Lufttüchtigkeitsanweisungen als zentrales Sicherheitsinstrument
Im internationalen Luftverkehrssystem spielen sogenannte Airworthiness Directives – auf Deutsch Lufttüchtigkeitsanweisungen – eine zentrale Rolle für die technische Sicherheit von Luftfahrzeugen. Sie werden immer dann veröffentlicht, wenn bei einem bestimmten Luftfahrzeugmuster, einem Triebwerk, einem Propeller oder einer Komponente ein potenzielles Sicherheitsproblem erkannt wird.
Solche Probleme können unterschiedliche Ursachen haben. In vielen Fällen handelt es sich um konstruktive Schwachstellen, die erst nach längerer Betriebserfahrung erkannt werden. In anderen Fällen führen Materialermüdung, fehlerhafte Bauteile oder bestimmte Wartungsprobleme zu sicherheitsrelevanten Erkenntnissen.
Wird ein entsprechendes Risiko identifiziert, veröffentlicht die zuständige Luftfahrtbehörde eine Lufttüchtigkeitsanweisung. Diese enthält verbindliche Vorgaben, welche Maßnahmen durchzuführen sind und innerhalb welcher Fristen dies geschehen muss. Typische Maßnahmen können zusätzliche Inspektionen, Austausch bestimmter Bauteile oder strukturelle Modifikationen sein.
Europäische Regelungen haben das Verfahren verändert
Mit der zunehmenden Harmonisierung der europäischen Luftfahrtregulierung hat sich auch der Umgang mit Lufttüchtigkeitsanweisungen verändert. Maßgeblich hierfür ist die europäische Grundverordnung für die Luftfahrt, die heute die zentrale rechtliche Grundlage für die Regulierung der zivilen Luftfahrt in der Europäischen Union bildet.
Seit einer Änderung der deutschen Betriebsordnung für Luftfahrtgerät im Jahr 2013 gelten Lufttüchtigkeitsanweisungen der Europäischen Agentur für Flugsicherheit – der EASA – unmittelbar auch in Deutschland. Das bedeutet, dass eine zusätzliche Umsetzung oder Veröffentlichung durch das Luftfahrt-Bundesamt nicht mehr erforderlich ist.
Früher war dies anders. Nationale Behörden mussten entsprechende Anweisungen zunächst in nationales Recht überführen, bevor sie für Betreiber verbindlich wurden. Diese zusätzliche administrative Ebene entfiel mit der Reform.
Heute gilt: Sobald die EASA eine Airworthiness Directive veröffentlicht, ist diese automatisch auch für betroffene Luftfahrzeuge in Deutschland verbindlich.
Übernahme ausländischer Lufttüchtigkeitsanweisungen
Neben eigenen Anweisungen übernimmt die EASA auch Lufttüchtigkeitsanweisungen anderer Luftfahrtbehörden. Dies betrifft vor allem Muster, die ursprünglich von Behörden außerhalb Europas zertifiziert wurden, etwa von der US-amerikanischen FAA oder der britischen Civil Aviation Authority.
Wird eine solche Anweisung von der EASA offiziell übernommen, gilt sie ebenfalls automatisch im europäischen Rechtsraum. Damit wird sichergestellt, dass Sicherheitsmaßnahmen weltweit möglichst einheitlich umgesetzt werden.
Für Betreiber bedeutet das, dass sie sich nicht nur über europäische Veröffentlichungen informieren müssen, sondern auch über solche Anweisungen, die von anderen Behörden stammen und durch die EASA übernommen wurden.
Rolle des Luftfahrt-Bundesamts
Obwohl EASA-Anweisungen direkt gültig sind, spielt das Luftfahrt-Bundesamt weiterhin eine wichtige Rolle im System der Lufttüchtigkeitsüberwachung.
Zum einen veröffentlicht das LBA weiterhin Informationen über neue Lufttüchtigkeitsanweisungen in den sogenannten Nachrichten für Luftfahrer. Diese Veröffentlichungen dienen allerdings nur der Information und stellen keinen eigenen Verwaltungsakt dar.
Zum anderen bleibt das LBA für Luftfahrzeuge zuständig, die nicht unter die europäischen Regelungen fallen. Dazu gehören beispielsweise bestimmte nationale Luftfahrzeugkategorien oder Spezialmuster, deren Zulassung nicht von der EASA betreut wird.
In solchen Fällen kann das Luftfahrt-Bundesamt selbst Lufttüchtigkeitsanweisungen herausgeben. Diese werden ebenfalls über die Nachrichten für Luftfahrer veröffentlicht und sind für die betroffenen Luftfahrzeuge verbindlich.
Darüber hinaus behält sich das LBA das Recht vor, bei besonderen Sicherheitsproblemen ergänzende oder abweichende Maßnahmen anzuordnen, selbst wenn bereits eine EASA-Anweisung existiert.
Veröffentlichung und Informationsquellen
Die eigentlichen Lufttüchtigkeitsanweisungen der EASA werden auf der Internetseite der Agentur veröffentlicht. Dort können Betreiber und Wartungsbetriebe jederzeit den aktuellen Stand der Airworthiness Directives einsehen.
