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NFL 2026-1-3929 – Neue Anlassverfahren der DFS: Was IFR-Piloten ab Juli 2026 beachten müssen

Zuletzt aktualisiert am 6. Juni 2026
Die DFS Deutsche Flugsicherung führt zum 9. Juli 2026 ein neues bundesweit einheitliches Anlassverfahren für Instrumentenflüge ein. Ziel der Regelung ist eine bessere Steuerung der Verkehrsströme an kontrollierten Flughäfen sowie eine effizientere Nutzung von Vorfeld- und Rollflächen. Künftig müssen Piloten von IFR-Flügen ihre Anlassfreigabe erst dann anfordern, wenn sichergestellt ist, dass die Triebwerke innerhalb weniger Minuten tatsächlich gestartet werden können. Die Änderung mag auf den ersten Blick unscheinbar wirken, ist jedoch Teil eines umfassenderen Trends in der europäischen Flugsicherung, die vorhandenen Kapazitäten am Boden und in der Luft noch präziser zu steuern.

Die DFS modernisiert das Management von IFR-Abflügen

Mit zunehmendem Luftverkehr gewinnt nicht nur die Steuerung von Flugzeugen in der Luft an Bedeutung, sondern auch die effiziente Organisation von Bewegungen am Boden. Gerade an größeren Flughäfen können unnötige Wartezeiten zwischen Anlassvorgang, Rollen und Start zu Verzögerungen, erhöhtem Treibstoffverbrauch und zusätzlicher Umweltbelastung führen.

Vor diesem Hintergrund hat die DFS Deutsche Flugsicherung ihre bisherige Regelung aus dem Jahr 1994 überarbeitet und durch ein neues Anlassverfahren ersetzt. Die Vorschriften gelten für alle Luftfahrzeuge, die nach Instrumentenflugregeln starten und von Flugplätzen abfliegen, an denen die DFS für die Flugplatzkontrolle verantwortlich ist.

Damit betrifft die Änderung nicht nur die kommerzielle Luftfahrt, sondern auch zahlreiche Betreiber von Geschäftsreiseflugzeugen, Luftrettungsorganisationen sowie IFR-fliegende Privatpiloten.

Was sich konkret ändert

Der Kern der neuen Regelung ist vergleichsweise einfach.

Bislang wurden Anlassfreigaben teilweise deutlich früher angefordert, als das Flugzeug tatsächlich startbereit war. Dies führte gelegentlich dazu, dass Flugzeuge bereits laufende Triebwerke hatten, obwohl sie aufgrund von Verkehrssteuerungsmaßnahmen oder Startslot-Beschränkungen noch längere Zeit am Boden warten mussten.

Künftig soll eine Anlassfreigabe erst dann angefordert werden, wenn sichergestellt ist, dass die Triebwerke innerhalb von fünf Minuten nach Erteilung der Freigabe tatsächlich gestartet werden können.

Dadurch soll verhindert werden, dass Flugzeuge unnötig lange mit laufenden Triebwerken auf dem Vorfeld stehen.

Bessere Nutzung von Startslots

Hinter dieser scheinbar kleinen Änderung steckt ein wesentlich größeres System.

Der europäische Luftverkehr wird heute durch ein hochkomplexes Netzwerk von Verkehrsflussmanagementmaßnahmen gesteuert. Das sogenannte Network Manager System von Eurocontrol koordiniert täglich tausende Flüge in ganz Europa.

Dabei spielen sogenannte CTOTs (Calculated Take-Off Times) eine zentrale Rolle. Diese berechneten Startzeiten sorgen dafür, dass Flugzeuge nicht gleichzeitig in überlastete Lufträume einfliegen.

Wenn ein Flugzeug seine vorgesehene Zeit verpasst oder deutlich zu früh startbereit gemeldet wird, kann dies Auswirkungen auf zahlreiche weitere Flüge haben.

Die neue DFS-Regelung unterstützt daher die europaweiten Bemühungen, Startzeiten noch präziser einzuhalten.

Verzögerungen unter 20 Minuten

Besonders praxisrelevant ist die neue Behandlung von Verzögerungen.

Liegt die zu erwartende Wartezeit unter 20 Minuten, erhalten Piloten in der Regel eine Freigabe zum unmittelbaren Anlass der Triebwerke.

Für die Cockpitbesatzung ändert sich in diesen Fällen kaum etwas. Der Ablauf bleibt weitgehend identisch mit den heute üblichen Verfahren an den meisten kontrollierten Flughäfen.

Gerade an Flughäfen mit moderatem Verkehrsaufkommen dürfte die neue Regelung deshalb für viele Piloten kaum spürbar sein.

Größere Verzögerungen werden transparenter

Anders verhält es sich bei längeren Wartezeiten.

Wenn eine Verzögerung von mindestens 20 Minuten erwartet wird, wird die Flugsicherung den Piloten künftig mitteilen, wann der Anlassvorgang erfolgen kann beziehungsweise wie lange die Verzögerung voraussichtlich dauern wird.

