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NFL 2025-1-3721 - New flight restriction areas in Germany: What will change for general aviation from March 2026

Zuletzt aktualisiert am 24. December 2025
With a comprehensive announcement dated 15 December 2025, the Federal Ministry for Digital and Transport Affairs has redefined numerous areas with flight restrictions or updated existing regulations. The measures will come into force on 19 March 2026 and affect large parts of the federal territory - from individual protected areas to industrial and research sites to large-scale military training areas on and near the coast. For general aviation, this will have a significant impact on flight planning, route selection and airspace discipline. The following article categorises the new regulations, explains their systematics and shows what pilots will have to pay particular attention to in future.

Zweck und rechtliche Einordnung von Flugbeschränkungsgebieten

Gebiete mit Flugbeschränkungen dienen dem Schutz von Menschen, Anlagen und kritischer Infrastruktur sowie der sicheren Durchführung militärischer, staatlicher oder sicherheitsrelevanter Aktivitäten. Ihre Einrichtung erfolgt auf Grundlage der Luftverkehrs-Ordnung und stellt eine der restriktivsten Luftraumformen dar: Grundsätzlich dürfen diese Gebiete nicht durchflogen werden.

Von diesem Verbot gibt es jedoch klar definierte Ausnahmen. Durchflüge sind möglich, wenn sie ausdrücklich zugelassen sind, durch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung allgemein genehmigt wurden oder im Einzelfall von der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle freigegeben werden. Auch Rettungsflüge und bestimmte militärische Operationen unterliegen Sonderregelungen. Entscheidend ist dabei stets, dass von den im Gebiet stattfindenden Aktivitäten keine Gefahr für den unbeteiligten Luftverkehr ausgeht.

IFR- und VFR-Flüge: Mehr Flexibilität als oft angenommen

Sowohl Instrumenten- als auch Sichtflüge können unter bestimmten Voraussetzungen selbst während der Aktivierungszeiten eines Flugbeschränkungsgebietes zugelassen werden. Voraussetzung ist, dass aktuell keine fliegerischen, militärischen oder sonstigen gefährdenden Aktivitäten stattfinden. In solchen Fällen kann die zuständige Kontrollstelle Durchflüge anweisen oder freigeben.

Für VFR-Flüge gilt zusätzlich, dass der Pilot vor dem Durchflug eine Bestätigung der zuständigen Flugverkehrsdienststelle einholen muss. Während des Durchfluges ist eine ununterbrochene Hörbereitschaft auf der entsprechenden Frequenz vorgeschrieben, um bei kurzfristiger Aktivierung sofort reagieren und das Gebiet verlassen zu können. Damit wird deutlich, dass Flugbeschränkungsgebiete nicht zwangsläufig absolute Sperrzonen sind, sondern dynamisch genutzt werden.

Bedeutung von NOTAMs und zeitlicher Wirksamkeit

Ein zentrales Element der neuen Regelungen ist die zeitliche Flexibilität vieler Flugbeschränkungsgebiete. Änderungen der Aktivierungszeiten oder der vertikalen Begrenzungen werden durch NOTAMs bekannt gemacht. Für die Flugvorbereitung bedeutet das, dass ein Blick in Karten oder dauerhafte Veröffentlichungen allein nicht ausreicht.

Die zeitliche Wirksamkeit erstreckt sich – sofern nicht anders festgelegt – auf Zeiten außerhalb gesetzlicher Feiertage. Die angegebenen Zeiten erfolgen in koordinierter Weltzeit, mit zusätzlicher Angabe der Sommerzeit. Gerade bei grenzwertigen Planungen in den Randzeiten von Aktivierungsfenstern ist eine saubere Zeitumrechnung unerlässlich.

ICAO-Luftraumklassifizierung innerhalb von Flugbeschränkungsgebieten

Grundsätzlich gilt innerhalb von Flugbeschränkungsgebieten weiterhin die jeweilige ICAO-Luftraumklassifizierung. Allerdings unterliegen die Nutzer dieser Gebiete – etwa militärische Stellen – besonderen Bedingungen, die nicht den allgemeinen ICAO-Regeln folgen. Die Verantwortung dafür, dass von den dort stattfindenden Aktivitäten keine Gefahr für unbeteiligten Verkehr ausgeht, liegt beim jeweiligen Nutzer des Gebietes.

