Gültig für Deutschland (aufklappen)
Für eine UL-Lizenz und eine Segelfluglizenz SPL wird nicht notwendigerweise eine separate Funkausbildung benötigt. Hier sind die wesentlichen Aspekte zum Flugfunk vereinfacht in der Ausbildung integriert. Man hat hier allerdings dann die Einschränkung, dass das LFZ nicht an kontrollierten Flugplätzen oder freigabepflichtigen Lufträumen (B, C und D) bewegt werden darf, ansonsten wird eben doch ein Flugfunkzeugnis benötigt.
Für alle anderen Lizenzen muss als Teil der Flugausbildung ein dediziertes Sprechfunkzeugnis erlangt werden.
Übersicht
Um am Flugfunk teilnehmen zu dürfen, bedarf es zwingend eines gültigen Flugfunkzeugnisses. Ausnahmen gelten für Piloten lediglich für die oben angesprochenen UL und SPL-Lizenzen oder wenn man sich im Rahmen einer Flugausbildung bewegt. Für die Fliegerei sind die nachfolgenden Sprechfunkzeugnisse relevant:
Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis BZF:
Hier wird zwischen dem BZF I und dem BZF II unterschieden.
- Das BZF I berechtigt zum Sprechfunk nach Sichtflugregeln in deutscher und englischer Sprache
- Das BZF II berechtigt lediglich zum Sprechfunk in deutscher Sprache. Mit letzterem kann man daher keine Auslandsflüge unternehmen
- Das BZF I kann entweder direkt oder auch als Zusatzprüfung zum BZF II absolviert werden. Für beide Zeugnisse muss man für den Erwerb mindestens 15 Jahre alt sein
Allgemeines Sprechfunkzeugnis AZF:
Dies benötigt man für die Durchführung von Instrumentenflügen in englischer Sprache (also wenn ein Instrument-Rating erlangt werden soll, oder im Rahmen der CPL, ATPL oder MPL Ausbildung). Es berechtigt zum Sprechfunk in deutscher und englischer Sprache, sowohl für VFR als auch für IFR-Flüge. Für den Erwerb muss man mindestens 18 Jahre alt sein.
Das AZF baut auf dem BZF auf. Letzteres muss daher in jedem Fall zuerst absolviert werden.
Neben BZF I und II, sowie dem AZF, gibt es noch die Zeugnisse BZF E und AZF E. Sie berechtigen zum Funken ausschließlich in englischer Sprache und können bspw. beim Vorhandensein bestimmter US-Fluglizenzen, ohne weitere Prüfung direkt erlangt werden.
Ausbildung
Weder für BZF noch für das AZF ist eine explizite Ausbildung vorgeschrieben. Man kann sich also theoretisch direkt zur Prüfung anmelden, was aber natürlich nicht zu empfehlen ist. Es empfiehlt sich unbedingt zum einen ein Studium entsprechender Bücher in denen die Theorie erläutert, aber auch eine Übersicht der aktuellen Funkphraseologie gegeben wird. Einige der Bücher enthalten viele praktische Beispiele, anhand derer konkrete Flugsituationen mitsamt dem entsprechenden Funkverkehr erläutert werden.
Zum anderen sollte man unbedingt einen Trainingskurs belegen, der entweder Online oder vor Ort durch verschiedene Flugschulen oder Vereine angeboten wird. Dort kann man theoretische Aspekte diskutieren, aber insbesondere auch konkrete praktische Funkübungen absolvieren. Hierbei übernimmt der Fluglehrer den Teil des Fluglotsen und man übt die entsprechenden Funksprüche in verschiedenen Situationen. Genau auf diese Art erfolgt auch der praktische Teil der Sprechfunkprüfung, daher empfiehlt es sich diesen Teil unbedingt vorher einzuüben.
Ablauf der Prüfung
Die Prüfung muss bei einer der sechs Außenstellen der Bundesnetzagentur absolviert werden. Man muss sich schriftlich zur Prüfung anmelden, was ggfs. die Flugschule übernimmt. Die Prüfung besteht aus einem Theorietest (in der Regel in Form von Multiple-Choice-Fragen), sowie einer praktischen Prüfung. Die möglichen Prüfungsfragen für den theoretischen Teil können auf den Webseiten der Bundesnetzagentur eingesehen werden, um sich entsprechend auf die Prüfung vorzubereiten.
