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NFL 2026-2-896 – Neue LBA-Regelung zur Lufttüchtigkeit nationaler Luftfahrzeuge: Was Halter und Vereine jetzt wissen müssen

Zuletzt aktualisiert am 5. Juni 2026
Das Luftfahrt-Bundesamt hat eine umfassend überarbeitete Regelung zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit nationaler Luftfahrzeuge veröffentlicht. Die neue Bekanntmachung ersetzt mehrere bisherige Regelungen und schafft erstmals eine konsolidierte Grundlage für die Anwendung der europäischen Instandhaltungsregeln auf deutsche Luftfahrzeuge, die nicht unter die reguläre EASA-Zulassung fallen. Für Halter historischer Flugzeuge, Eigenbauten, bestimmter Sonderkategorien sowie anderer national zugelassener Luftfahrzeuge ergeben sich daraus wichtige Klarstellungen bei Instandhaltung, Lufttüchtigkeitsprüfung, Freigaben und Verantwortlichkeiten. Die Änderungen betreffen nicht nur Eigentümer und Piloten, sondern auch CAMOs, CAOs, Instandhaltungsbetriebe und Prüfer.

Lufttüchtigkeit nationaler Luftfahrzeuge wird neu geordnet

Mit der Veröffentlichung einer neuen Regelung zur Umsetzung der LuftGerPV im Bereich der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit hat das Luftfahrt-Bundesamt einen wichtigen Schritt zur Vereinheitlichung der Vorschriften für nationale Luftfahrzeuge vorgenommen. Die neue Bekanntmachung ersetzt mehrere bislang gültige Regelwerke und fasst die Anforderungen erstmals übersichtlich in einem Dokument zusammen.

Im Mittelpunkt steht die Frage, wie die bekannten europäischen Instandhaltungsvorschriften aus Part-M und Part-ML auf Luftfahrzeuge angewendet werden, die zwar in Deutschland zugelassen sind, aber nicht vollständig unter das europäische EASA-System fallen.

Hierzu zählen beispielsweise zahlreiche historische Luftfahrzeuge, bestimmte Eigenbauten, Flugzeuge mit nationalen Musterzulassungen sowie Luftfahrzeuge, die durch nationale Ergänzungen von ihrer ursprünglichen EASA-Musterzulassung abweichen.

Warum die neue Regelung notwendig wurde

Die europäische Luftfahrtgesetzgebung hat in den vergangenen Jahren viele Bereiche harmonisiert. Dennoch existieren weiterhin Luftfahrzeuge, die aufgrund ihrer Bauart, ihres Alters oder ihrer Zulassungsgrundlage außerhalb des direkten Anwendungsbereichs der EASA-Vorschriften liegen.

In Deutschland wurde bereits vor Jahren festgelegt, dass auch für diese Luftfahrzeuge weitgehend die gleichen Sicherheitsstandards gelten sollen wie für EASA-Luftfahrzeuge. Allerdings waren die entsprechenden Vorgaben bislang auf mehrere Bekanntmachungen verteilt und teilweise schwer überschaubar.

Mit der neuen Regelung schafft das Luftfahrt-Bundesamt nun mehr Rechtssicherheit für Halter, Prüfer und Instandhaltungsbetriebe.

Welche Luftfahrzeuge betroffen sind

Die neuen Vorgaben betreffen insbesondere sogenannte nationale Luftfahrzeuge.

Dazu gehören unter anderem:

  • historische Flugzeuge
  • bestimmte Eigenbauten
  • ehemalige Militärluftfahrzeuge
  • Luftfahrzeuge mit nationalen Ergänzenden Musterzulassungen
  • Flugzeuge, die aufgrund besonderer Umbauten nicht mehr vollständig dem ursprünglichen EASA-Kennblatt entsprechen

Nicht betroffen sind dagegen die meisten Luftsportgeräte, die durch die beauftragten Luftsportverbände betreut werden. Auch gewerblich betriebene Luftfahrzeuge im Linien- oder Charterverkehr fallen weiterhin direkt unter die europäischen Vorschriften.

Größere Verantwortung für Halter

Eine der zentralen Aussagen der neuen Regelung lautet: Die Verantwortung für die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit bleibt eindeutig beim Eigentümer beziehungsweise Halter des Luftfahrzeugs.

Wer Änderungen am Flugzeug vornimmt, die Auswirkungen auf die Zulassung haben können, muss diese melden. Insbesondere bei Modifikationen kann es erforderlich werden, dass ein bisheriges EASA-Luftfahrzeug künftig als nationales Luftfahrzeug eingestuft wird.

Für viele Halter bedeutet dies, dass sie sich künftig noch intensiver mit den luftrechtlichen Auswirkungen technischer Änderungen beschäftigen müssen.

CAMO und CAO bleiben zentrale Akteure

Für technisch komplexe motorgetriebene Luftfahrzeuge bleibt die Betreuung durch eine CAMO weiterhin verpflichtend.

Interessant ist dabei, dass Unternehmen, die die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit für nationale Luftfahrzeuge übernehmen möchten, künftig eine nationale Genehmigung benötigen.

