Hintergrund: AERO als Belastungstest für den Luftraum
Die AERO in Friedrichshafen hat sich über die Jahre zu einer der wichtigsten Messen für die General Aviation weltweit entwickelt. Entsprechend hoch ist die Anzahl an Flugbewegungen im Zeitraum der Veranstaltung. Neben Geschäftsreiseflugzeugen und Ausstellungsverkehr kommen zahlreiche Privatpiloten hinzu, die den Flughafen direkt anfliegen möchten.
Diese Konzentration führt regelmäßig zu einer außergewöhnlich hohen Verkehrsdichte im Bodenseeraum. Der Luftraum rund um Friedrichshafen ist ohnehin komplex: Nähe zu den Alpen, angrenzende Lufträume anderer Staaten sowie intensiver IFR- und VFR-Mischverkehr stellen hohe Anforderungen an Piloten und Flugsicherung.
Vor diesem Hintergrund sind temporäre Sonderverfahren notwendig, um Sicherheit und Verkehrsfluss aufrechtzuerhalten.
PPR-Pflicht für nahezu alle Flüge
Eine der zentralen Maßnahmen für die AERO 2026 ist die verpflichtende vorherige Genehmigung (Prior Permission Required, PPR) für nahezu alle Flüge nach Friedrichshafen im Zeitraum vom 22. bis 25. April 2026.
Diese Regelung betrifft ausdrücklich auch VFR-Flüge sowie Hubschrauberoperationen. Ausgenommen sind lediglich Linien- und Charterverkehre. Die Vergabe der Slots erfolgt ausschließlich über ein digitales Buchungssystem des Flughafens.
Für Piloten bedeutet dies eine deutlich präzisere Flugplanung als im normalen Betrieb. Spontane Anflüge ohne bestätigten Slot sind nicht zulässig und können zu Ablehnung oder sogar zu ordnungsrechtlichen Konsequenzen führen. Gleichzeitig wird erwartet, dass nicht genutzte Slots frühzeitig storniert werden, um Kapazitäten freizugeben.
Erhöhte Anforderungen an die Flugvorbereitung
Die DFS betont, dass bereits vor dem Abflug eine sorgfältige Überprüfung aller relevanten Informationen erforderlich ist. Neben dem bestätigten PPR-Slot müssen insbesondere NOTAMs und aktuelle Änderungen berücksichtigt werden. Bereits erteilte Slots können kurzfristig aus Sicherheitsgründen zurückgezogen werden, etwa bei Einschränkungen der Infrastruktur.
Zusätzlich wird empfohlen, für alle VFR-Flüge einen Flugplan aufzugeben. Dies ist zwar nicht zwingend vorgeschrieben, erleichtert jedoch die Koordination bei hoher Verkehrsdichte erheblich. Gerade bei dynamischen Lagen kann die Flugsicherung so schneller reagieren und Prioritäten setzen.
Strukturierte VFR-Anflüge und Verkehrslenkung
Ein wesentlicher Bestandteil der Maßnahmen ist die klare Strukturierung der Anflugverfahren. Sämtliche VFR-Anflüge erfolgen grundsätzlich über definierte Pflichtmeldepunkte wie NOVEMBER, WHISKEY, OSCAR oder SIERRA.
Diese Punkte dienen als Sammel- und Steuerungselemente für den Verkehr. Besonders hervorzuheben ist das sogenannte Holding- und Einflugverfahren über NOVEMBER, das als zentraler Einstiegspunkt für den Anflug auf beide Betriebsrichtungen der Piste fungiert.
Piloten müssen dabei mit einer hohen Verkehrsdichte rechnen. Empfohlen wird, die Pflichtmeldepunkte nicht oberhalb von 3000 ft AMSL zu überfliegen und den Anflug unterhalb von 3500 ft AMSL zu gestalten. Gleichzeitig ist besondere Aufmerksamkeit auf IFR-Verkehr zu legen, insbesondere beim Kreuzen verlängerter Anfluggrundlinien.
Diese Verfahren zeigen deutlich, wie stark der Fokus auf eine geordnete Verkehrsführung gelegt wird. Sie entsprechen internationalen Best Practices für temporär stark frequentierte Flugplätze.
Funkverfahren und Frequenzdisziplin
Ein weiterer kritischer Faktor ist die Funkkommunikation. Bereits in einem Radius von 20 Nautischen Meilen um Friedrichshafen muss Kontakt mit dem Tower aufgenommen werden.
Dabei ist zwingend die aktuelle ATIS-Information abzuhören und beim Erstkontakt zu bestätigen. Dies reduziert Rückfragen und trägt zur Entlastung der Frequenz bei.
Interessant ist, dass bei ausreichender Kapazität auch verkürzte Anflugrouten vergeben werden können. Dies zeigt, dass trotz der strikten Struktur ein gewisses Maß an Flexibilität erhalten bleibt.
Bodenverkehr und Parkmanagement
Auch am Boden gelten während der AERO besondere Regeln. Die Parkpositionen werden zentral durch Einweiser zugewiesen, ein eigenständiger Wechsel zwischen verschiedenen Bereichen ist nicht möglich.
Für den Rollverkehr ergeben sich je nach Parkposition unterschiedliche Verfahren. Während im südlichen Bereich grundsätzlich eine Rollfreigabe erforderlich ist, kann im nördlichen Bereich unter bestimmten Bedingungen zunächst ohne Freigabe bis zu einem definierten Punkt gerollt werden.
Diese differenzierten Regelungen dienen dazu, den Verkehrsfluss zu optimieren und Engpässe auf dem Vorfeld zu vermeiden.
Einschränkungen im Flugbetrieb
Während der Messe sind bestimmte Flugarten ausdrücklich untersagt oder eingeschränkt. Dazu gehören insbesondere Platzrundenflüge und Übungsanflüge. Rundflüge und Demonstrationsflüge sind nur nach vorheriger Abstimmung möglich.
Diese Einschränkungen sind notwendig, um die Kapazitäten für den An- und Abflugverkehr freizuhalten. Sie verdeutlichen gleichzeitig, dass der Fokus während der AERO klar auf der Abwicklung des hohen Verkehrsaufkommens liegt.
Besonderheiten für Hubschrauber
Für Hubschrauber gelten zusätzliche Anforderungen. Neben der PPR ist eine gesonderte Außenstart- und Landeerlaubnis erforderlich.
Der gesamte Hubschrauberverkehr wird während der Veranstaltung auf ein spezielles Areal im Bereich des Segelflugbetriebs verlagert. Überflüge der Start- und Landebahn sowie des Messegeländes sind nicht zulässig.
Auch hier zeigt sich ein klar strukturierter Ansatz zur Trennung unterschiedlicher Verkehrsarten, um Konflikte zu minimieren.
Sicherheitsaspekte und Verantwortung der Piloten
Trotz aller strukturierten Verfahren bleibt die Verantwortung der Piloten zentral. Die DFS weist ausdrücklich darauf hin, dass Verfahren jederzeit kurzfristig per NOTAM oder ATIS geändert werden können.
Dies erfordert ein hohes Maß an Aufmerksamkeit und Flexibilität. Gerade in einem dynamischen Umfeld wie der AERO kann sich die Situation schnell ändern.
Darüber hinaus bleibt die kontinuierliche Luftraumbeobachtung eine der wichtigsten Sicherheitsmaßnahmen. Technische Unterstützung und strukturierte Verfahren können diese nicht ersetzen.
Quellverweise:
DAEC
