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Sicherheitsrisiko Lithiumbatterien: Neue Empfehlungen der EASA für die Allgemeine Luftfahrt und den kommerziellen Flugbetrieb

Zuletzt aktualisiert am 13. Juni 2025
Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) hat mit der Veröffentlichung eines aktualisierten Safety Information Bulletin (SIB 2024-10) erneut auf die erheblichen Risiken hingewiesen, die von Lithium-Ionen- und Lithium-Metall-Batterien ausgehen können – insbesondere bei unsachgemäßem Transport oder Gebrauch an Bord von Luftfahrzeugen. Der Anlass für das neue Bulletin ist eine Zunahme sicherheitsrelevanter Vorfälle in der zivilen Luftfahrt in Verbindung mit diesen weit verbreiteten Energieträgern.

Hintergrund: Wachsende Gefahr durch moderne Technik

Lithiumbatterien sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Ob im Smartphone, Laptop, in elektronischen Werkzeugen, Drohnen oder E-Zigaretten – die leistungsstarken Energiespeicher finden sich in nahezu allen tragbaren elektronischen Geräten (englisch: Portable Electronic Devices, PEDs). Gerade im Luftverkehr steigt die Zahl dieser Geräte pro Passagier kontinuierlich an, ebenso wie die Energiedichte der verwendeten Zellen.

Gleichzeitig häufen sich Meldungen über Zwischenfälle: Akkus geraten in Brand, entwickeln gefährliche Rauchgase oder explodieren. Selbst große Airlines mussten bereits Zwischenlandungen einlegen, weil ein überhitzter Akku in der Kabine ein Feuer ausgelöst hatte.

Was ist neu in der EASA-Empfehlung?

Die neue EASA-Veröffentlichung aktualisiert frühere Dokumente zu Lithiumbatterien und vereinheitlicht mehrere ältere Bulletins, die inzwischen zurückgezogen wurden. Im Fokus stehen:

  • Differenzierte Kategorisierung von Geräten und Akkus:
    Powerbanks gelten nicht als PEDs, sondern als Ersatzbatterien – und unterliegen strengeren Vorschriften. Auch leistungsstarke Geräte wie Hoverboards, Scooter und manche Industrie- oder Militärdrohnen dürfen mitunter gar nicht transportiert werden.
  • Verbote und Empfehlungen im Flugbetrieb:
    • Ersatzakkus und E-Zigaretten dürfen nicht im aufgegebenen Gepäck transportiert werden.
    • Das Laden von Powerbanks oder E-Zigaretten an Bord ist untersagt.
    • Lithiumbatterien sollten möglichst mit geringem Ladezustand transportiert werden, da dies die Reaktionsbereitschaft bei thermischen oder mechanischen Schäden verringert.
  • Technischer Hintergrund:
    Die Gefahr entsteht, wenn die chemische Energie der Batterie nicht kontrolliert abgebaut, sondern in einem sogenannten thermischen Durchgehen (thermal runaway) schlagartig freigesetzt wird – mit potenziell katastrophalen Folgen: Hitzeentwicklung, Brände, Explosionsgefahr und giftige Gase.

Bedeutung für Piloten, Fluggesellschaften und die Allgemeine Luftfahrt

Nicht nur Airlines, sondern auch Privatpiloten, Charterbetreiber, Flugschulen und Wartungspersonal sind angehalten, sich mit den Risiken und den geltenden Transportvorschriften vertraut zu machen. Zwar gelten für den kommerziellen Luftverkehr nach ICAO/IATA strengere Auflagen als für die Allgemeine Luftfahrt – dennoch ist Sensibilität im Umgang mit Lithiumakkus auch im Kleinflugzeug, Hubschrauber oder UL-Bereich zwingend erforderlich.

Für kleinere Luftfahrzeuge besonders relevant:

  • Unkontrollierte Rauchentwicklung in engen Kabinen kann schnell zur Desorientierung führen.
  • Feuerlöscher mit Halon oder Alternativen sollten einsatzbereit mitgeführt werden.
  • Checklisten können um den Punkt „Zustand und Ladegrad mitgeführter Akkus“ erweitert werden.

Regulatorischer Rahmen

Die EASA folgt mit ihrer Empfehlung der Linie der ICAO (International Civil Aviation Organization), die regelmäßig Aktualisierungen zu Transportvorschriften im Luftverkehr veröffentlicht. Auch die IATA Dangerous Goods Regulations (DGR) beinhalten umfangreiche Regeln für den Transport von Lithiumbatterien im Luftverkehr.

Hersteller von Flugzeugen, insbesondere in der Business Aviation und bei Lufttaxis, sind zudem verpflichtet, feuerhemmende Vorrichtungen bei der Kabinenplanung zu berücksichtigen – etwa für sich selbst aufladende Geräte während des Flugs.

Fazit: Technologische Verantwortung trifft Sicherheitsbewusstsein

Die EASA mahnt zur Umsicht und Disziplin beim Umgang mit Lithiumbatterien im Luftverkehr. Nicht jede Gefahr lässt sich durch Regulierung beseitigen – doch die Kombination aus technischer Aufklärung, praktischen Empfehlungen und strikter Kontrolle kann dazu beitragen, die Risiken zu minimieren.

Piloten, Betreiber und Passagiere sollten sich ihrer Verantwortung bewusst sein – und insbesondere im Cockpit oder Passagierraum auf vorsichtigen Umgang, sichere Lagerung und minimale Ladezustände achten. Die Lithiumtechnologie hat viele Vorteile – doch sie gehört unter Sicherheitsaspekten in geschulte Hände, besonders in luftigen Höhen.


Quellverweise:
Flieger.News

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