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NFL 2025-1-3750 und 3751 – Vorübergehende Flugbeschränkungen und RMZ/TMZ in Freiburg: Was Piloten im Januar 2026 erwartet

Zuletzt aktualisiert am 18. Januar 2026
Am 22. Januar 2026 kommt es im südwestdeutschen Luftraum zu umfangreichen temporären Einschränkungen für den Luftverkehr. Anlass ist ein UEFA-Europa-League-Spiel in Freiburg, bei dem Maßnahmen zur Luftraumsicherung vorgesehen sind. Zu diesem Zweck werden ein Gebiet mit Flugbeschränkungen (ED-R „Freiburg“) sowie eine kombinierte Radio- und Transponderpflichtzone (RMZ/TMZ „Freiburg“) eingerichtet. Die Maßnahmen betreffen sowohl bemannte als auch unbemannte Luftfahrzeuge. Der folgende Beitrag erklärt die Hintergründe, Abgrenzungen, zeitlichen Gültigkeiten und praktischen Folgen für die Allgemeine Luftfahrt.

Hintergrund der Luftraumsicherungsmaßnahmen

Großveranstaltungen mit internationalem Bezug führen in Deutschland regelmäßig zu temporären Luftraumregelungen, um Sicherheitsrisiken zu minimieren und behördliche Einsatzabläufe zu unterstützen. Insbesondere Sportereignisse in Fußballstadien erfordern eine koordinierte Zusammenarbeit zwischen Polizei, Luftfahrtbehörden und Flugsicherung. Für das Europa-League-Spiel in Freiburg wurde ein solcher Mechanismus aktiviert. Grundlage für die Festlegungen bilden jeweils die entsprechenden Paragrafen der Luftverkehrs-Ordnung.

ED-R „Freiburg“: Gebiet mit Flugbeschränkungen

Kernstück der Maßnahmen ist die Einrichtung eines Flugbeschränkungsgebiets, das für den Zeitraum der Veranstaltung für den allgemeinen Luftverkehr gesperrt wird. Die wichtigsten Merkmale:

Räumliche Ausdehnung

Das Gebiet wird als Kreis mit einem Radius von 3 NM um einen festgelegten Koordinatenpunkt definiert. Dieser Bereich schließt das Stadtgebiet Freiburg sowie das Stadionumfeld ein.

Vertikale Begrenzung

Die Beschränkung gilt vom Boden (GND) bis Flugfläche 100. Somit sind auch Hubschrauber- und Ultraleichtflüge sowie unbemannte Systeme einbezogen.

Zeitliche Wirksamkeit

Die Sperrung ist am 22. Januar 2026 von 14:45 UTC bis 22:00 UTC vorgesehen und deckt damit Anreise, Veranstaltung und Abreisephase ab.

Art der Beschränkungen

In diesem Gebiet sind sämtliche Flüge untersagt, einschließlich der Nutzung von Drohnen und Flugmodellen. Zugelassen bleiben nur:

  • Einsatzflüge von Polizei, Bundeswehr und Bundespolizei
  • Flüge im Rettungs- und Katastrophenschutz
  • Ambulanzflüge
  • bestimmte staatliche Sonderflüge im Zusammenhang mit der Veranstaltung
  • IFR-Flüge, sofern sie Sicherheitsstandards gemäß internationalen Regelwerken erfüllen

Besondere Betriebszwecke wie Trainings-, Foto- oder Vermessungsflüge sind ausdrücklich ausgeschlossen. Genehmigungspflichtige VFR-Durchflüge gibt es nicht; Durchfluggenehmigungen werden nicht erteilt.

Verstöße gegen diese Beschränkungen werden strafrechtlich verfolgt, da es sich um eine Maßnahme der Gefahrenabwehr handelt.

RMZ/TMZ „Freiburg“: Funk- und Transponderpflicht im erweiterten Umfeld

Parallel zur Sperrzone wird ein großflächiger Luftraumbereich mit Funk- und Transponderpflicht eingerichtet. Dieses Gebiet dient der Luftraumüberwachung und ist außerhalb des ED-R gelegen.

Räumliche Ausdehnung

Der definierte Bereich beschreibt einen Kreisbogen mit 12 NM Radius um denselben Referenzpunkt und verläuft teilweise entlang der deutsch-französischen Grenze. Die Kombination ermöglicht eine Überwachung des erweiterten Verkehrsraums im Oberrheingebiet.

Vertikale Begrenzung

Auch hier reicht der Wirksamkeitsbereich von GND bis FL100.

Zeitliche Wirksamkeit

Die RMZ/TMZ gilt im selben Zeitfenster wie die ED-R und ergänzt diese operativ.

Anforderungen an VFR-Flüge

Luftfahrzeuge müssen:

  • Funkkontakt zu POLICE INFO aufbauen
  • den Transpondercode A3773 aussenden (oder Alternativcode bei Zuweisung)
  • vor Einflug eine Erstmeldung abgeben
  • während des Aufenthalts Hörbereitschaft aufrechterhalten
  • den Ausflug melden

Flüge nach IFR sind hiervon nicht betroffen, da sie ohnehin einem anderen Verkehrsfluss folgen.

Ausgenommen sind außerdem Rettungs- und Polizeiflüge, Ambulanzflüge und bestimmte staatliche Einsatzmissionen. Flugmodelle und Drohnen sind lediglich bis 120 m über Grund ausgenommen.

Auswirkungen auf die Allgemeine Luftfahrt

Für Pilotinnen und Piloten ergeben sich mehrere praktische Konsequenzen:

  • VFR-Rundflüge, Charter- und Privatflüge müssen im Vorfeld geplant werden, um ED-R und RMZ/TMZ zu berücksichtigen.
  • Einflug ohne Funkkontakt oder ohne Transponderbetrieb ist nicht gestattet, was vor allem ältere Flugzeuge ohne Mode-A/C/S-Transponder betrifft.
  • Flugschulen sollten den Bereich während des Zeitfensters meiden, da Schul- und Trainingsflüge nicht berechtigt sind.
  • Unbemannte Flugbetriebe sind sowohl im Sperrgebiet als auch im erweiterten Überwachungsbereich praktisch ausgeschlossen.

Für internationale Verkehrspiloten und IFR-Maschinen bleibt der Verkehr in oberen Höhen möglich, sofern die Sicherheitsstandards erfüllt werden.


Quellverweise:
NFL (der Link erfordert ein Abo bei Eisenschmidt)

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