Nachtstunden – eine ungewöhnliche Maßnahme, die auf realitätsnahe Trainingsszenarien bei Nacht hinweist.


Flugverbote und Ausnahmen

Während der aktivierten Zeiträume sind alle zivilen Flüge – bemannt wie unbemannt – innerhalb des beschränkten Gebiets untersagt. Dies betrifft insbesondere:

  • Sichtflüge (VFR)
  • Segelflugzeuge
  • Ultraleichtflugzeuge
  • Helikopter im zivilen Betrieb
  • Drohnenflüge (UAS)
  • Modellflugaktivitäten

Ausnahmen gelten ausschließlich für:

  • Luftfahrzeuge der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte (z. B. USAF)
  • Staatsluftfahrzeuge
  • Polizeiliche Einsätze
  • Flüge im Rettungs- und Katastrophenschutz
  • Ambulanzflüge

Alle übrigen Flüge sind ausnahmslos untersagt – eine Koordination mit der Flugsicherung oder eine nachträgliche Freigabe ist in diesem Fall nicht vorgesehen.


Bedeutung für die Allgemeine Luftfahrt

Das Flugbeschränkungsgebiet ED-R Ramstein hat unmittelbare Auswirkungen auf den lokalen Flugverkehr:

  • Segelflugvereine und Sportflugplätze in der Umgebung – u. a. in Landstuhl, Kusel, Zweibrücken, Pirmasens – müssen den Luftraum meiden.
  • Drohnenflüge (z. B. für landwirtschaftliche oder fotografische Zwecke) sind während der Aktivierungszeiträume nicht erlaubt.
  • Flugschulen und Rundflugunternehmen in der Region müssen ihre Schulungs- und Erlebnisflüge entsprechend anpassen.

Hintergrund: Ramstein als Schlüsselstandort militärischer Logistik

Die Ramstein Air Base gilt als NATO-Drehkreuz für Einsätze in Europa, Afrika und Nahost. Sie ist regelmäßig Schauplatz groß angelegter Übungen zur logistischen Einsatzunterstützung, Evakuierungsszenarien, Truppenverlegung oder zur Vorbereitung von multinationalen Lufttransportoperationen. Auch das US-amerikanische Militär nutzt den Standort für Joint-Operations und für Nachtflugtraining.

Die temporären Flugverbotszonen dienen dem Schutz militärischer Luftraumstrukturen, der Gefahrenabwehr für unbeteiligte zivile Luftfahrzeuge sowie der Sicherstellung reibungsloser militärischer Abläufe im Übungsszenario.


Quellverweise:
NFL (der Link erfordert ein Abo bei Eisenschmidt)

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