Geografische und vertikale Ausdehnung
Das temporäre Sperrgebiet trägt die Bezeichnung ED-R Bückeburg und umfasst:
- Seitliche Begrenzung:
Ein Kreis mit 5 nautischen Meilen Radius um den Punkt 52°16’42“ N / 09°04’54“ O – das entspricht in etwa dem Luftraum über der Stadt Bückeburg sowie umliegenden Gebieten in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, einschließlich Teilen der Regionen Schaumburg und Minden-Lübbecke. - Vertikale Begrenzung:
Boden (GND) bis Flugfläche 100 (FL100) – also bis etwa 3.000 Meter über Meeresspiegel. Damit ist das Sperrgebiet sowohl für VFR- als auch IFR-Verkehr relevant.
Zeitliche Aktivierung des Flugbeschränkungsgebietes
Die Luftraumbeschränkung ist nicht dauerhaft aktiv, sondern innerhalb der folgenden Zeiträume zeitweise scharfgeschaltet:
- 25. Juni 2025: 06:00 UTC – 16:00 UTC
- 26. Juni 2025: 06:00 UTC – 16:00 UTC
- 27. Juni 2025: 06:00 UTC – 11:00 UTC
- 28. Juni 2025: 06:00 UTC – 16:00 UTC
Die konkreten Aktivierungszeiten innerhalb dieses Rahmens können kurzfristig bei der zuständigen Flugsicherungskontrollstelle BÜCKEBURG RADAR auf 123.300 MHz erfragt werden. Piloten sind angehalten, sich tagesaktuell über NOTAMs und ATIS-Durchsagen zu informieren.
Art der Flugbeschränkungen
Innerhalb der aktivierten Zeiten gilt ein ausnahmsloses Flugverbot für:
- Alle zivilen Luftfahrzeuge, unabhängig von Antriebsart oder Zulassung
- Flugmodelle und Drohnen (UAS) – sowohl im Freizeit- als auch im kommerziellen Betrieb
Ausnahmen sind ausschließlich nach vorheriger Freigabe durch die zuständige Flugsicherung zulässig. Die Erlaubnis gilt ausschließlich für:
- Militärische Luftfahrzeuge und solche im Auftrag der Bundeswehr
- Staatsluftfahrzeuge
- Polizeiflüge
- Rettungs- und Katastrophenschutzflüge
- Ambulanzflüge
- IFR-Flüge mit entsprechender Koordination
Hintergrund: Warum ein ED-R über Bückeburg?
Der Standort Bückeburg ist seit Jahrzehnten ein zentraler Punkt der militärischen Luftfahrt in Deutschland. Dort befindet sich die International Helicopter Training Centre (IHTC) der Bundeswehr, an dem sowohl nationale als auch internationale Hubschrauberpiloten ausgebildet werden. Temporäre Luftraumbeschränkungen im Umfeld des Bückeburger Heeresflugplatzes (ETHB) werden häufig für intensive Übungseinheiten, großangelegte Manöver oder besondere militärische Luftoperationen genutzt.
Fazit: Klare Planung und Koordination sind essenziell
Das vorübergehende Flugbeschränkungsgebiet „ED-R Bückeburg“ ist ein Beispiel dafür, wie militärische Anforderungen kurzfristig Auswirkungen auf die zivile Luftfahrt haben können. Für die Sicherheit im Luftraum ist es entscheidend, dass alle Beteiligten – insbesondere in der Allgemeinen Luftfahrt – die Sperrzeiten respektieren und ihre Aktivitäten entsprechend anpassen.
Aktuelle Informationen finden Pilotinnen und Piloten über:
- NOTAM-Briefings (DFS/AIS)
- Flugvorbereitungs-Apps wie SkyDemon, ForeFlight oder VFRnav
- Frequenz 123.300 MHz – BÜCKEBURG RADAR
So bleibt der Luftraum sicher – auch in Zeiten militärischer Sondernutzung.
Quellverweise:
NFL (der Link erfordert ein Abo bei Eisenschmidt)