Zusätzlich stellt auch das Luftfahrt-Bundesamt entsprechende Informationen online bereit. Dabei wird häufig eine nationale Referenznummer vergeben, um eine bessere Zuordnung innerhalb der deutschen Dokumentationssysteme zu ermöglichen.
Wichtig ist dabei: Diese nationale Nummer hat lediglich informativen Charakter. Die rechtliche Verbindlichkeit ergibt sich ausschließlich aus der ursprünglichen Veröffentlichung durch die EASA.
Dringende Lufttüchtigkeitsanweisungen
Besondere Aufmerksamkeit gilt sogenannten Emergency Airworthiness Directives. Dabei handelt es sich um besonders dringende Lufttüchtigkeitsanweisungen, bei denen ein unmittelbares Sicherheitsrisiko besteht.
In solchen Fällen werden Luftfahrzeughalter zusätzlich direkt informiert, häufig auch per Post. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die zuständigen Behörden über aktuelle Halterdaten verfügen.
Deshalb sind Halter verpflichtet, Änderungen ihrer Anschrift unverzüglich beim Luftfahrt-Bundesamt zu melden. Diese Verpflichtung ergibt sich aus der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung und dient unter anderem dazu, sicherzustellen, dass sicherheitsrelevante Informationen schnell zugestellt werden können.
Verantwortung für die Umsetzung
Die Verantwortung für die fristgerechte Umsetzung von Lufttüchtigkeitsanweisungen liegt grundsätzlich beim Luftfahrzeughalter beziehungsweise beim Betreiber.
Je nach Organisationsstruktur kann diese Aufgabe auch durch eine sogenannte Continuing Airworthiness Management Organisation übernommen werden. Solche Organisationen kümmern sich professionell um die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit eines Luftfahrzeugs.
Wird eine vorgeschriebene Maßnahme nicht innerhalb der vorgegebenen Frist durchgeführt, gilt das Luftfahrzeug automatisch als nicht lufttüchtig. In diesem Zustand darf es nicht mehr betrieben werden.
Auch die Ausstellung oder Verlängerung eines Lufttüchtigkeitszeugnisses ist dann nicht möglich.
Dokumentationspflichten für Betreiber
Ein zentraler Bestandteil des Systems ist die Dokumentation aller Lufttüchtigkeitsanweisungen. Für jedes Luftfahrzeug muss eine Übersicht geführt werden, aus der der aktuelle Status aller relevanten Airworthiness Directives hervorgeht.
Diese Übersicht muss sämtliche betroffenen Komponenten umfassen, also auch Triebwerke, Propeller und andere wichtige Bauteile.
Selbst Lufttüchtigkeitsanweisungen, die sich letztlich als nicht anwendbar herausstellen, müssen dokumentiert werden. In solchen Fällen wird beispielsweise vermerkt, dass das betroffene Bauteil oder die Seriennummer im konkreten Luftfahrzeug nicht vorhanden ist.
Ist eine Lufttüchtigkeitsanweisung tatsächlich relevant, muss die Durchführung der geforderten Maßnahmen dokumentiert werden. Dazu gehören Datum, Betriebsstunden oder gegebenenfalls die Anzahl der Landungen zum Zeitpunkt der Umsetzung.
Kontrolle durch Luftfahrtbehörden
Die ordnungsgemäße Dokumentation kann jederzeit von den zuständigen Behörden überprüft werden. Dies geschieht häufig im Rahmen sogenannter ACAM-Inspektionen.
Dabei handelt es sich um Programme zur Überwachung der kontinuierlichen Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen. Prüfer kontrollieren unter anderem, ob alle relevanten Lufttüchtigkeitsanweisungen korrekt dokumentiert und fristgerecht umgesetzt wurden.
Für Halter, die die Verwaltung der Lufttüchtigkeit selbst übernehmen und nicht mit einer spezialisierten Organisation zusammenarbeiten, stellt das Luftfahrt-Bundesamt auf seiner Internetseite Beispiele und Hinweise zur Führung solcher Übersichten bereit.
Ein komplexes, aber unverzichtbares System
Auch wenn Lufttüchtigkeitsanweisungen für Halter und Betreiber mit zusätzlichem Aufwand verbunden sind, bilden sie einen wesentlichen Bestandteil des globalen Sicherheitsnetzes der Luftfahrt.
Durch die systematische Analyse technischer Probleme und die schnelle Umsetzung entsprechender Maßnahmen wird sichergestellt, dass Sicherheitsrisiken möglichst früh erkannt und beseitigt werden.
Das heute europaweit harmonisierte Verfahren sorgt dafür, dass solche Maßnahmen schnell und einheitlich umgesetzt werden können – unabhängig davon, in welchem Land ein Luftfahrzeug betrieben wird.
Damit tragen Lufttüchtigkeitsanweisungen entscheidend dazu bei, dass die zivile Luftfahrt weiterhin zu den sichersten Verkehrssystemen der Welt gehört.
Quellverweise:
NFL (der Link erfordert ein Abo bei Eisenschmidt)