Die praktische Prüfung simuliert den Funkverkehr. Ein Prüfer – oftmals ein aktueller oder früherer Fluglotse – simuliert hierbei den Funk eines Tower-Lotsen bzw. von ATC. Die Prüflinge bekommen im Vorfeld Unterlagen zur Prüfungssituation, sowie entsprechende Anflug, Strecken oder Abflugkarten von Flughäfen. Man hat dann eine gewisse Vorbereitungszeit, um die Unterlagen zu studieren. Danach bekommt jeder der anwesenden Bewerber vom Prüfer eine Flugzeug-Kennung zugewiesen (oder darf diese selbst auswählen). Nun muss reihum «gefunkt» und auf die entsprechenden Funksprüche des Prüfers korrekt reagiert werden.
Die BZF I und II Prüfung simuliert einen Ab- und Anflug von bzw. zu einem kontrollierten Flughafen nach Sichtflugregeln. Beim Abflug befindet man sich auf der Parkposition am GAT (General Aviation Terminal) und spielt den gesamten Funkverkehr durch, bis zum Start des Flugzeugs und ggfs. dem Verlassen der Kontrollzone. Beim Anflug entsprechend die Funkphraseologie für Anflug, Landung und Rollen zur Parkposition. Es kann auch sein, dass Sprechfunkverfahren für Not- und Dringlichkeitsverfahren geprüft werden.
Die praktische AZF-Prüfung simuliert einen IFR-Flug zwischen zwei Verkehrsflughäfen. Auch hier werden entsprechende Abflug-, Strecken- und Anflugsituationen im Hinblick auf die korrekte Funkphraseologie hin geprüft. Als Teil der simulierten Flugvorbereitung muss dabei auch ein IFR-Flugplan aufgegeben werden. Dies erfolgt in der Regel papierbasiert und sollte daher unbedingt vorher geübt werden, da man in der Praxis den Flugplan elektronisch aufgibt.
Abschluss der Prüfung
Der jeweilige Prüfungsausschuss entscheidet, ob der Bewerber ausreichend Kenntnisse und Fähigkeiten nachgewiesen und damit die Prüfung bestanden hat, oder ob diese wiederholt werden muss. Die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung kann in einem Zeitraum bis maximal 3 Monate nach der Erstprüfung erfolgen und es müssen dann nur die Teile wiederholt werden, bei denen entsprechende Mängel festgestellt wurde. Bei erfolgreichem Prüfungsabschluss bekommt man das Flugfunkzeugnis direkt ausgehändigt.
Gültig für Österreich (aufklappen)
Zuständige Behörde: Die Austro Control ist für die Ausstellung von Flugfunkzeugnissen zuständig. In Österreich gibt es folgende Flugfunkzeugnisse:
Sprechfunkzeugnisse
Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den beweglichen Flugfunkdienst (AFZ)
berechtigt zu Sprechfunk in englischer und deutscher Sprache bei Luftfahrzeugfunkstellen, bei Luft-Fahrzeugfunkstellen und bei Bodenfunkstellen für Piloten die nach Instrumentenflugregeln (IFR) operieren.
Eingeschränktes Sprechfunkzeugnis für den beweglichen Flugfunkdienst (EFZ)
berechtigt Sprechfunk in englischer und deutscher Sprache bei Luftfahrzeugfunkstellen oder Bodenfunkstellen für Piloten, die nach Sichtflugregeln (VFR) operieren
Eingeschränktes Sprechfunkzeugnis für den Binnenflugfunkdienst (BFZ)
berechtigt Sprechfunk für den Binnenflugfunk (das heißt nur in Österreich) in deutscher Sprache bei Luftfahrzeugfunkstellen oder Bodenfunkstellen für Piloten, die nach Sichtflugregeln (VFR) operieren
Ausbildung & Ablauf der Prüfung
Die Ausbildung erfolgt über anerkannte Flugschulen. Diese bieten Kurse für die theoretische und praktische Ausbildung, darunter:
- Flugfunkverfahren gemäß ICAO
- Not- und Dringlichkeitsverfahren
- Übungen mit Funkgeräten
Die Prüfung besteht aus:
- Praktisches Prüfungsbeispiel im Bereich Sprechfunk
- Übersetzungstext bei AFZ und EFZ
- Theoretische Kenntnisse in den Bereichen „Rechtliche Bestimmungen, Sonderbestimmungen, Technische Kenntnisse“
Die Prüfung ist geteilt in einen praktischen Teil und einen Multiple Choice-Test.
