Geltungsbereich und rechtlicher Rahmen
Die neue Bekanntmachung regelt die Durchführung von Verfahren bei geringer Sicht sowie den Schutz von ILS-Anlagen an großen deutschen Verkehrsflughäfen, darunter Berlin Brandenburg, Frankfurt Main, München, Düsseldorf, Hamburg, Köln/Bonn und weitere internationale Standorte.
Rechtsgrundlage ist § 31 Abs. 3 LuftVO. Die Regelung tritt am 19. März 2026 in Kraft und ersetzt eine vorherige Bekanntmachung.
Die Veröffentlichung ist insbesondere für IFR-Piloten relevant, da sie detailliert festlegt:
- ab welchen Sicht- und Wolkenuntergrenzen LVP greifen
- wie ILS-Schutzzonen freigehalten werden
- wann Anflugverfahren zurückgestuft werden
- unter welchen Bedingungen Autoland zulässig ist
- wie Guided Take-off angewandt werden darf
Wann greifen Low Visibility Procedures?
Low Visibility Operations (LVO) betreffen Anflüge und Starts bei:
- RVR unter 550 m
- Entscheidungshöhen unter 200 ft
- Rollbewegungen bei RVR unter 550 m
Bemerkenswert ist, dass die Verfahren zur Stabilisierung des Betriebs bereits ab einer RVR von 600 m angewendet werden können. Das bedeutet: LVP kann beginnen, bevor die klassischen CAT-II/III-Minima tatsächlich erreicht sind.
Bei einer RVR von ≤ 1000 m und/oder einer Hauptwolkenuntergrenze ≤ 300 ft werden vorbereitende Maßnahmen aktiviert, etwa:
- Schnellbereitschaft der Notstromversorgung
- Freihaltung der Sensitive und Critical Areas
- technische Vorbereitungen der Beleuchtungssysteme
Sinkt die RVR auf ≤ 600 m und/oder die Hauptwolkenuntergrenze unter 200 ft, werden operative Maßnahmen umgesetzt, darunter das Einschalten von:
- Pistenmittellinienbefeuerung
- roten Seitenreihen-Kurzbarren
- Rollbahnmittellinienbefeuerung
- Haltebalken
Schutz von Sensitive und Critical Areas
Ein zentraler Bestandteil der Regelung ist der Schutz der ILS-Anlagensignale. Bei Sichten unter 1500 m oder einer Wolkenuntergrenze unter 400 ft wird zwischen anfliegenden und anderen Luftfahrzeugen so gestaffelt, dass ILS-Signale nicht durch rollende oder startende Flugzeuge gestört werden, sobald sich ein anfliegendes Luftfahrzeug innerhalb von 2 NM zur Schwelle befindet.
Die Critical Area ist grundsätzlich freizuhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen rollende Luftfahrzeuge diese kurzfristig kreuzen, jedoch nur mit vorheriger Information an den anfliegenden Verkehr („EXPECT SHORT-TIME ILS INTERFERENCE“) und ohne Verzögerung.
Bei Anwendung von LVP muss die Critical Area spätestens frei sein, wenn sich das nächste Luftfahrzeug im Endanflug 4 NM vor dem Aufsetzpunkt befindet – andernfalls wird ein Fehlanflug angewiesen.
Guided Take-off: Strenge Bedingungen
Das Verfahren „Guided Take-off“ erlaubt Starts bei RVR ≤ 125 m, jedoch nicht unter 75 m. Es setzt eine instrumentengestützte Führung über den ILS-Landekurssender voraus.
Die Nutzung ist nur zulässig, wenn:
- alle RVR-Messstellen verfügbar sind
- mindestens eine RVR zwischen 125, 100 oder 75 m liegt
- kein Messwert unter 75 m liegt
- keine relevanten Systemstörungen vorliegen
Eine besondere Freigabe wird nicht erteilt; die Verantwortung für die Zulässigkeit liegt beim Luftfahrtunternehmen beziehungsweise der Besatzung.
