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NFL 2024-1-3296 – Neue Regelungen für den Flugplatzverkehr am Verkehrslandeplatz Frankfurt-Egelsbach (VFR) ab 2025

Zuletzt aktualisiert am 23. Dezember 2024
Das Regierungspräsidium Darmstadt hat die Regularien für den Flugplatzverkehr am Verkehrslandeplatz Frankfurt-Egelsbach (VFR) überarbeitet. Die neuen Bestimmungen treten am 1. Januar 2025 in Kraft und ersetzen die bisherigen Regelungen gemäß der „Nachrichten für Luftfahrer“ (NfL 2023-1-2745). Hier sind die wichtigsten Neuerungen im Überblick

1. Allgemeine Bestimmungen

  • Betrieb nach Sichtflugregeln (VFR): Der Flugplatzverkehr erfolgt gemäß der Sichtflugkarte und unter Einhaltung der Sichtwetterbedingungen (SERA.5001, DVO (EU) Nr. 923/2012).
  • Funkkontakt: Anfliegende Luftfahrzeuge müssen spätestens 10 Minuten vor Erreichen des Platzes Kontakt mit „Egelsbach Information“ aufnehmen.
  • Transponder- und Radiozonen (TMZ/RMZ): Die Regelungen der Transponder Mandatory Zone (TMZ) und Radio Mandatory Zone (RMZ) sind strikt zu beachten.
  • Hubschrauberbetrieb bei Nacht: Da der Heli-Pad keine Nachtkennzeichnung besitzt, dürfen Hubschrauber außerhalb der bürgerlichen Dämmerung ausschließlich auf der asphaltierten Landebahn (ASPH-RWY) starten und landen.
  • Sichtanforderungen für Nachtanflüge: Flugzeuge der Geschwindigkeitskategorie B & C sowie turbinengetriebene Maschinen dürfen nur bei einer Bodensicht von mindestens 5 km bei Nacht operieren.
  • Überflugverbote: Überflüge von Ortschaften wie Bayerseich, Egelsbach, Erzhausen, Langen und Wixhausen sind untersagt, sofern vermeidbar.

2. Platzrunden

  • Höhe und Position: Platzrunden werden in einer Höhe von 1300 ft MSL geflogen. Die Autobahn A5 bildet die westliche Begrenzung.
  • Nordplatzrunde: Verläuft zwischen Langen und Egelsbach. Im Osten führt sie entlang der Autobahn A661.
  • Südplatzrunde: Zwischen Erzhausen und Wixhausen, mit einem Eindrehpunkt in den Endanflug Landebahn 26.
  • Übungs- und Schulflüge: Grundsätzlich in der Nordplatzrunde durchzuführen; Ausnahmen bedürfen der Genehmigung der Luftaufsicht.
  • Empfehlungen: Aufgrund von Hochspannungsleitungen wird ein später Sinkflug im Queranflug empfohlen.

3. An- und Abflugregelungen

  • Anflüge für Kategorie B & C und Turbinenflugzeuge:
    • Betriebsrichtung 08: Über den DELTA-Einflug entlang der Autobahn A5 in den rechten Queranflug.
    • Betriebsrichtung 26: Direkt über den YANKEE-Einflug in den Endanflug.
  • Anflüge für sonstige Luftfahrzeuge:
    • Betriebsrichtung 08: Über DELTA oder TANGO in die Platzrunde.
    • Betriebsrichtung 26: Über ECHO oder KILO in die entsprechenden Platzrundenabschnitte.
  • Abflüge für Kategorie B & C und Turbinenflugzeuge:
    • Betriebsrichtung 08: Über die Startbahn 08 in Richtung YANKEE.
    • Betriebsrichtung 26: Geradeaus zur Autobahn A5, anschließend südlich zum DELTA-Ausflug.
  • Abflüge für sonstige Luftfahrzeuge:
    • Betriebsrichtung 08: Über KILO oder ECHO.
    • Betriebsrichtung 26: Über TANGO oder DELTA.

4. Besondere Vorschriften

  • Online-Briefing: Piloten von Turbinenflugzeugen und Kategorie B & C sind verpflichtet, ein Online-Briefing zu absolvieren und ein Zertifikat mitzuführen. Ohne gültiges Zertifikat sind An- und Abflüge nicht zulässig.
  • Sicherheitsmaßnahmen: Der Endanflug soll mit einem empfohlenen Winkel von 4,4° erfolgen (APAPI-Anzeige). Hochspannungsleitungen und ansteigendes Gelände erfordern besondere Aufmerksamkeit.

5. Ordnungswidrigkeiten und Straftaten

Verstöße gegen diese Regelungen können gemäß § 58 LuftVG und § 23 LuftVO als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden. Schwere Verstöße können nach § 59 LuftVG strafrechtlich verfolgt werden.


Fazit und Auswirkungen

Mit diesen neuen Vorschriften wird der Flugplatzverkehr am Verkehrslandeplatz Frankfurt-Egelsbach weiter reguliert, um den Anforderungen der Luftsicherheit und des Umweltschutzes gerecht zu werden.


Quellverweise:
NFL (der Link erfordert ein Abo bei Eisenschmidt)

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