1. Allgemeine Bestimmungen
- Betrieb nach Sichtflugregeln (VFR): Der Flugplatzverkehr erfolgt gemäß der Sichtflugkarte und unter Einhaltung der Sichtwetterbedingungen (SERA.5001, DVO (EU) Nr. 923/2012).
- Funkkontakt: Anfliegende Luftfahrzeuge müssen spätestens 10 Minuten vor Erreichen des Platzes Kontakt mit „Egelsbach Information“ aufnehmen.
- Transponder- und Radiozonen (TMZ/RMZ): Die Regelungen der Transponder Mandatory Zone (TMZ) und Radio Mandatory Zone (RMZ) sind strikt zu beachten.
- Hubschrauberbetrieb bei Nacht: Da der Heli-Pad keine Nachtkennzeichnung besitzt, dürfen Hubschrauber außerhalb der bürgerlichen Dämmerung ausschließlich auf der asphaltierten Landebahn (ASPH-RWY) starten und landen.
- Sichtanforderungen für Nachtanflüge: Flugzeuge der Geschwindigkeitskategorie B & C sowie turbinengetriebene Maschinen dürfen nur bei einer Bodensicht von mindestens 5 km bei Nacht operieren.
- Überflugverbote: Überflüge von Ortschaften wie Bayerseich, Egelsbach, Erzhausen, Langen und Wixhausen sind untersagt, sofern vermeidbar.
2. Platzrunden
- Höhe und Position: Platzrunden werden in einer Höhe von 1300 ft MSL geflogen. Die Autobahn A5 bildet die westliche Begrenzung.
- Nordplatzrunde: Verläuft zwischen Langen und Egelsbach. Im Osten führt sie entlang der Autobahn A661.
- Südplatzrunde: Zwischen Erzhausen und Wixhausen, mit einem Eindrehpunkt in den Endanflug Landebahn 26.
- Übungs- und Schulflüge: Grundsätzlich in der Nordplatzrunde durchzuführen; Ausnahmen bedürfen der Genehmigung der Luftaufsicht.
- Empfehlungen: Aufgrund von Hochspannungsleitungen wird ein später Sinkflug im Queranflug empfohlen.
3. An- und Abflugregelungen
- Anflüge für Kategorie B & C und Turbinenflugzeuge:
- Betriebsrichtung 08: Über den DELTA-Einflug entlang der Autobahn A5 in den rechten Queranflug.
- Betriebsrichtung 26: Direkt über den YANKEE-Einflug in den Endanflug.
- Anflüge für sonstige Luftfahrzeuge:
- Betriebsrichtung 08: Über DELTA oder TANGO in die Platzrunde.
- Betriebsrichtung 26: Über ECHO oder KILO in die entsprechenden Platzrundenabschnitte.
- Abflüge für Kategorie B & C und Turbinenflugzeuge:
- Betriebsrichtung 08: Über die Startbahn 08 in Richtung YANKEE.
- Betriebsrichtung 26: Geradeaus zur Autobahn A5, anschließend südlich zum DELTA-Ausflug.
- Abflüge für sonstige Luftfahrzeuge:
- Betriebsrichtung 08: Über KILO oder ECHO.
- Betriebsrichtung 26: Über TANGO oder DELTA.
4. Besondere Vorschriften
- Online-Briefing: Piloten von Turbinenflugzeugen und Kategorie B & C sind verpflichtet, ein Online-Briefing zu absolvieren und ein Zertifikat mitzuführen. Ohne gültiges Zertifikat sind An- und Abflüge nicht zulässig.
- Sicherheitsmaßnahmen: Der Endanflug soll mit einem empfohlenen Winkel von 4,4° erfolgen (APAPI-Anzeige). Hochspannungsleitungen und ansteigendes Gelände erfordern besondere Aufmerksamkeit.
5. Ordnungswidrigkeiten und Straftaten
Verstöße gegen diese Regelungen können gemäß § 58 LuftVG und § 23 LuftVO als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden. Schwere Verstöße können nach § 59 LuftVG strafrechtlich verfolgt werden.
Fazit und Auswirkungen
Mit diesen neuen Vorschriften wird der Flugplatzverkehr am Verkehrslandeplatz Frankfurt-Egelsbach weiter reguliert, um den Anforderungen der Luftsicherheit und des Umweltschutzes gerecht zu werden.
Quellverweise:
NFL (der Link erfordert ein Abo bei Eisenschmidt)