Damit wird verhindert, dass automatisch jede für EASA-Luftfahrzeuge zugelassene Organisation auch nationale Luftfahrzeuge betreuen kann.

Für Betreiber größerer Flugzeuge sorgt diese Regelung für zusätzliche Klarheit bei Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten.

Vereinfachungen für kleinere Flugzeuge

Besonders interessant für die Allgemeine Luftfahrt sind die Regelungen im Bereich Part-ML.

Hier bestätigt das Luftfahrt-Bundesamt erneut den risikobasierten Ansatz, der bereits seit einigen Jahren innerhalb Europas verfolgt wird.

Bei vielen kleineren Luftfahrzeugen können Halter weiterhin erhebliche Eigenverantwortung übernehmen.

So bleibt es möglich, bestimmte Instandhaltungsarbeiten selbst durchzuführen, sofern die Voraussetzungen erfüllt werden. Gleichzeitig können Halter unter bestimmten Bedingungen auf die Erstellung eines vollständig eigenständigen Instandhaltungsprogramms verzichten.

Stattdessen gelten die vom Hersteller veröffentlichten Wartungsunterlagen unmittelbar als genehmigtes Instandhaltungsprogramm.

Gerade für Vereine und private Flugzeughalter reduziert dies den administrativen Aufwand erheblich.

Pilot-Owner Maintenance bleibt erhalten

Eine wichtige Nachricht für viele Privatpiloten ist die Bestätigung der sogenannten Pilot-Owner Maintenance.

Auch künftig dürfen Eigentümer bestimmte Wartungsarbeiten selbst durchführen und dokumentieren.

Diese Möglichkeit gilt als eines der wichtigsten Instrumente zur Senkung von Betriebskosten in der Allgemeinen Luftfahrt und wird insbesondere bei privat betriebenen Flugzeugen intensiv genutzt.

Gleichzeitig macht die neue Regelung deutlich, dass die durchgeführten Arbeiten ordnungsgemäß dokumentiert und freigegeben werden müssen.

Dadurch soll gewährleistet werden, dass die Sicherheit trotz vereinfachter Verfahren jederzeit erhalten bleibt.

Anerkennung ausländischer Freigaben bleibt eingeschränkt

Besondere Aufmerksamkeit verdient ein Abschnitt der neuen Vorschriften, der für international operierende Halter relevant ist.

Freigabebescheinigungen, Lufttüchtigkeitsprüfungen oder Wartungsnachweise aus dem Ausland werden bei deutschen nationalen Luftfahrzeugen nicht automatisch anerkannt.

Stattdessen kann eine Anerkennung durch das Luftfahrt-Bundesamt erforderlich sein.

Diese Regelung dürfte insbesondere Eigentümer betreffen, die ihre Flugzeuge regelmäßig im europäischen Ausland warten lassen oder dort stationiert haben.

Vor geplanten Wartungsmaßnahmen sollte daher frühzeitig geprüft werden, ob die entsprechenden Genehmigungen und Anerkennungen vorliegen.

Lufttüchtigkeitsprüfungen werden präzisiert

Auch bei der jährlichen Überprüfung der Lufttüchtigkeit bringt die neue Regelung Klarstellungen.

Je nach Luftfahrzeugkategorie kommen unterschiedliche Verfahren und Dokumentationsformen zum Einsatz.

Gleichzeitig werden die Möglichkeiten erweitert, unter bestimmten Voraussetzungen auch Organisationen mit europäischen Genehmigungen oder unabhängige Lufttüchtigkeitsprüfer einzubinden.

Dies erhöht die Flexibilität für Betreiber und dürfte insbesondere bei seltenen Flugzeugmustern von Vorteil sein.

Was die Änderungen für die Allgemeine Luftfahrt bedeuten

Für die Mehrheit der Privatpiloten werden sich im täglichen Flugbetrieb zunächst nur wenige sichtbare Änderungen ergeben. Die eigentliche Bedeutung der neuen Regelung liegt in der Vereinheitlichung und Klarstellung bestehender Verfahren.

Vereine, Haltergemeinschaften und Eigentümer nationaler Luftfahrzeuge erhalten mehr Rechtssicherheit bei der Anwendung von Part-M und Part-ML. Gleichzeitig wird deutlich, dass das Luftfahrt-Bundesamt weiterhin den Grundsatz verfolgt, bewährte europäische Sicherheitsstandards möglichst auch auf nationale Luftfahrzeuge anzuwenden.

Die neue Regelung zeigt zudem einen klaren Trend: Die Verantwortung wird stärker auf Eigentümer, Betreiber und genehmigte Organisationen übertragen, während gleichzeitig unnötige Bürokratie reduziert werden soll.

Für viele Betreiber historischer Flugzeuge, Eigenbauten und anderer nationaler Luftfahrzeuge bedeutet dies mehr Klarheit bei Wartung, Lufttüchtigkeitsprüfung und Dokumentation – und damit eine verlässlichere Grundlage für den sicheren Flugbetrieb in den kommenden Jahren.


Quellverweise:
NFL

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