Zielsetzung der neuen Regelung
Die Festlegung von Segelflugsektoren verfolgt das Ziel, den Segelflug sicher und planbar in Lufträumen zu ermöglichen, die aufgrund des dichten IFR-Verkehrs bislang nur eingeschränkt nutzbar waren. Gerade in der Nähe großer Verkehrsflughäfen stoßen Segelflieger regelmäßig an vertikale oder seitliche Grenzen, die leistungsfähigen Strecken- oder Thermikflug erheblich einschränken.
Mit den neuen Sektoren wird ein strukturierter Ansatz gewählt: Sobald ein Segelflugsektor aktiv ist, wird der betreffende Luftraum temporär als Luftraumklasse E geführt – ergänzt um zusätzliche, speziell definierte Regeln. Damit bleibt der Luftraum kontrolliert, bietet aber mehr operative Freiheit für Sichtflugverkehr unter klaren Bedingungen.
Rechtliche Grundlage ist eine Bekanntmachung des Bundesministerium für Digitales und Verkehr, die auf der Luftverkehrs-Ordnung basiert und gleichzeitig ältere Regelungen ablöst.
Was bedeutet Luftraumklasse E im Segelflugsektor?
Die Umklassifizierung auf Luftraumklasse E bedeutet, dass Flüge nach Sichtflugregeln ohne individuelle Freigabe durch die Flugsicherung durchgeführt werden können, sofern die veröffentlichten Bedingungen eingehalten werden. IFR-Verkehr bleibt weiterhin zulässig und wird durch die Flugsicherung gestaffelt, während VFR- und Segelflüge eigenverantwortlich navigieren müssen.
Zusätzlich gelten innerhalb der Segelflugsektoren besondere Regeln, die in einer separaten Bekanntmachung zu Sichtflügen unter gesonderten Bedingungen definiert sind. Diese betreffen unter anderem Höhenbegrenzungen, Meldepflichten, technische Ausrüstung sowie Verhaltensregeln bei hoher Verkehrsdichte.
Ein wichtiger Bezugspunkt ist zudem die Regelung zu vertikalen Abständen kontrollierter Flüge zu Luftraumgrenzen, die weiterhin Anwendung findet und insbesondere für IFR-Verkehr relevant bleibt.
Wo entstehen neue Segelflugsektoren?
Die neuen Segelflugsektoren werden in mehreren Lufträumen der Klassen C und D (außerhalb von Kontrollzonen) eingerichtet. Betroffen sind insbesondere Regionen rund um große Verkehrsflughäfen, in denen Segelflug bislang nur stark eingeschränkt möglich war. Konkret umfasst die Neuregelung die folgenden Bereiche:
- Dresden im Luftraum D (außerhalb der Kontrollzone)
- Düsseldorf/Köln-Bonn im Luftraum C
- Hamburg im Luftraum C
- Karlsruhe/Baden-Baden im Luftraum D (außerhalb der Kontrollzone)
- Leipzig im Luftraum D (außerhalb der Kontrollzone)
- München im Luftraum C
- Nürnberg im Luftraum D (außerhalb der Kontrollzone)
- Stuttgart im Luftraum D (außerhalb der Kontrollzone)
Gerade in Regionen mit ausgeprägtem Segelflugbetrieb, etwa im süddeutschen Raum oder in der Nähe thermisch günstiger Mittelgebirgsregionen, eröffnet dies neue Möglichkeiten für leistungsorientierte Flüge.
Aktivierung und operative Nutzung
Segelflugsektoren sind nicht permanent aktiv. Ihre Nutzung hängt von der jeweiligen Verkehrslage und den betrieblichen Erfordernissen der Flugsicherung ab. Die Aktivierung erfolgt nach festgelegten Verfahren und wird über die üblichen Informationskanäle bekannt gemacht.
Für Pilotinnen und Piloten bedeutet das: Eine sorgfältige Flugvorbereitung ist zwingend erforderlich. Neben der klassischen Luftraumanalyse müssen der aktuelle Status des Segelflugsektors, mögliche zeitliche Einschränkungen und zusätzliche Auflagen geprüft werden. Auch eine erhöhte Aufmerksamkeit für Verkehrsinformationen ist notwendig, da IFR- und VFR-Verkehr weiterhin parallel stattfinden kann.
Auswirkungen auf Segelflug und Allgemeine Luftfahrt
Aus Sicht des Segelflugs stellt die Neuregelung einen wichtigen Schritt dar. Sie trägt der Realität Rechnung, dass leistungsfähiger Segelflug heute häufig Höhenbereiche erfordert, die bislang durch kontrollierte Lufträume blockiert waren. Gleichzeitig schafft sie eine rechtssichere Grundlage, um diese Lufträume zeitweise und geregelt zu nutzen.
Für andere VFR-Piloten bedeutet die Einführung der Segelflugsektoren eine zusätzliche Facette der Luftraumstruktur, die in der Planung berücksichtigt werden muss. Wo Segelflugsektoren aktiv sind, ist mit erhöhtem Sichtflugverkehr ohne Funkkontakt zur Flugsicherung zu rechnen, was die Bedeutung von Luftraumbeobachtung und Kollisionsvermeidung weiter erhöht.
Aufhebung bestehender Regelungen
Mit Inkrafttreten der neuen Bekanntmachung wird eine frühere Regelung zu Segelflugsektoren aufgehoben. Ziel ist es, die Vorgaben zu vereinheitlichen, zu aktualisieren und besser an die heutige Verkehrsdichte und Betriebsrealität anzupassen. Die Umsetzung und operative Betreuung liegen weiterhin bei der DFS German Air Navigation Services, die auch für kurzfristige Anpassungen verantwortlich ist.
Fazit: Mehr Raum, aber auch mehr Verantwortung
Die Einführung neuer Segelflugsektoren in Lufträumen der Klassen C und D markiert einen wichtigen Schritt hin zu einer differenzierteren und flexibleren Luftraumnutzung. Segelflieger gewinnen zusätzliche Möglichkeiten, anspruchsvolle Flüge auch in der Nähe großer Verkehrsflughäfen durchzuführen. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Planung, Situational Awareness und Regelkenntnis für alle Beteiligten.
Wer die neuen Segelflugsektoren nutzt, profitiert von mehr Freiraum – trägt aber auch mehr Verantwortung für einen sicheren und konfliktfreien Flugbetrieb in einem zunehmend komplexen Luftraum.
Source references:
NFL (the link requires a subscription to Eisenschmidt)
