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NFL 2025-1-3480 – Neue Flugbeschränkungsgebiete in Deutschland: Was Pilotinnen und Piloten jetzt wissen müssen

Zuletzt aktualisiert am 23. Mai 2025
Mit Wirkung zum 10. Juli 2025 hat das Bundesministerium für Verkehr per Allgemeinverfügung zahlreiche neue Flugbeschränkungsgebiete (ED-R) definiert oder bestehende Regelungen angepasst. Die Maßnahmen betreffen vor allem die allgemeine Luftfahrt und verlangen von Privat- und Berufspilot:innen erhöhte Aufmerksamkeit bei der Flugvorbereitung.

Rechtliche Grundlage und Zielsetzung

Die Einrichtung von Flugbeschränkungsgebieten erfolgt auf Grundlage von § 17 Abs. 1 Satz 2 der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) und dient dem Schutz vor Gefahren, die von bestimmten Aktivitäten am Boden oder in der Luft ausgehen. Ziel ist es, die Sicherheit des Luftverkehrs zu gewährleisten, insbesondere bei militärischen Übungen, dem Betrieb unbemannter Luftfahrzeugsysteme (UAS), Forschungsflügen oder Schießübungen.

Die aktuellen Änderungen wurden in den „Nachrichten für Luftfahrer“ (NfL) am 15. Mai 2025 veröffentlicht und treten am 10. Juli 2025 in Kraft. Einige Gebiete sind rund um die Uhr aktiv, andere nur zu festgelegten Zeiten.

Übersicht: Die wichtigsten neuen ED-R-Gebiete

Folgende Gebiete wurden neu festgelegt oder aktualisiert. Sie erstrecken sich jeweils in einem definierten Radius um geografisch fixierte Punkte und haben spezifische vertikale und zeitliche Begrenzungen.

Beispiele für besonders relevante Gebiete:

  • ED-R 1 (Garching)
    • Radius: 0,8 NM
    • Höhe: GND bis 3600 ft MSL
    • Aktiv: 24/7
    • Hinweis: Nähe zu München – relevante Flugzone für VFR-Schulungs- und Privatflüge.
  • ED-R 4 (Wannsee)
    • Radius: 2 NM in Segmentform
    • Höhe: GND bis 2200 ft MSL
    • Aktiv: 24/7
    • Lage: Im Berliner Luftraum – besonders kritisch für VFR-Anflüge auf Flugplätze im Großraum Berlin.
  • ED-R 5 (Biblis), ED-R 6 (Brokdorf), ED-R 7 (Brunsbüttel)
    • Höhe: jeweils GND bis ca. 2000–2300 ft
    • Besonderheit: Nähe zu Kraftwerken und kritischer Infrastruktur.
  • ED-R 10 (Todendorf-Putlos)
    • Sektoren A–E, großflächig bis zu FL400
    • Nutzung: Militärische Schießübungen, Zielschleppbetrieb, Luft-Boden-Übungen
    • Aktivitätszeit: Montag bis Samstag, zeitweise ganztägig
    • Bedeutung: Eines der größten und komplexesten militärischen Übungsgebiete an der Ostseeküste.

Bedeutung für VFR- und IFR-Flüge

Allgemeine Regeln:

  • Die Durchquerung der Gebiete ist grundsätzlich untersagt, außer:
    • Sie ist durch spezielle Vorschriften oder Genehmigungen erlaubt.
    • Es liegt eine Freigabe der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle vor.
    • Es handelt sich um einen Rettungsflug mit vorheriger Absprache.
  • Für IFR-Flüge besteht in der Regel eine Ausnahme, sofern keine Gefahrenaktivität stattfindet.
  • VFR-Flüge können unter bestimmten Bedingungen freigegeben werden, wenn:
    • kein aktueller Flugbetrieb im ED-R stattfindet,
    • Hörbereitschaft besteht,
    • und der Pilot bereit ist, das Gebiet auf Aufforderung umgehend zu verlassen.

Praktische Konsequenzen:

  • Flugvorbereitung wird komplexer: Piloten müssen die zeitliche Aktivierung jedes Gebiets tagesaktuell prüfen (z. B. per NOTAM oder AIS).
  • Planung von Schulflügen, Platzrunden oder Navigationsübungen erfordert mehr Aufwand.
  • Flugplätze innerhalb aktiver ED-Rs benötigen Koordinierung mit dem Nutzungsberechtigten (z. B. Bundeswehr, Forschungseinrichtungen).

Warum Flugbeschränkungsgebiete zunehmen

Die Zunahme von ED-R-Gebieten lässt sich mit verschiedenen Trends erklären:

  1. Wachsende militärische Aktivität und Übungen, teils im internationalen Kontext (z. B. NATO).
  2. Vermehrte Nutzung von Drohnen, insbesondere BVLOS-Flüge für Forschung, Logistik oder Sicherheit.
  3. Steigende Anforderungen an den Schutz kritischer Infrastruktur wie Atomkraftwerke, Energieanlagen oder Regierungseinrichtungen.
  4. Zunahme experimenteller Luftfahrtaktivitäten, etwa durch unbemannte Systeme oder High-Altitude-Ballone.

Was sollten Pilot:innen jetzt tun?

Regelmäßige Überprüfung der NOTAMs und AIP SUP.

Nutzung von Luftraumwarnsystemen in Planungssoftware und Apps (SkyDemon, ForeFlight, etc.).

Kontaktaufnahme mit FIS (Fluginformationsdienst) zur Klärung von Durchfluggenehmigungen.


Quellverweise:
NFL (der Link erfordert ein Abo bei Eisenschmidt)

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