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NFL 2025-1-3478 – Drohnenflug in der Mecklenburger Bucht: Bundesministerium legt neue Gefahrengebiete fest

Zuletzt aktualisiert am 23. Mai 2025
Ab dem 19. Mai 2025 gelten in der Mecklenburger Bucht mehrere temporäre Gefahrengebiete für den Luftverkehr. Grund dafür ist der Betrieb unbemannter Luftfahrzeugsysteme (UAS) außerhalb der Sichtweite. Besonders für Pilotinnen und Piloten der allgemeinen Luftfahrt bedeutet dies erhöhte Wachsamkeit und Umplanungen.

Hintergrund: Neue Drohneneinsätze mit BVLOS-Profil

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat per Bekanntmachung vom 12. Mai 2025 die Einrichtung von fünf neuen Gefahrengebieten (ED-D) im Fluginformationsgebiet Bremen bekannt gegeben. Diese umfassen verschiedene Sektoren der Mecklenburger Bucht und gelten in der Zeit vom 19. Mai 2025 (00:00 UTC) bis zum 31. Dezember 2025 (22:00 UTC).

Ziel ist es, den Test- und Betriebsflügen unbemannter Luftfahrzeuge (UAS), die außerhalb der Sichtweite des Steuerers durchgeführt werden (BVLOS – Beyond Visual Line of Sight), einen geschützten Luftraum zuzuweisen. Diese Art von Flugbetrieb ist mit konventionellen Sichtflugregeln nicht vereinbar und kann für bemannte Luftfahrzeuge ein erhebliches Risiko darstellen.

Die betroffenen Gebiete im Überblick

Die Gefahrengebiete wurden in fünf Sektoren aufgeteilt – Sektor A bis E – die gemeinsam einen Großteil der Mecklenburger Bucht abdecken. Alle Bereiche reichen vom Boden (MSL) bis 2.000 Fuß über Meereshöhe (AMSL).

Sektor A

  • Lage: In unmittelbarer Nähe der Küstenlinie südöstlich von Fehmarn
  • Fläche: Kleineres Areal, möglicherweise Testfeld für kurze BVLOS-Strecken

Sektor B

  • Umfasst einen größeren Bereich westlich bis nördlich von Wismar
  • Deckt mehrere küstennahe Seegebiete ab

Sektor C

  • Erstreckt sich von nördlich Wismar bis hin zur zentralen Bucht östlich von Kühlungsborn
  • Eines der flächenmäßig größten Areale

Sektor D

  • Reicht weit nach Osten bis vor die Küste der Insel Rügen
  • Vermutlich Nutzung für Langstreckenszenarien

Sektor E

  • Liegt weit im Osten, nahe der dänischen Grenze
  • Nahtloser Übergang zu internationalen Seeverkehrsräumen denkbar

Bedeutung für die allgemeine Luftfahrt

Diese Festlegung betrifft vor allem den VFR-Verkehr auf niedrigen Höhen – dazu zählen Motorflugzeuge, Ultraleichtflugzeuge, Hubschrauber, aber auch Segelflugzeuge im Küstenbereich. Insbesondere Schul- und Übungsflüge sowie maritime Streckenplanungen zwischen Nord- und Ostseeküste müssen die neuen Luftraumstrukturen in der Flugvorbereitung berücksichtigen.

Piloten werden dringend aufgefordert, die betroffenen Bereiche zu meiden. Aktuelle Informationen über den Status der Gefahrengebiete erhalten sie über den Fluginformationsdienst Langen auf den Frequenzen 125,100 MHz und 132,650 MHz. Eine Kontaktaufnahme vor Durchquerung der Region ist obligatorisch.

Einordnung: Warum BVLOS ein Sicherheitsthema ist

BVLOS-Flüge gelten als Schlüsseltechnologie für zahlreiche zukunftsweisende Anwendungen: Logistik, Offshore-Wartung, Umweltüberwachung und Notfallversorgung. Sie ermöglichen Reichweiten und Flugprofile, die mit der klassischen Sichtsteuerung nicht erreichbar sind.

Doch sie bergen auch Risiken:

  • Keine direkte Ausweichmöglichkeit durch den Drohnenpiloten
  • Verzögerte Reaktionszeiten bei Signalverlust
  • Gefahr für bemannte Flugzeuge bei fehlender Integration in den Luftraum

Deshalb sind spezielle Lufträume, wie die jetzt eingerichteten Gefahrengebiete, für sichere Tests und Einsätze dieser Systeme unerlässlich – gleichzeitig jedoch eine Herausforderung für den übrigen Luftverkehr.

Piloten sollten sich regelmäßig über aktuelle AIP SUPs und NOTAMs informieren, um Kollisionen zu vermeiden und rechtssicher unterwegs zu sein.


Quellverweise:
NFL (der Link erfordert ein Abo bei Eisenschmidt)

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