Im praktischen Teil wird der Ablauf der Funkkommunikation zwischen Pilot und Flugsicherung mit einem praktischen Beispiel simuliert. Bei den Prüfungen für AFZ bzw. EFZ ist ein englischer Text ins Deutsche zu übersetzen.
Die Prüfungsthemen Recht, Technik und Sonderbestimmungen werden schriftlich mit einem Multiple Choice Test geprüft.
Im Anschluss an die Prüfung wird das Ergebnis verkündet und das Zeugnis ausgefolgt.
Flugfunkprüfungen werden grundsätzlich am Sitz der Fernmeldebehörde in Wien abgehalten.
Es finden zusätzlich Prüfungen in den Bundesländern an den Niederlassungen statt.
- Wien, Radetzkystraße 2, 1030 Wien
- Graz, Conrad-von-Hötzendorf-Straße 86, 8010 Graz
- Innsbruck, Valiergasse 60, 6020 Innsbruck
Weitere Infos: https://www.fb.gv.at/Pruefungen/pruefungen-flug.html
Gültig für die Schweiz (aufklappen)
Zuständige Behörde: In der Schweiz ist das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) für die Ausstellung von Flugfunkzeugnissen zuständig.
Radiotelefonie
Um Flugfunk ausüben zu dürfen, muss eine Radiotelefonieberechtigung erworben werden. Zu einer Radiotelefonie Berechtigung ist auch ein Sprachnachweis (Language Proficiency) zu erbringen. Dieser kann bei der praktischen Radiotelefonieprüfung ab dem 1. Januar 2022 gleichzeitig absolviert werden.
Es gibt zwei verschiedene Radiotelefonieberechtigungen
- RTF VFR: Die praktische Radiotelefonieprüfung nach Sichtflugregeln kann in den Sprachen Englisch, Deutsch, Französisch oder Italienisch absolviert werden.
- RTF IFR: Für den Erwerb einer Linienpilotenlizenz sowie einer Instrumentenflugberechtigung muss die praktische Radiotelefonieprüfung zwingend in Englisch absolviert werden.
Ausbildung & Prüfung
Die Vorbereitung erfolgt über Flugschulen oder Flugvereine. Die Ausbildung orientiert sich an ICAO-Standards und umfasst:
- Flugfunkverfahren in Theorie und Praxis
- Praktische Übungen mit Rollenspielen
Die Prüfung umfasst:
- Schriftlicher Test
- Praktische Simulation (Anflug- und Abflugfunk mit einem Prüfer)
Der RTA-Ausweis ist bei erfolgreicher Prüfung dauerhaft gültig.
Der Erwerb einer EASA Segelfluglizenz wird in der Schweiz ab 8. April 2020 ohne Radiotelefonie-Rechte möglich sein. Segelflugpiloten stehen ab dem Stichtag zwei Varianten zum Umgang mit der Radiotelefonie zur Verfügung:
Wenn ein Pilot in kontrolliertem Luftraum fliegen will, ist die Tischprüfung zu absolvieren, um die Radiotelefonie Rechte zu erlangen. Der Zeitpunkt dieser Prüfung kann nach der Praxisänderung frei gewählt werden.
Bewegt sich ein Pilot nur in Lufträumen, in welchen er keine Dienste der Luftsicherung (ATS) in Anspruch nehmen muss, steht ihm die Möglichkeit offen freiwillig auf die Tischprüfung zu verzichten.
Für den Erwerb des TMG ratings ist die Radiotelefonieberechtigung weiterhin erforderlich.
Weitere Infos: BAZL- RTF
Zusammenfassung
Bis auf wenigen Ausnahmen benötigt man ein Flugfunkzeugnis, um als Pilot am Funk teilnehmen zu dürfen. Relevant sind hierbei je nach Land spezifische Funkzeugnisse für Sichtflug, sowie für Instrumentenflug und Berufspilotenlizenzen.
Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil, in dem An- und Abflüge und der zugehörige Funkverkehr simuliert werden. Als Vorbereitung empfehlen sich daher Trainingskurse von Flugschulen, in denen eben diese Simulationen trainiert werden.
Das Sprechfunkzeugnis ist ein wichtiger Bestandteil einer Pilotenausbildung.
Quellverweise:
EASA FCL