Dies bietet mehrere Vorteile.

Die Besatzung kann die verbleibende Zeit sinnvoll nutzen, ohne bereits laufende Triebwerke überwachen zu müssen. Gleichzeitig lassen sich Treibstoffverbrauch, Emissionen und Lärmbelastung reduzieren.

Insbesondere bei modernen Geschäftsreiseflugzeugen und Verkehrsflugzeugen können bereits wenige Minuten unnötiger Leerlaufbetrieb erhebliche Kosten verursachen.

Bedeutung für die Allgemeine Luftfahrt

Auch wenn die Regelung auf den ersten Blick eher für Airlines relevant erscheint, betrifft sie zahlreiche Bereiche der Allgemeinen Luftfahrt.

Viele Business-Jets, Luftrettungsmaschinen, Vermessungsflugzeuge und privat betriebene IFR-Flugzeuge starten regelmäßig von Flughäfen mit DFS-Flugplatzkontrolle.

Für diese Betreiber ergeben sich künftig klarere Abläufe bei längeren Verzögerungen.

Besonders Betreiber von Turbinenflugzeugen profitieren von einer Verringerung unnötiger Triebwerkslaufzeiten. Neben den Treibstoffkosten spielen dabei auch Wartungskosten eine Rolle, da viele Komponenten nach Betriebsstunden bewertet werden.

Jede vermiedene Leerlaufminute kann somit langfristig zu geringeren Betriebskosten beitragen.

Umwelt- und Lärmschutz als zusätzlicher Faktor

Die neue Regelung passt zudem zu einem europaweiten Trend, den Bodenbetrieb effizienter und umweltfreundlicher zu gestalten.

An vielen Flughäfen werden heute bereits Maßnahmen eingesetzt, um Triebwerkslaufzeiten zu reduzieren. Dazu gehören Single-Engine-Taxi-Verfahren, elektrische Schleppfahrzeuge oder optimierte Pushback-Prozesse.

Die DFS-Regelung ergänzt diese Maßnahmen um einen weiteren Baustein.

Weniger unnötige Triebwerkslaufzeiten bedeuten weniger Treibstoffverbrauch, geringere CO₂-Emissionen und niedrigere Lärmbelastungen für Anwohner.

Gerade vor dem Hintergrund steigender Umweltanforderungen gewinnt dieser Aspekt zunehmend an Bedeutung.

Teil eines größeren europäischen Trends

Die Einführung der neuen Anlassverfahren steht nicht isoliert da.

In den vergangenen Jahren wurden europaweit zahlreiche Maßnahmen eingeführt, um den Luftverkehr effizienter zu steuern. Dazu gehören das Airport Collaborative Decision Making (A-CDM), verbesserte Verkehrsflusssteuerungen durch Eurocontrol sowie moderne Vorhersagesysteme für Verkehrsbelastungen.

Ziel all dieser Maßnahmen ist es, die vorhandene Infrastruktur besser auszulasten, Verspätungen zu reduzieren und gleichzeitig die Sicherheit auf höchstem Niveau zu halten.

Die neue DFS-Regelung fügt sich nahtlos in diese Entwicklung ein.

Auswirkungen auf die Cockpitpraxis

Für IFR-Piloten bedeutet die Neuregelung vor allem eine Anpassung der gewohnten Abläufe.

Die Kommunikation mit der Flugsicherung wird künftig stärker an der tatsächlichen Startbereitschaft orientiert. Flugvorbereitungen sollten daher möglichst abgeschlossen sein, bevor die Anlassfreigabe angefordert wird.

Insbesondere bei komplexeren Flugzeugen mit längeren Vorbereitungszeiten wird eine präzisere Zeitplanung wichtig.

In der Praxis dürfte dies jedoch schnell zur Routine werden, da die Verfahren klar definiert und einfach anzuwenden sind.

Fazit

Die neuen Anlassverfahren der DFS mögen auf den ersten Blick wie eine kleine administrative Änderung erscheinen. Tatsächlich spiegeln sie jedoch die fortschreitende Modernisierung des europäischen Luftverkehrsmanagements wider.

Durch eine engere Verknüpfung von Anlassfreigabe und tatsächlicher Startbereitschaft sollen Wartezeiten, Treibstoffverbrauch und unnötige Triebwerkslaufzeiten reduziert werden. Gleichzeitig wird die Einhaltung von Startslots verbessert und die Effizienz des gesamten Systems gesteigert.

Für IFR-Piloten bedeutet die Neuregelung vor allem eine etwas präzisere Planung des Abflugprozesses. Langfristig profitieren jedoch alle Beteiligten – von der Flugsicherung über die Betreiber bis hin zur Umwelt – von einem besser koordinierten und ressourcenschonenderen Bodenbetrieb.


Quellverweise:
NFL

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