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NFL 2026-1-4035 – Visual Departure: Neue Regeln für Sichtabflüge nach IFR

Zuletzt aktualisiert am 16. August 2026
Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung hat die deutschen Regeln für sogenannte Visual Departures neu veröffentlicht. Dabei handelt es sich um IFR-Abflüge, bei denen ein Pilot unter Sichtbedingungen ganz oder teilweise von einem veröffentlichten Instrumentenabflugverfahren abweichen darf. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Pilot bis zu einer festgelegten Höhe Erdsicht halten und selbst für die Hindernisfreiheit sorgen kann. Die neue NfL 2026-1-4035 ersetzt die bisherige Regelung aus dem Jahr 2025 und gilt grundsätzlich an allen deutschen IFR-Flugplätzen. An mehreren großen Flughäfen bestehen jedoch Einschränkungen.

Was ist ein Visual Departure?

Ein Visual Departure ist kein VFR-Flug. Das Flugzeug startet weiterhin nach Instrumentenflugregeln und besitzt eine IFR-Freigabe.

Der Unterschied besteht darin, dass der Pilot während des ersten Teils des Abfluges nicht zwingend einem veröffentlichten Instrument Departure Procedure folgen muss. Stattdessen kann ATC beispielsweise einen direkten Kurs oder einen direkten Flug zu einem Wegpunkt freigeben.

Voraussetzung ist, dass der Pilot dabei Sichtkontakt zur Erdoberfläche hält.

Eine typische Freigabe könnte beispielsweise lauten:

„Visual Departure Runway 05 approved, turn right direct WRB, maintain visual reference until passing 3500 feet.“

Der Pilot darf damit nach dem Start direkt zum genannten Wegpunkt drehen, muss aber bis 3.500 Fuß die erforderliche Sichtreferenz behalten.

Pilot übernimmt die Hindernisfreiheit

Der wichtigste Unterschied zu einem klassischen IFR-Abflug liegt bei der Verantwortung für Hindernisse.

Bei einem veröffentlichten Instrumentenabflugverfahren sind Hindernisfreiheit und erforderliche Steiggradienten Bestandteil der Verfahrensplanung.

Beim Visual Departure übernimmt dagegen der Pilot selbst die Verantwortung für die Hindernisfreiheit bis zu der in der Freigabe festgelegten Höhe.

ATC bleibt weiterhin für die Verkehrsführung und – entsprechend der jeweiligen Luftraumklasse – für die erforderliche Staffelung gegenüber anderem Verkehr zuständig.

Der Pilot übernimmt also nicht plötzlich die gesamte Verantwortung für den Verkehr, sondern speziell die sichere Navigation gegenüber Gelände und Hindernissen.

Nur bei ausreichendem Wetter und am Tag

Ein Visual Departure darf ausschließlich am Tag durchgeführt werden.

Außerdem müssen Wolkenuntergrenze und Bodensicht so gut sein, dass der Pilot die erforderliche Sichtreferenz während des Starts und anschließenden Steigfluges zuverlässig aufrechterhalten kann.

Diese Voraussetzung muss mindestens bis zur jeweiligen Sektormindesthöhe, der Minimum Sector Altitude beziehungsweise MSA, gegeben sein.

Verschwindet die notwendige Erdsicht bereits kurz nach dem Start, wäre genau die Voraussetzung verloren, auf der das Verfahren basiert.

Pilot kann das Verfahren anfordern

Ein Visual Departure kann vom Piloten selbst beantragt werden.

Alternativ kann ATC das Verfahren bereits vor dem Start anbieten. In diesem Fall akzeptiert der Pilot es durch das Zurücklesen der entsprechenden Flugverkehrskontrollfreigabe.

Piloten sollten eine solche Freigabe jedoch nur akzeptieren, wenn sie mit dem Gelände, den Hindernissen und den aktuellen Sichtbedingungen ausreichend vertraut sind.

Insbesondere an unbekannten Flugplätzen kann ein veröffentlichtes IFR-Abflugverfahren die deutlich komfortablere Variante sein.

Warum Visual Departures sinnvoll sein können

Der Vorteil liegt vor allem in einer direkteren Flugführung.

Ein Instrumentenabflugverfahren kann zunächst mehrere Wegpunkte, Kurse und Höhenbeschränkungen vorsehen, obwohl das Flugzeug anschließend ohnehin in eine andere Richtung weiterfliegen soll.

