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Update: Neue Regelung: US-Adresse für Inhaber von FAA-Pilotenlizenzen

Zuletzt aktualisiert am 8. Dezember 2024
Die Federal Aviation Administration (FAA) hat eine wichtige Änderung für alle Inhaber von FAA-Pilotenlizenzen angekündigt: Bis spätestens 7. Juli 2025 müssen alle Lizenzinhaber der FAA eine postalische Adresse in den Vereinigten Staaten angeben. Für neu ausgestellte Lizenzen gilt diese Regelung bereits ab dem 6. Januar 2025. Diese Anforderung wurde eingeführt, um die Kommunikation zwischen Lizenzinhabern und der FAA zu vereinfachen und zu standardisieren, insbesondere in rechtlichen und administrativen Angelegenheiten.

Optionen für die US-Adresse

Da viele ausländische FAA-Lizenzinhaber keine eigene Adresse in den USA besitzen, hat sich bereits ein Markt für Dienstleister entwickelt, die die Bereitstellung einer US-Adresse als Service anbieten. Zwei prominente Anbieter sind:

  • Qualit Air: Dieser Anbieter bietet einen Rabatt von 15 % für Mitglieder der AOPA (Aircraft Owners and Pilots Association).
  • Valiair: Ein weiterer spezialisierter Dienstleister mit einem vergleichbaren Angebot.

Diese Anbieter agieren als sogenannte „Agents for Service“, was bedeutet, dass sie als offizielle Kontaktstelle zwischen der FAA und dem Lizenzinhaber fungieren. Sie nehmen offizielle Mitteilungen entgegen und leiten diese an den jeweiligen Piloten weiter.

Neue Plattform: „U.S. Agent for Service System“ (USAS)

Zur Verwaltung und Registrierung der Adressen wird die FAA ein neues Online-Tool einführen, das sogenannte „U.S. Agent for Service System“ (USAS). Dieses System soll es Lizenzinhabern ermöglichen, die Informationen über ihren gewählten Dienstleister direkt und unkompliziert an die FAA weiterzugeben.

Aktuell ist die USAS-Plattform noch nicht live, aber die FAA hat angekündigt, dass die Dateneingabe in Kürze möglich sein wird. Das neue System soll eine zentrale Anlaufstelle für die Registrierung von Adressen und die Aktualisierung von Kontaktdaten bieten.

Rechtliche Hinweise und weitere Informationen

Die Details zu dieser Regelung und den entsprechenden Verfahren hat die FAA im Advisory Circular AC 3-1 veröffentlicht. Dieser Leitfaden enthält genaue Anweisungen zur Einhaltung der Anforderungen und beschreibt die Rolle des „Agent for Service“.

Zusätzlich betont die FAA, dass diese Maßnahme dazu dient, sicherzustellen, dass alle Piloten rechtzeitig über wichtige Änderungen und Verpflichtungen informiert werden können, etwa im Zusammenhang mit rechtlichen Fragen oder der Lizenzverlängerung.

Auswirkungen auf Piloten außerhalb der USA

Für viele ausländische Piloten, die eine FAA-Lizenz besitzen, stellt diese neue Regelung eine Herausforderung dar, da die Einrichtung einer US-Adresse zusätzliche Kosten und Verwaltungsaufwand bedeuten kann. Allerdings bieten die neu entstandenen Dienstleistungen eine praktikable Lösung, die eine rechtzeitige Erfüllung der Anforderungen sicherstellt.

Ausblick

Die Einführung des USAS-Systems markiert einen weiteren Schritt in Richtung Digitalisierung und Vereinfachung von Verwaltungsprozessen in der Luftfahrt. Es bleibt abzuwarten, wie gut das neue System angenommen wird und welche Erfahrungen Piloten und Dienstleister bei der Umsetzung sammeln werden. Die FAA plant, regelmäßig über Updates und Verbesserungen zu informieren, um die Umsetzung dieser Regelung so reibungslos wie möglich zu gestalten.

Für weitere Informationen und Updates zur USAS-Plattform empfiehlt sich ein regelmäßiger Blick auf die offizielle Webseite der FAA sowie die Newsletter der AOPA.


Quellverweise:
AOPA

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