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NFL 2025-1-3626 – Vorübergehendes Flugbeschränkungsgebiet „ED-R Mahlwinkel“ im Oktober 2025

Zuletzt aktualisiert am 4. Oktober 2025
Das Bundesministerium für Verkehr hat für den Zeitraum vom 21. bis 23. Oktober 2025 ein temporäres Flugbeschränkungsgebiet im Fluginformationsgebiet Bremen eingerichtet. Das Gebiet trägt die Bezeichnung „ED-R Mahlwinkel“ und betrifft alle Flüge vom Boden bis 7.000 Fuß. Ziel ist es, besondere militärische Aktivitäten abzusichern. Für zivile Piloten bedeutet dies, dass der Luftraum in diesem Zeitraum gesperrt ist – nur bestimmte staatliche oder sicherheitsrelevante Flüge sind zugelassen.

Hintergrund und Rechtsgrundlage

Die Einrichtung von Flugbeschränkungsgebieten erfolgt in Deutschland auf Grundlage von § 17 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO). Diese gibt dem Bundesministerium für Verkehr die Befugnis, aus Sicherheits- oder Schutzgründen zeitlich begrenzte Sperrzonen im Luftraum festzulegen. Im Fall von „ED-R Mahlwinkel“ dient die Maßnahme der Durchführung militärischer Übungen oder Erprobungen, die im Raum Sachsen-Anhalt stattfinden.

Ausdehnung des gesperrten Luftraums

Das Flugbeschränkungsgebiet „ED-R Mahlwinkel“ ist klar definiert:

  • Seitliche Begrenzung: Kreis mit einem Radius von 7 nautischen Meilen um die Koordinaten 52°22’52“ N und 11°49’21“ O, mit Ausnahme von Anteilen des bestehenden Gebiets ED-R 74.
  • Vertikale Begrenzung: Vom Boden (GND) bis 7.000 Fuß über Normalnull.
  • Zeitliche Wirksamkeit: 21. bis 23. Oktober 2025, jeweils von 06:00 UTC bis Sonnenuntergang.

Damit handelt es sich um eine großräumige und den gesamten Sichtflugverkehr betreffende Sperrung über mehrere Tage.

Art der Beschränkungen

Während der Aktivierungszeiten sind alle Flüge in diesem Gebiet untersagt – dies gilt ausdrücklich auch für den Betrieb von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen (Drohnen). Ausgenommen sind ausschließlich Flüge, die zuvor durch die zuständige Flugsicherungskontrollstelle freigegeben wurden. Dazu zählen:

  • militärische Luftfahrzeuge und Flüge im Auftrag der Bundeswehr,
  • Staatsluftfahrzeuge,
  • Polizeiflüge,
  • Rettungs- und Katastrophenschutzeinsätze,
  • Ambulanzflüge,
  • Flüge nach Instrumentenflugregeln (IFR).

Für VFR-Piloten bedeutet dies faktisch ein absolutes Durchflugverbot. IFR-Verkehr kann dagegen nach vorheriger Freigabe unter Kontrolle von Langen Information durchgeführt werden.

Kommunikation und Information

Piloten können sich über den aktuellen Status des Gebiets auf den Frequenzen 119.825 MHz und 132.650 MHz („Langen Information“) erkundigen. Hier erfahren sie, ob das Gebiet aktiviert ist oder ob eine Freigabe im Ausnahmefall erteilt werden kann.

Die Bekanntmachung weist ausdrücklich darauf hin, dass Durchfluggenehmigungen im Einzelfall zwar möglich sind, jedoch nur unter klarer Kontrolle und Freigabe.

Bedeutung für die allgemeine Luftfahrt

Für die allgemeine Luftfahrt, insbesondere VFR-Piloten in Nord- und Mitteldeutschland, bedeutet die Einrichtung des „ED-R Mahlwinkel“ eine Einschränkung, die bei der Flugvorbereitung zwingend berücksichtigt werden muss. Besonders Vereine und Privatpiloten sollten ihre Streckenführung anpassen, um das Gebiet weiträumig zu umfliegen.

Solche temporären Luftraumsperren sind kein Einzelfall. Immer wieder werden sie eingerichtet, um militärische Übungen, sicherheitsrelevante Erprobungen oder Großereignisse abzusichern. Für Piloten zeigt dies, wie wichtig die kontinuierliche Kontrolle von NOTAMs und Nachrichten für Luftfahrer (NfL) vor jedem Flug ist.

Fazit

Mit der Festlegung des temporären Gebiets „ED-R Mahlwinkel“ wird der Luftraum über Sachsen-Anhalt für drei Tage eingeschränkt. Die Maßnahme unterstreicht die wachsende Bedeutung von flexiblen Luftraumstrukturen, die einerseits militärische und sicherheitsrelevante Aktivitäten ermöglichen, andererseits aber für die zivile Luftfahrt Planungssicherheit schaffen müssen.

Für Piloten gilt: Wer im Oktober 2025 im Fluginformationsgebiet Bremen unterwegs ist, sollte die Aktivierungszeiten und Koordinaten dieses Sperrgebiets fest im Blick behalten – andernfalls drohen nicht nur Sicherheitsrisiken, sondern auch empfindliche rechtliche Konsequenzen..


Quellverweise:
NFL (der Link erfordert ein Abo bei Eisenschmidt)

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