Für freigegebene Durchflüge von IFR- und VFR-Flügen gelten hingegen die normalen Regeln der jeweiligen Luftraumklasse. Außerhalb der Aktivierungszeiten greift ausschließlich die veröffentlichte ICAO-Klassifizierung, ohne zusätzliche Einschränkungen.

Überblick über wichtige neu festgelegte ED-R-Gebiete

Die Bekanntmachung listet eine Vielzahl von Flugbeschränkungsgebieten auf, die überwiegend dem Schutz von Bodenanlagen, der Durchführung militärischer Übungen oder der Absicherung spezieller Aktivitäten dienen. Dazu zählen unter anderem Artillerie- und Schießübungen, Zielschleppbetrieb, Munitionssprengungen, militärische Fallschirmsprünge, Forschungsprojekte sowie Einsätze unbemannter Luftfahrzeugsysteme.

Kleinräumige, dauerhaft aktive Gebiete finden sich beispielsweise in der Nähe von Industrie- und Forschungsstandorten wie Garching, Geesthacht/Krümmel, Biblis, Brokdorf oder Brunsbüttel. Diese ED-R-Gebiete reichen meist vom Boden bis in Höhen zwischen 2000 und 3600 Fuß über NN und sind rund um die Uhr aktiv, auch an Feiertagen. IFR-Flüge sind hier in der Regel von den Beschränkungen ausgenommen.

Deutlich komplexer gestalten sich großflächige Flugbeschränkungsgebiete wie Todendorf-Putlos, Ostsee, Schönhagen oder die Meldorfer Bucht. Diese sind in mehrere Sektoren unterteilt, mit teils erheblich unterschiedlichen oberen Begrenzungen, die von wenigen tausend Fuß bis hin zu Höhen von 40.000 oder sogar 48.000 Fuß über NN reichen können. In einigen Sektoren ist eine bedarfsweise Anhebung der oberen Begrenzung vorgesehen, die jeweils per NOTAM veröffentlicht wird.

Militärische Übungsräume und Küstenregionen im Fokus

Auffällig ist die starke Präsenz von Flugbeschränkungsgebieten in Küsten- und Ostseeregionen. Hier finden regelmäßig militärische Übungen statt, die großräumige Luftraumabschirmungen erfordern. Die zeitliche Wirksamkeit ist häufig auf Werktage begrenzt, kann jedoch bei Bedarf auf Wochenenden und Feiertage ausgedehnt werden.

Für die Allgemeine Luftfahrt bedeutet dies, dass insbesondere Streckenflüge entlang der Küsten sorgfältig geplant werden müssen. Alternativrouten, Höhenstaffelung und gegebenenfalls frühzeitige Abstimmung mit der Flugsicherung gewinnen hier deutlich an Bedeutung.

Praktische Auswirkungen auf die Flugvorbereitung

Die Vielzahl und Komplexität der neu festgelegten Flugbeschränkungsgebiete unterstreicht, wie wichtig eine strukturierte und aktuelle Flugvorbereitung ist. Neben der klassischen Kartenarbeit müssen NOTAMs, Aktivierungszeiten und vertikale Begrenzungen konsequent berücksichtigt werden.

Insbesondere bei längeren VFR-Streckenflügen kann es erforderlich sein, vorab mit der zuständigen Flugverkehrsdienststelle Kontakt aufzunehmen, um mögliche Durchflugfreigaben zu klären. Ein defensiver Planungsansatz mit ausreichend Ausweichoptionen bleibt dabei essenziell.

Fazit: Mehr Dynamik, mehr Verantwortung

Die Neufestlegung der Flugbeschränkungsgebiete bringt keine grundlegend neue Luftraumart, erhöht aber die Dynamik und Komplexität der bestehenden Strukturen deutlich. Für Pilotinnen und Piloten der Allgemeinen Luftfahrt bedeutet dies mehr Verantwortung in der Vorbereitung und eine noch stärkere Abhängigkeit von aktuellen Informationen.

Wer sich frühzeitig und gründlich mit den neuen Regelungen vertraut macht, kann jedoch auch künftig sicher und regelkonform unterwegs sein. Die klare Systematik der Bekanntmachung bietet dafür eine solide Grundlage – vorausgesetzt, sie wird konsequent in die fliegerische Praxis umgesetzt.


Source references:
NFL (the link requires a subscription to Eisenschmidt)

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