Wichtig: Guided Take-off mit GBAS-Unterstützung ist ausdrücklich nicht zugelassen.
Rückstufung von Anflugverfahren
Ein besonders praxisrelevanter Teil der Bekanntmachung sind die detaillierten Rückstufungskriterien.
Beispiele:
- Ausfall des Reservesenders eines CAT-III-ILS führt zur Rückstufung auf CAT II.
- Ausfall von RVR-Messstellen kann Guided Take-off unzulässig machen.
- Ausfall der kompletten Pistenbefeuerung führt bei Nacht zur Schließung der Bahn.
- Ausfall von Voreinflugzeichen ohne Positionsäquivalent führt zur Rückstufung auf ein anderes Instrumentenanflugverfahren.
Bemerkenswert ist, dass nicht jeder technische Ausfall automatisch eine Rückstufung bedeutet. Teilweise bleibt es Aufgabe des Luftfahrtunternehmens, die Auswirkungen auf den Flugbetrieb zu bewerten.
Autoland: Klar definierte Voraussetzungen
Automatische Landungen sind nur zulässig, wenn:
- LVP mit CAT II oder CAT III offiziell in Betrieb gemeldet wurden
- keine technischen Einschränkungen veröffentlicht sind
- oder ein Übungsanflug unter entsprechenden Bedingungen genehmigt wurde
Ein ILS der Kategorie CAT I ist grundsätzlich nicht für Autoland geeignet.
Sollte ein ILS trotz LVP ausnahmsweise nicht für Autoland nutzbar sein, erfolgt eine explizite Information an den Verkehr („ILS SIGNAL NOT USABLE FOR AUTOLAND“).
Neue Verfahren bei reduzierten Sichtbedingungen Stufe 3
Zusätzlich wurden Verfahren für Rollbewegungen bei Sichtweiten von 300 m oder weniger eingeführt beziehungsweise erweitert.
Hier gelten:
- 150 m Längsstaffelung auf Rollbahnen
- Überwachung per Bodenlagedarstellungssystem, Sensorschleifen oder Leitfahrzeug
- Begrenzung auf einzelne Luftfahrzeuge pro Rollfeldabschnitt
Diese Verfahren sind bereits an den meisten großen Flughäfen in Kraft und werden im April 2026 auch an weiteren Standorten wirksam.
Bedeutung für die Allgemeine Luftfahrt
Für klassische GA-IFR-Piloten mit Kolben- oder Turbopropflugzeugen sind CAT-II/III-Minima meist nicht relevant. Dennoch betreffen die Regelungen:
- mögliche Verzögerungen im Anflug
- veränderte Staffelungen
- Haltebalkenregelungen
- temporäre Rückstufungen von Verfahren
- Rollbeschränkungen bei schlechter Sicht
Insbesondere bei Business Aviation oder bei Schulungsflügen mit CAT-II/III-Training sind die präzisierten Verfahren von Bedeutung.
Auch die Klarstellung, dass die Einleitung eines ILS-Anfluges nicht von den individuellen Wetterminima des Luftfahrzeugführers abhängt, ist operativ relevant.
Fazit
Mit der neuen Bekanntmachung schafft die DFS mehr Transparenz und Standardisierung im Bereich der Low Visibility Operations. Die Regelungen konkretisieren Schutzmechanismen für ILS-Anlagen, definieren klare Rückstufungskriterien und präzisieren die Bedingungen für Autoland und Guided Take-off.
Für die Allgemeine Luftfahrt bedeutet dies keine grundlegende Verschärfung, wohl aber eine höhere Systemklarheit. Wer IFR in Deutschland fliegt – insbesondere an großen Verkehrsflughäfen – sollte die neuen Details kennen. Ab dem 19. März 2026 gelten sie verbindlich.
Quellverweise:
NFL (der Link erfordert ein Abo bei Eisenschmidt)
