Orientierungsverlust auf dem Vorfeld: Neue Meldepflicht
Wer auf einem kontrollierten Flughafen die Orientierung verliert, etwa beim Rollen, muss künftig gemäß SERA.3212 unverzüglich anhalten und den Vorfall dem zuständigen Fluglotsen melden. Eine solche explizite Vorschrift existierte bisher nicht. Gerade auf größeren Flughäfen mit komplexen Rollwegen soll die neue Regel verhindern, dass verloren gegangene Luftfahrzeuge unabsichtlich in aktive Start- oder Landebahnen geraten.
Rettungssysteme im Flugplan angeben
Neu ist auch die Verpflichtung, im Flugplan anzugeben, ob ein ballistisches Rettungssystem an Bord ist. Dies erfolgt nach SERA.4005 im Abschnitt „Remarks“ der Rubrik 19 für Not- und Überlebensausrüstung. Hintergrund ist die Verbesserung der Rettungskette: Einsatzkräfte sollen im Ernstfall bereits vor Eintreffen am Unfallort wissen, dass ein Rettungsfallschirm ausgelöst sein könnte. Dies kann bei Such- und Rettungseinsätzen wertvolle Zeit sparen und die Sicherheit der Einsatzkräfte erhöhen.
Geschwindigkeitsabweichungen melden
Nach SERA.8020 gilt ab sofort: Weicht ein Flugzeug mehr als zehn Knoten von der im Flugplan angegebenen Geschwindigkeit ab, muss dies der Flugsicherung gemeldet werden. Während diese Regelung vor allem für IFR-Flüge im oberen Luftraum relevant ist, dürfte sie im reinen VFR-Betrieb in der Praxis nur selten zur Anwendung kommen.
Neuer Transpondercode für Funkausfall in VMC
Eine wesentliche Neuerung betrifft die Transpondercodes. Bisher galten die international bekannten Notfallcodes 7500 (Entführung), 7700 (allgemeiner Notfall) und 7600 (Funkausfall). Neu hinzugekommen ist der Squawk 7601. Er wird gesetzt, wenn ein IFR-Flug bei guten Sichtflugbedingungen (VMC) von einem Funkausfall betroffen ist.
Damit ergeben sich differenzierte Verfahren:
- VFR-Flug bei Funkausfall: schnellstmöglich Landung am nächsten geeigneten Flugplatz, parallel Information an die zuständige Stelle.
- IFR-Flug in IMC (Instrument Meteorological Conditions): Einhaltung von letzter Höhe und Geschwindigkeit für 20 Minuten, anschließend Fortsetzung gemäß Flugplan.
- IFR-Flug in VMC: Weiterflug nach Sichtflugregeln mit Landung an einem geeigneten Flugplatz. Durch die Eingabe von 7601 erkennt die Flugsicherung bereits auf dem Radarschirm, dass ein Funkausfall unter Sichtbedingungen vorliegt.
Besonders für Lotsen bedeutet diese Unterscheidung eine wichtige Entlastung: Sie können anhand des Codes sofort erkennen, ob das betroffene Luftfahrzeug beabsichtigt, einen VFR-ähnlichen Ablauf zu wählen.
Neue Regelungen zu Rufzeichen
Ein weiterer Punkt betrifft die Rufzeichenregelung. Schon mit der NfL 2023-1-2726 wurde festgelegt, dass beim Funkverkehr künftig drei Varianten zulässig sind:
- das Eintragungszeichen (z. B. D-EABC),
- der Luftfahrzeugbetreiber plus die letzten vier Zeichen (z. B. Lufthansa ABCD),
- der Luftfahrzeugbetreiber plus Flugnummer (z. B. Ryanair 123).
Zusätzlich ist es nun wieder möglich, beim Eintragungszeichen den Hersteller oder das Flugzeugmuster voranzustellen. Beispiele wären „Mooney EABC“ oder „Skyhawk BC“. Nicht zulässig sind hingegen Abkürzungen wie nur „BC“ oder rein numerische Bezeichnungen wie „172 BC“.
Der Vorteil dieser Regel liegt in der praktischen Flugsicherheit: Andere Piloten können aus der Nennung des Musters Rückschlüsse auf Geschwindigkeit, Flugverhalten und Silhouette ziehen. Insbesondere an unkontrollierten Plätzen und im dichten VFR-Verkehr erleichtert dies die eindeutige Identifizierung.
Praktische Empfehlungen für Piloten
Neben der reinen Rechtsanwendung empfiehlt es sich für Piloten, die neuen Vorschriften in der Praxis bewusst zu nutzen:
- Bei der Positionsmeldung sollte immer die tatsächliche Position und – wenn sinnvoll – die verbleibende Zeit bis zum Platz angegeben werden.
- Ein Beispiel für eine korrekte Meldung wäre: „Dorfstadt Radio, Skyhawk Bravo-Charlie, zehn Meilen nordöstlich, vier Minuten, 3400 Fuß, zur Landung Piste 25.“
- Durch die Kombination aus Rufzeichen, Flugzeugmuster, Position und Zeithorizont entsteht für alle Beteiligten ein transparentes Lagebild.
Fazit: Mehr Klarheit und Sicherheit im europäischen Luftraum
Die SERA-Änderungen 2025 stellen zwar keine Revolution dar, sie schließen aber mehrere bisher bestehende Lücken. Vor allem die Einführung des Transpondercodes 7601 und die Pflicht zur Meldung von Orientierungsverlusten erhöhen die Transparenz für die Flugsicherung. Die neue Flexibilität bei den Rufzeichen stärkt darüber hinaus die Sicherheit in der allgemeinen Luftfahrt. Für Piloten bedeutet dies, die neuen Verfahren aktiv in ihre Routine zu integrieren und beim Fliegen konsequent umzusetzen.
Quellverweise:
Fliegermagazin