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Neuerungen bei der Anerkennung von UL-Flugstunden für den LAPL

Zuletzt aktualisiert am 23. Dezember 2024
Flugstunden auf Dreiachs-Ultraleichtflugzeugen (UL) können nun für die praktische Ausbildung zur Privatpilotenlizenz für Leichtflugzeuge (LAPL) angerechnet werden. Diese Regelung wurde durch die EU-Verordnung VO(EU) 2024/2076 ermöglicht und schafft für angehende Pilotinnen und Piloten neue Perspektiven in der Ausbildungsplanung.

Was genau bedeutet das?

Künftig können Flugzeiten, die auf Dreiachs-ULs absolviert wurden, bei der Ausbildung zum LAPL berücksichtigt werden. Dies ist insbesondere für Flugschülerinnen und -schüler von Vorteil, die ihre ersten Erfahrungen in der allgemeinen Luftfahrt auf Ultraleichtflugzeugen gesammelt haben. Diese Regelung senkt potenziell die Kosten und den Zeitaufwand für die Ausbildung, da bereits absolvierte Flugstunden teilweise auf die Mindeststunden für die Lizenz angerechnet werden können.

Die genaue Zahl der anrechenbaren Stunden wird von der jeweiligen Ausbildungsorganisation (ATO – Approved Training Organisation oder DTO – Declared Training Organisation) festgelegt. Dies geschieht nach einer Vorab-Flugbeurteilung, bei der die bisherigen Flugerfahrungen und Fähigkeiten der Anwärter individuell bewertet werden. Allerdings gibt es klare Grenzen: Maximal 50 Prozent der vorgeschriebenen Mindeststunden dürfen auf Dreiachs-ULs absolviert worden sein. Zudem können nicht alle Ausbildungsinhalte durch UL-Flugstunden abgedeckt werden.

Pflichtinhalte des LAPL-Trainings

Trotz der neuen Flexibilität bleiben bestimmte Trainingsinhalte weiterhin verpflichtend. Dazu gehören:

  • Sechs Stunden überwachte Alleinflüge, um die Fähigkeit zu entwickeln, eigenständig und sicher zu fliegen.
  • Drei Stunden Überlandflug als Alleinflug, die den Fokus auf Navigation und Planung legen.
  • Ein Überlandflug von mindestens 150 Kilometern (80 nautische Meilen), bei dem eine Landung auf einem anderen Flugplatz als dem Startflugplatz erfolgreich durchgeführt werden muss.

Diese Anforderungen sind essenziell, um die Qualität und Sicherheit der Ausbildung zu gewährleisten und den hohen Standards der europäischen Luftfahrt gerecht zu werden.

Einschränkungen der neuen Regelung

Leider gilt diese Regelung ausschließlich für den Erwerb des LAPL. Für die Ausbildung zur europäischen Privatpilotenlizenz (EASA-PPL), die eine umfangreichere Lizenz ist und mehr Möglichkeiten bietet, werden Stunden auf Dreiachs-ULs nicht anerkannt. Laut der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg ist diese Unterscheidung notwendig, um den unterschiedlichen Anforderungen der beiden Lizenzen gerecht zu werden.

Vorteile und Implikationen für die allgemeine Luftfahrt

Die Möglichkeit, UL-Flugstunden für den LAPL anzurechnen, eröffnet neue Wege in der Piloten-Ausbildung. Besonders interessant ist dies für Flugbegeisterte, die ihren Einstieg in die Luftfahrt über kostengünstigere Ultraleichtflugzeuge gemacht haben. Mit dieser Neuerung können sie ihre bereits erworbenen Fähigkeiten besser nutzen und nahtlos in die Ausbildung zum LAPL übergehen.

Für Ausbildungsorganisationen könnte dies zudem ein Anreiz sein, mehr Kurse und Programme anzubieten, die die Kombination von UL-Flugtraining und LAPL-Ausbildung fördern. Dies könnte langfristig zu einer höheren Anzahl an Piloten und einer Stärkung der allgemeinen Luftfahrt in Europa führen.

Fazit

Die Einführung der EU-Verordnung VO(EU) 2024/2076 stellt einen wichtigen Schritt in Richtung Flexibilität und Effizienz in der Piloten-Ausbildung dar. Die Anerkennung von UL-Flugstunden macht den Weg zur Privatpilotenlizenz für Leichtflugzeuge attraktiver und zugänglicher, insbesondere für diejenigen, die bereits erste Erfahrungen in der Ultraleichtfliegerei gesammelt haben. Dennoch bleibt abzuwarten, wie sich diese Neuerung in der Praxis bewährt und welche weiteren Entwicklungen in der Luftfahrtregulierung folgen werden.

Für angehende Pilotinnen und Piloten sowie die Ausbildungsorganisationen ist dies zweifellos ein Grund zur Freude – und ein Zeichen dafür, dass die europäische Luftfahrt sich dynamisch weiterentwickelt.


Quellverweise:
Fliegermagazin

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