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NFL 2025-1-3531 – Nachtflüge nach VFR: Neue Regelung vereinfacht den Funkverkehr in der Platzrunde

Zuletzt aktualisiert am 6. Juli 2025
Zum 1. Juli 2025 hat das Bundesministerium für Verkehr eine neue Allgemeinverfügung veröffentlicht, die für alle Piloten gilt, die in Deutschland nach Sichtflugregeln bei Nacht (VFR Night) unterwegs sind – insbesondere im Bereich der Platzrunde. Die Verfügung ersetzt die bisherige Bekanntmachung vom 1. Oktober 2014 (NfL 1-249-14) und bringt eine praxisrelevante Vereinfachung mit sich: Der Funkkontakt bei Nachtplatzrunden wird klarer geregelt.

Hintergrund: Rechtsrahmen für VFR-Nachtflüge

Flüge nach Sichtflugregeln bei Nacht sind auf europäischer Ebene durch die Verordnung (EU) Nr. 923/2012 (SERA – Standardised European Rules of the Air) geregelt. Gemäß SERA.5005 Buchstabe c) Nr. 2 kann eine zuständige nationale Behörde zusätzliche Anforderungen stellen – etwa zur Funkkommunikation. Deutschland macht davon nun offiziell Gebrauch.

Rechtliche Grundlage ist § 31 Abs. 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) in Verbindung mit § 36 Abs. 1 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO). Die neue Allgemeinverfügung wurde am 30. Juni 2025 erlassen und trat am Folgetag in Kraft.


Neue Regelung: Klarer Funkkontakt bei Nachtplatzrunden

Bisher kam es insbesondere bei unkontrollierten Flugplätzen oder außerhalb der regulären Flugsicherungszeiten zu Unsicherheiten: Muss ich mit RADIO sprechen, mit dem FIS oder sogar mit beiden?

Die neue Verfügung schafft nun Klarheit:

  • Bei VFR-Nachtflügen in der Platzrunde muss eine Zweiweg-Sprechfunkverbindung hergestellt und aufrechterhalten werden mit:
    1. der örtlichen Flugverkehrskontrollstelle (TWR) – falls verfügbar,
    2. alternativ dem AFIS (Aerodrome Flight Information Service), wenn vorhanden.
  • An Flugplätzen ohne Flugverkehrsdienste oder außerhalb der Dienstzeiten ist die NfL 2024-1-3240 des Bundesministeriums für Verkehr anzuwenden. Diese regelt die Durchführung des Flugfunks unter diesen Bedingungen separat.

Ziel: Vereinfachung und mehr Sicherheit

In der Begründung heißt es, dass bislang teils zwei parallele Sprechfunkverbindungen in der Platzrunde gefordert wurden – etwa mit dem zuständigen FIS (Flight Information Service) und zusätzlich mit dem lokalen Funkdienst (z. B. RADIO). Dies führte zu Unsicherheiten und Überforderung, insbesondere bei Solo-Flügen oder hoher Funklast.

Mit der neuen Regelung wird dies vereinfacht: Der zuständige Funkdienstplatz wird eindeutig priorisiert – entweder TWR oder AFIS. Eine gleichzeitige Verpflichtung zur Kommunikation mit FIS entfällt in der Platzrunde bei Nacht.

Diese Vereinheitlichung dient insbesondere der operativen Entlastung von Piloten und der Erhöhung der Verkehrssicherheit bei Nachtoperationen.


Geltungsbereich und Rechtswirksamkeit

Die Allgemeinverfügung gilt bundesweit für alle VFR-Nachtflüge in Platzrunden deutscher Flugplätze. Sie trat am 1. Juli 2025 in Kraft und ersetzt die bisherige Regelung von 2014. Sie ist rechtsverbindlich und kann – wie üblich – mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin angefochten werden.


Bedeutung für die Praxis

Die neue Regelung ist besonders relevant für:

  • Flugschulen und VFR-Night-Schulungen
  • Privatpiloten, die Nachtflugberechtigungen besitzen
  • Verkehrslandeplätze ohne permanente Flugsicherungsdienste

Piloten sollten sich künftig im Vorfeld informieren, ob der jeweilige Platz über eine TWR- oder AFIS-Besetzung verfügt und die richtige Frequenz vorab in der Flugplanung eintragen.

Besonders wichtig bleibt, bei unbesetzten Plätzen auf die ergänzende NfL 2024-1-3240 zu achten, die Verfahren wie Blindmeldungen und Prioritätsregelungen (z. B. bei Einflug aus unterschiedlichen Richtungen) regelt.


Fazit: Vereinfachung mit Sicherheitsgewinn

Die Neuregelung zur Funkpflicht bei VFR-Nachtflügen in der Platzrunde ist eine sinnvolle Vereinfachung, die sowohl rechtliche Klarheit schafft als auch den operativen Aufwand für Piloten reduziert. Gerade bei Nacht – wenn Arbeitsbelastung und Fehleranfälligkeit steigen – ist klare Kommunikation ein zentrales Sicherheitsmerkmal.

Piloten sind gut beraten, sich mit der neuen Verfügung vertraut zu machen – und sie konsequent in ihre Nachtflug-Planung zu integrieren.


Quellverweise:
NFL (der Link erfordert ein Abo bei Eisenschmidt)

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