Bei gutem Wetter kann ATC mit einem Visual Departure beispielsweise bereits unmittelbar nach dem Start einen Direktflug zum ersten sinnvollen Streckenpunkt ermöglichen.

Für Piloten bedeutet das häufig:

  • kürzere Flugstrecken,
  • weniger Flugzeit,
  • geringeren Kraftstoffverbrauch,
  • weniger komplexe Abflugverfahren,
  • und eine schnellere Integration in den Streckenflug.

Gerade bei kleineren IFR-Flugzeugen kann dies einen spürbaren Unterschied machen.

Grundsätzlich an allen deutschen IFR-Flugplätzen möglich

Die neue Bekanntmachung stellt klar, dass Visual Departures grundsätzlich an allen deutschen Flugplätzen mit IFR-Zulassung möglich sind.

Allerdings können örtliche Einschränkungen bestehen, insbesondere aus Gründen des Lärmschutzes.

An mehreren Verkehrsflughäfen dürfen Visual Departures deshalb nur von bestimmten Luftfahrzeuggruppen durchgeführt werden.

Einschränkungen an großen Flughäfen

Für zahlreiche deutsche Flughäfen enthält die NfL konkrete Beschränkungen.

In Dortmund, Düsseldorf, Köln/Bonn, Lübeck, Mönchengladbach, Weeze und Stuttgart sind Visual Departures beispielsweise im Wesentlichen auf Propellerflugzeuge bis 5,7 Tonnen MTOW begrenzt.

Am BER sind sie für maximal zweimotorige Propellerflugzeuge, die DHC-7 sowie Hubschrauber zulässig.

In Frankfurt gilt eine vergleichbare Beschränkung für die Pisten 25L und 25C.

Hannover erlaubt dagegen neben Propellerflugzeugen auch Strahlflugzeuge bis 20 Tonnen MTOW.

Am Flughafen Saarbrücken sind Visual Departures auf Piste 27 sogar für alle Luftfahrzeuge zulässig.

Für Piloten bleibt deshalb ein Blick in die aktuellen AIP-Veröffentlichungen und NOTAMs unverzichtbar.

Ausnahmen bei besonderen Situationen

Interessant sind die Ausnahmen von den örtlichen Beschränkungen.

Diese gelten unter anderem nicht, wenn eine für den normalen Instrumentenabflug benötigte Navigationshilfe ungeplant ausfällt oder kein veröffentlichtes Instrumentenabflugverfahren für die betreffende Piste verfügbar ist.

Auch bei signifikantem Wetter im Abflugbereich, beispielsweise einem Gewitter, kann ein Visual Departure trotz ansonsten bestehender örtlicher Einschränkungen möglich werden.

Damit erhält ATC zusätzliche Flexibilität, um Verkehr sicher um problematische Bereiche herumzuführen.

Visual Departure nicht mit VFR verwechseln

Für Piloten ist besonders wichtig, den Visual Departure nicht mit einem Wechsel zu VFR zu verwechseln.

Der Flug bleibt IFR.

Flugplan, ATC-Freigabe und IFR-Verkehrsführung bestehen weiter. Der Pilot bekommt lediglich für einen Teil des Abfluges die Möglichkeit, seine Flugbahn unter Sichtreferenz flexibler zu gestalten.

Sobald die in der Freigabe genannte Höhe oder der entsprechende Punkt erreicht ist, läuft der Flug entsprechend der weiteren ATC-Freigabe normal unter IFR weiter.

Fazit

Die neue NfL 2026-1-4035 schafft klare Rahmenbedingungen für Visual Departures in Deutschland.

Das Verfahren kann IFR-Abflüge bei gutem Wetter deutlich vereinfachen und direktere Flugwege ermöglichen. Gleichzeitig verändert sich jedoch eine entscheidende Verantwortung: Bis zur angegebenen Höhe muss der Pilot selbst für ausreichende Hindernisfreiheit sorgen und die notwendige Erdsicht aufrechterhalten.

Wer einen Visual Departure akzeptiert, sollte deshalb genau wissen, welche Route er fliegt und welches Gelände sich im Abflugbereich befindet. Richtig eingesetzt ist das Verfahren eine praktische Möglichkeit, IFR-Betrieb und visuelle Flugführung sinnvoll miteinander zu verbinden.


Quellverweise:
NFL

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